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Verfasst: Fr 12. Jun 2009, 11:22
von Fiete Schulze
Original von Joeli Veitayaki
wir können in dem oben genannten Zusammenhang auch gerne von dem Verdacht der Einflussnahme auf die Justiz (§89a UStGB) reden:
Absatz 1: Wer von Amtswegen illegal in ein Strafermittlungsverfahren oder einen Gerichtsprozess eingreift, wird mit Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft.
Können wir...aber wo war was illegal?

Verfasst: Fr 12. Jun 2009, 11:26
von Kauli
gibt es eigentlich noch den §78 StGB?

Verfasst: Fr 12. Jun 2009, 11:35
von Fiete Schulze
Original von Kauli
gibt es eigentlich noch den §78 StGB?
Wieso? Willst du §78 bei Herrn Veitayaki anwenden? ^^

Verfasst: Fr 12. Jun 2009, 12:44
von pjotr
Original von Fiete Schulze

Können wir...aber wo war was illegal?
Vor allem: Wo war was von Amts wegen?

Verfasst: Fr 12. Jun 2009, 13:03
von Gustav von Struve
Ich werde den Sachverhalt prüfen.

Verfasst: Fr 12. Jun 2009, 13:20
von Johannes Georg Graf von Falkenstein
Sind wir hier im Irrenhaus?

Verfasst: Fr 12. Jun 2009, 13:28
von pjotr
Original von Johannes Georg Graf von Falkenstein
Sind wir hier im Irrenhaus?
Der Umstand, dass Sie sich hier rumtreiben legt den Verdachte nahe, ja.

Verfasst: Fr 12. Jun 2009, 13:30
von Johannes Georg Graf von Falkenstein
Es war eher auf Ihre Anzeige und die darauffolgende Diskussion gemünzt, Herr Jerkov.

Verfasst: Fr 12. Jun 2009, 13:32
von pjotr
Original von Johannes Georg Graf von Falkenstein
Es war eher auf Ihre Anzeige und die darauffolgende Diskussion gemünzt, Herr Jerkov.
Schön zu wissen. Meine Aussage war eher auf Ihr öffentliches Aufreten und Ihre verblendete Rhetorik gemünzt, Herr Falkenstein. Damit hätten wir unsere Intentionen ja jetzt ausgetauscht :rolleyes:

Verfasst: Fr 12. Jun 2009, 13:33
von Fiete Schulze
Original von Johannes Georg Graf von Falkenstein
Sind wir hier im Irrenhaus?
Nein bei der Unionspolizei...und Sie haben gerade Beamtenbeleidigung begangen. ;)