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Verfasst: Fr 10. Jul 2009, 10:57
von Rex Marker
Danke für die Aufklärung.

Verfasst: Fr 10. Jul 2009, 11:06
von Fabian Montary
Original von Montgomery Scott
Juristische Probleme gibt es trotzdem nicht, da ja eindeutig von Eltern die Rede ist.
Wen behandeln Sie dann als Eltern, wenn ein Kind aus einer Ehe mit mehr als einem Mann entspringt?

Verfasst: Fr 10. Jul 2009, 11:11
von Montgomery Scott
Den Erzeuger und die Mutter.

Verfasst: Fr 10. Jul 2009, 11:30
von Fabian Montary
Dann müssen Sie den Vater aber stets einwandfrei feststellen können. Natürlich geht das technisch heute ohne viele Probleme, außer bei eineiigen Zwillingen, aber was, wenn sich die potentiellen Eltern dem Teste verweigern? Hat dann nur die Mutter das erziehungsrecht? Was ist, wenn die Mutter stirbt? Muss dann das Kind alsdann ins Heim? Welchen Status sollen die anderen Partner in der polygamen Ehe haben? Sollen die das Kind auch mit aufziehen dürfen, von Rechtswegen natürlich, schließlich haben sie auch eine enge Bindung zu dem Kind, viel mehr noch als bspw. die Großeltern in aller Regel. Das sind praktische Probleme, die der Gesetzentwurf noch schuldig bleibt zu lösen, wie ich finde.

Verfasst: Fr 10. Jul 2009, 11:48
von Joeli Veitayaki
Bei Polygamie ist von der derzeitigen Regierung keine Unterstützung zu erwarten.

Verfasst: Fr 10. Jul 2009, 12:38
von Montgomery Scott
Original von Joeli Veitayaki
Bei Polygamie ist von der derzeitigen Regierung keine Unterstützung zu erwarten.
Wen wunderts.

Verfasst: Fr 10. Jul 2009, 12:40
von Montgomery Scott
Zuerst wäre zu klären, ob mit "Eltern" im ZGB die Erziehungsberechtigten oder die leiblichen Eltern gemeint sind. Sollte Letzteres der Fall sein, wird die Lage nur unwesentlich komplizierter, da der gleiche Fall in einer monogamen Ehe auftreten kann.

Verfasst: Fr 10. Jul 2009, 12:42
von Fabian Montary
Aber bei einer monogamen Ehe kann man aufgrund deren Anlage das Kind dem Ehepartner zurechnen.

Verfasst: Fr 10. Jul 2009, 13:10
von pjotr
Original von Fabian Montary
Aber bei einer monogamen Ehe kann man aufgrund deren Anlage das Kind dem Ehepartner zurechnen.
Stimmt, die gehen ja nie fremd...

Verfasst: Fr 10. Jul 2009, 13:13
von Fabian Montary
Original von pjotr

Stimmt, die gehen ja nie fremd...
Ich sprach von der Anlage der Ehe, nicht von deren tatsächlicher Durchführung. Hören Sie mir zu...