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Verfasst: Do 4. Jun 2009, 10:43
von Palin Waylan-Majere
Original von SRM
Wenn ich behaupte, ich sei König von Takkatukkaland und könnte mich nicht als solcher ausweisen - würde ich dann auch abgeschoben?
Dann bekommen Sie vielleicht eine Anzeige wegen groben Unfugs, aber Sie sind ja im BNet unter ihrem Namen finden und ganz offensichtlich weder Ausländer noch Staatenloser. Insofern: Nein.
Verfasst: Do 4. Jun 2009, 10:44
von SRM
Wie wurde die "Ausweiskontrolle" denn durchgeführt?
Verfasst: Do 4. Jun 2009, 10:54
von pjotr
per Augenschein
Verfasst: Do 4. Jun 2009, 10:54
von Bodo von Kurzschluss
Original von SRM
Der Kurzschluss-Bürokratismus scheint um sich zu greifen
Was hat das mit mir zu tun?
Verfasst: Do 4. Jun 2009, 10:57
von SRM
Original von Bodo von Kurzschluss
Was hat das mit mir zu tun?
Du bist der einzig wahre Hüter des Afea

Verfasst: Do 4. Jun 2009, 10:58
von Bodo von Kurzschluss
Original von SRM
Du bist der einzig wahre Hüter des Afea
Genau so sieht das aus.

Verfasst: Do 4. Jun 2009, 10:59
von Palin Waylan-Majere
Original von SRM
Wie wurde die "Ausweiskontrolle" denn durchgeführt?
Wir haben da so ein neues Gerät getestet, welches die Gefährdung der Beamten durch renitente Subjekte erheblich verringert.
Dieser Scanner spart Zeit und Geld!
Verfasst: Do 4. Jun 2009, 11:01
von SRM
Original von Palin Waylan-Majere
Wir haben da so ein neues Gerät getestet, welches die Gefährdung der Beamten durch renitente Subjekte erheblich verringert.
Dieser Scanner spart Zeit und Geld!
Wo gibt es die gesetzliche Grundlage?
Verfasst: Do 4. Jun 2009, 11:03
von Palin Waylan-Majere
Im Unionspolizeigesetz?!
Verfasst: Do 4. Jun 2009, 11:03
von Erik Schott
Original von SRM
Wo gibt es die gesetzliche Grundlage?
Die braucht die Unionsregierung nicht. Dafür ist sie ja die Regierung. =)