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Verfasst: Sa 27. Jun 2009, 17:35
von Joeli Veitayaki
es sind immer die Gleichen :rolleyes:

Verfasst: Sa 27. Jun 2009, 19:27
von Pierre Lemarchal
Ich danke Ihnen für diese Erläuterungen. Diese haben mir aufgezeigt, was sie mit diesen Änderungen bezwecken.

Verfasst: Sa 27. Jun 2009, 19:31
von Vincenzo De Luca
Original von Pierre Lemarchal
Ich danke Ihnen für diese Erläuterungen. Diese haben mir aufgezeigt, was sie mit diesen Änderungen bezwecken.
Ich stehe aber auch gerne für Nachfragen zur Verfügung. Das gilt für Fragen des gesamten Hauses.

Verfasst: Sa 27. Jun 2009, 19:39
von Pierre Lemarchal
Eine Frage an den Parlamentspräsidenten. Ist es möglich, ein Gutachten bzw. eine Einschätzung vom obersten Unionsgerichtshof anzufordern? Denn es würde mich interessieren, ob die Bedenken des Herrn De Luca in Sachen Verfassungskonformität wirklich unbedenklich sind.

Verfasst: Sa 27. Jun 2009, 20:03
von pjotr
Das Oberste Unionsgericht ist ein Gericht, und keine Gutachtenstelle.

Verfasst: So 28. Jun 2009, 10:10
von Helmut Hennrich
Herr Präsident, Hohes Haus,
um es gleich vorweg zu sagen: dieser Entwurf wird die Zustimmung der SPDU nicht finden. Lassen Sie mich die ablehnende Haltung wie folgt begründen:
Zunächst teile ich die verfassungsrechtlichen Einschätzungen von Premierminister de Luca nicht. Herr Premierminister, Sie sprechen von einem legitimen Zweck, der einen Grundrechtseingriff rechtfertigt. Diesen legitimen Zweck sehen Sie in der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Unionsparlaments durch klare Mehrheitsverhältnisse. Ob eine Grundrechtseinschränkung legitim ist, ist aber nicht von der Frage abhängig, ob wir den damit verfolgten Zweck für legitim halten, sondern ob das Mittel überhaupt erforderlich, geeignet und angemessen ist.
Und wenn man diese drei Fragen ernsthaft prüft, Herr Premierminister, kommt man zu einem eindeutigen dreifachen "Nein".
Ist denn eine solche Regelung überhaupt erforderlich? Die Koalitionsverhandlungen gingen zügig voran und die Ursache dafür, dass wir bei der jetzigen Kanzlerwahl einen zweiten Wahlgang benötigen, ist nicht im Hohen Haus zu suchen.
Wie sieht es aus mit der Frage nach der Geeignetheit? Ob ein Unionsparlament mehr oder weniger funktionsfähig ist, ist nicht davon abhängig, wie viele Parteien in ihm vertreten sind, sondern hängt von der Effektivität der Arbeit des Präsidiums oder der Konsens- und Kompromissfähogkeit der Mehrheitsfraktionen ab. Auch die Schnelligkeit von Koalitionsverhandlungen hängt nicht davon ab, ob vier oder sechs Parteien im Unionsparlament vertreten sind, sondern von der politischen Übereinstimmung und der Kompromissfähigkeit der Verhandlungsführer.
Und schließlich bleibt die Frage nach der Angemessenheit der Maßnahme: bei der letzten Wahl zum Unionsparlament traten sieben Parteien bzw. Listen an, davon hätte eine deutlich mit 4,82% den Einzug ins Unionsparlament verfehlt, eine weitere hätte mit 9,37% die 10%-Hürde knapp unterschritten und eine hätte mit schließlich 10,79% um den Sprung über die 10%-Hürde bangen müssen. Nur 0,8% weniger und auch die Grünen hätten den Sprung nicht geschafft. Im ersten Fall hätte man rund 14%, im zweiten Fall rund 23% der Wähler die parlamentarische Vertretung verweigert. Einem so hohen Prozentsatz die parlamentarische Vertretung zu verweigern, Herr Premierminister, werte Kolleginnen und Kollegen, ist allerdings alles andere als angemessen.
Ich bin nach wie vor überzeugt, dass sich an der Verfassungswidrigkeit einer 10%-Hürde bei Wahlen - und, Herr Premierminister, Sie sagten ja selber, dass beim mal letzten der Hürde bei nur 6% gezogen werden sollte - nichts geändert hat. Die SPDU wird daher ihre Zustimmung verweigern.

Edit: Fehler korrigiert.

Verfasst: So 28. Jun 2009, 10:16
von Pierre Lemarchal
*Herr Hennrich argumentiert ganz gut.*

Verfasst: Mo 29. Jun 2009, 09:54
von Helen Bont
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen,
die Ausführungen des Kollegen Hennrich lassen bei mir allerdings die Frage aufkoommen, ob mit der angestrebten 10%-Hürde wirklich das Ziel erreicht werden kann, die Herr De Luca hier ins Feld geführt hat.
Eine zweite Frage, die sich mir stellt, ist die: warum jetzt plötzlich eine 10%-Hürde verfassungsmäßig sein soll, wenn das Unionsgericht schon einmal eine 6%-Hürde als verfassungswidrig verworfen hat. Und drittens möchte ich noch anmerken: innerhalb von sechs Tagen wurde gerade mal das notwendige Quorum von sieben Unterstützerunterschriften erreicht - in meinen Augen deutet das nicht auf eine erfolgsprechenden Volksentscheid hin.

Verfasst: Mi 1. Jul 2009, 14:25
von Patrick van Bloemberg-Behrens
Noch Meldungen hierzu?

Verfasst: Do 2. Jul 2009, 13:28
von Patrick van Bloemberg-Behrens
Die Aussprache wird geschlossen, die Abstimmung eingeleitet.