Verfasst: So 19. Jul 2009, 17:14
§1 erscheint mir unzulässig - über ihre Verwaltungsverfahren bestimmen die Länder schon selbst. Man kann das ja aber ggf. als Vertretungsgesetz parallel beschließen.
Das, was von Ratelon über ist und als Imperia-Freistein bekannt ist.
https://ratelon.nationen.org/boards/
Damit werden die Länder weiterhin ohne Verwaltungsverfahren bleiben.Dieses Gesetz regelt die Verfahren der Verwaltung von Unionsbehörden und Obersten Unionsbehörden, soweit nicht für einzelne Behörden durch Unionsgesetz etwas anderes bestimmt ist.
Das Verwaltungsaktsgesetz beschreibt offensichtlich das Verfahren, wie ein Verwaltungsakt zu Stande kommen sollen. Das sog Verwaltungsverfahrensgesetz bestimmt keine Verfahren, sondern nur Handlungsformen. Was heißt außerdem innerhalb der Verwaltung? Hier sollten nur Dinge festgesetzt werden, die Außenwirkung mit dem Absender der Verwaltung entfalten. Alles andere wäre Teil eines Verwaltungsstrukturgesetzes, wenn man ein solches denn wollte.Original von Joeli Veitayaki
Das Verwaltungsaktgesetz beschreibt das Verfahren innerhalb des Verwaltungsaktes, das Verwaltungsverfahrensgesetz die Möglichkeiten innerhalb der Verwaltung.
Das ist nicht ganz korrekt. Die Länder bleiben (vorerst) ohne ein kodifiziertes Verwaltungsverfahren, also ohne ein Gesetz; übrigens ist das auch in den Fällen der Gerichtsordnungen nicht anders. Das landestypische Gewohnheitsrecht gilt dennoch, was wiederum nicht unbedingt nicht funktionieren muss, denn bisher gab es auf Unionsebene auch kein Verwaltungsgesetz und es hat dennoch irgendwie funktioniert...Original von Joeli Veitayaki
Damit werden die Länder weiterhin ohne Verwaltungsverfahren bleiben.
Es ist doch unbenommen, ein Vertetungsgesetz zu beschließen, das die Länder ggf. modifizieren und landestypischen Gegebenheiten anpassen.Original von Joeli Veitayaki
Damit werden die Länder weiterhin ohne Verwaltungsverfahren bleiben.
Nun gut, ich möchte mich mit Ihnen nicht um die Begrifflichkeiten streiten. Wäre es aber nicht vielleicht angebrachter, das Ganze in ein Gesetz zu packen, einfach damit man alles zusammen hat und nicht nach verschiedenen Gesetzen in den Archiven suchen muss?Original von Joeli Veitayaki
Das Gesetz soll die weiteren einzelnen Verfahrensmöglichkeiten (Erlasse, Verordnungen, etc.) regeln. Ob sie das nun Verfahrensmöglichkeiten oder Handlungsformen nennen, ist im Grunde eigentlich bedeutungslos. Der Verwaltungsakt an sich ist ein Teil dieser Möglichkeiten/Formen, der soll aber speziell in dem Verwaltungsaktsgesetz geregelt werden.