Original von Richard Stresemann
Jedes neu zusammengetretene Parlament ist verpflichtet, als erste Amtshandlung eine Gesetzesinitiative zu starten, die das Eherecht in irgendeiner Form ideologischen Veränderungen unterwirft.
Verlässlichkeit bzw. Rechtssicherheit sind durchaus bei der Debatte auch zu berücksichtigen.