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Verfasst: So 14. Jun 2009, 16:29
von Johannes Georg Graf von Falkenstein
Im übrigen bin ich erstaunt, wie der von den Republikanern, u.a. ihrer Partei, vielgescholtete und vielgeschmähte Adel, hier explizit als mögliche Vertreter hier genannt werden. Bei dem Gesetzvorschlag kann ich mir denken, dass einige Klage erheben werden. Wenn so was von mir gekommen wäre, hieße es garantiert, dass ich versuchen würde die Monarchie durch die Hintertür einzuführen.
Verfasst: So 14. Jun 2009, 16:30
von Johannes Georg Graf von Falkenstein
Original von Robert Cullen
Könnten Sie das genauer ausführen? Ich möchte sicher gehen, das wir darunter das gleiche Verstehen.
Die Imperialregierung ernennt einfach einen Statthalter, wenn keine Wahl eines Imperialbezirkspräsidenten oder eines Bürgermeisters stattfand.
Verfasst: So 14. Jun 2009, 16:30
von Robert Cullen
Das ist die letzte Lösung.
Hier geht es darum, dass Leute die Verantwortung übernehmen sollen. Wer, wenn nicht die, die das von Anfang an tun mussten? Adel verpflichtet eben.
Verfasst: So 14. Jun 2009, 16:34
von Johannes Georg Graf von Falkenstein
Ich sage ja nichts gegen diese Regelung. Ich will nur daraufhinweisen, welche Verwicklungen/Schwierigkeiten Ihre republikanischen Freunde so machen können.
Verfasst: So 14. Jun 2009, 16:40
von Robert Cullen
Das lassen wir meine Sorgen sein, denn auch die republikanischen Freunde haben keine Verantwortung übernommen.
Desweiteren sind zuerst 2 Barrieren vorhanden ehe die Provinz an den Adel "fällt".
Verfasst: So 14. Jun 2009, 16:43
von Johannes Georg Graf von Falkenstein
Dann formatieren und überarbeiten Sie den Gesetzentwurf sprachlich.
RE: Aussprache 2009/06/14 Gesetz zur Regelung der Bezirksvertretung in Abwesenheit eines Vertreters
Verfasst: So 14. Jun 2009, 16:51
von Robert Cullen
Gesetz zur Regelung der Bezirksvertretung in Abwesenheit eines Vertreters
§1
Dieses Gesetz soll die Vertretung der Bezirke in Zeiten regeln, in denen kein offizieller gewählter Vertreter vorhanden ist.
§2
Liegt kein gewählter Vertreter vor, so wird das Amt kommissarisch von demjenigen übernommen der,
(1)am längsten in diesem Bezirk lebt.
(2)wurzeln in der Region hat, sprich dem Adel angehört.
(3) schon einmal Vertreter der betreffenden Region war.
§3
Sollte in einer Region mehrere Punkte aus §2 zutreffen, so hat §2 (3) oberste Priorität und danach §2 (1), §2 (2) ist nur im äußersten Notfall anzuwenden.
§4
Sollte die Imperialversammlung begründete Einwände gegen einen Kandidaten haben, der sich aus §§ 2-3 als Kandidat ergibt, kann sie in einer Aussprache einen anderen Kandidaten ernennen.
§5
(1) Da der Vertreter nur kommissarisch ist, kann jederzeit neu gewählt werden, sollte sich ein freiwilliger Kandidat finden.
(2)Sollte der kommissarische Vertreter sich entschließen das Amt vollständig zu übernehmen, muss er in einer Wahl von den anderen Bewohner der Provinz bestätigt werden.
§6
Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft und ergänzt das Imperialgesetz über die Kommunen (IKommG)
Besser?
Verfasst: Di 16. Jun 2009, 12:56
von Robert Cullen
Darf ich nun endlich einmal um Mitarbeit bitten? Wenn Sie in der Versammlung Mitglied sind, sollten Sie vielleicht auch einmal von Ihren Rechten gebrauch machen, nur mal so am Rande erwähnt.
Verfasst: Di 16. Jun 2009, 15:28
von Robert Cullen
Nun, vielleicht sollte man Mal über die Rechten und Pflichten reden.
Die Tatsache, dass hier so ein Gesetz von keinen anderen kritisiert wird, ist bedauerlich.
Das so ein Gesetz doch unmöglich ist und es unmöglich von mir wäre, so etwas zu fodern, lässt Sie hier anscheinend völlig kalt.
Ich werde morgen hier in diese Debatte eine neue Version Einreichen, und ich hoffe, dass bis Dato die Leute einmal wieder zu Besinnung kommen und sich daran erinnern, das Politik auch etwas mit Mitarbeit zu tun hat.
Verfasst: Di 16. Jun 2009, 19:10
von Johannes Georg Graf von Falkenstein
Sie beantragen also eine Verlängerung der Debatte?