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Verfasst: So 31. Mai 2009, 09:58
von Joeli Veitayaki
logisch gedacht !
Verfasst: So 31. Mai 2009, 10:02
von Vanessa Garland
Nein, denn ihre Behauptung beruht auf der unbewiesenen Prämisse, dass Herr Hennrich sich selbst 11 Stimmen gegeben hat.
Es wäre jedoch ebenso denkbar, dass Kauli Herrn Hennrich 11 Stimmen gegeben hat, während dieser mit Blick auf eine gewünschte Koalition einen Teil seiner Stimmen einer anderen Liste gegeben hat, da ihm sein eigener Einzug ins Parlament sowieso bereits gesichert erschien.
Das ist nicht spekulativer als Ihre Vermutung auch.
Verfasst: So 31. Mai 2009, 10:29
von Fabian Montary
Nun ja, Herr Professor Jerkov, Sie behaupten doch immer, Sie seien Jurist; und als Jurist sollten Sie seit dem imperianischen Rechtsgelehrten von Savigny im 19. Jahrhundert wissen, dass man nicht am Wortlaut kleben muss. Das hat zuvor Probleme verursacht, bspw. hatte das Imperianische Allgemeine Landrecht von Ende des 18. Jahrhunderts über 19.000 Regelungssätze, weil man nicht vom Wortlaute abweichen wollte. Nun legen Sie diesen Absatz in der Unionsverfassung einfach mal teleologisch aus: 120 Minuten oder Stunden generieren keine stabile Regierung; 120 Monate oder Jahre sind dann aber schlecht mit dem Demokratiegrundsatz zu vereinbaren. Nun bleiben noch Wochen und Tage als Optionen und da greift die gültige Verwaltungspraxis und diese setzt dort Tage ein - das wird Ihnen jedes Unionsgericht bestätigen. Die Korrektur der Unionsverfassung an diesem Punkt ist also nur eine kosmetische.
Ich bitte Sie sehr darum, sachlich zu bleiben; obgleich ich mit der Situation im Unionsrat zurzeit auch nicht zufrieden bin. Zwei Länder mit Freistein und Salbor haben gerade gar keinen Vertreter im Unionsrat, das sind ein Zustände, die von den Landesbevölkerungen so nicht hingenommen werden dürfen.
Verfasst: So 31. Mai 2009, 11:47
von Robert Cullen
So wie ich es im UR sehe, wurde eh gestern abend noch eine Abstimmung eingeleitet.
Verfasst: So 31. Mai 2009, 15:19
von pjotr
Original von Fabian Montary
Nun ja, Herr Professor Jerkov, Sie behaupten doch immer, Sie seien Jurist; und als Jurist sollten Sie seit dem imperianischen Rechtsgelehrten von Savigny im 19. Jahrhundert wissen, dass man nicht am Wortlaut kleben muss. Das hat zuvor Probleme verursacht, bspw. hatte das Imperianische Allgemeine Landrecht von Ende des 18. Jahrhunderts über 19.000 Regelungssätze, weil man nicht vom Wortlaute abweichen wollte. Nun legen Sie diesen Absatz in der Unionsverfassung einfach mal teleologisch aus: 120 Minuten oder Stunden generieren keine stabile Regierung; 120 Monate oder Jahre sind dann aber schlecht mit dem Demokratiegrundsatz zu vereinbaren. Nun bleiben noch Wochen und Tage als Optionen und da greift die gültige Verwaltungspraxis und diese setzt dort Tage ein - das wird Ihnen jedes Unionsgericht bestätigen. Die Korrektur der Unionsverfassung an diesem Punkt ist also nur eine kosmetische.
Sie gehen hier von falschen Prämissen aus. Das Recht, welches die Unionsverfassung hier schützen will, ist weder dasjenige auf eine stabile Regierung, noch ein erfundenes auf möglichst regelmäßige Neuwahlen. Von daher wären sowohl 120 Minuten, als auch 120 Jahre durchaus vertretbar.
Verfasst: So 31. Mai 2009, 15:33
von Fabian Montary
Sie sollten vielleicht nochmal die Vorlesung Staatsorganisationsrecht wiederholen, Herr Jerkov, das ist eine der Grundlagen. Ohne eine stabile Regierung gibt es keine Umsetzung der Verfassung; mit zu langen Wahlperioden ist das Demokratieprinzip gefährdet. Die Verfassung will aber sowohl als Ganze umgesetzt werden, als auch die Demokratie gewahrt wissen. Das ergibt sich aus der Exegese des Textes.