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Verfasst: Fr 29. Mai 2009, 12:42
von Hajo Poppinga
Herr Cullen, Herr Behrens-Nilsson,
Sie mißverstehen offenbar den Antrag - Prostitution wird nicht generell verboten. Prostitution ist weiterhin erlaubt und erwünscht - allerdings nur in den Wohnungen der Prostituierten oder in den Wohnungen der Kunden. Niemand will die Prostitution verbieten, das wäre auch gar nicht möglich.
Verfasst: Fr 29. Mai 2009, 12:48
von Kintaro Bergmann
Das hat man schon Verstanden. Es geht darum das es Unhaltbar ist Generell Bordelle zu verbieten.
Verfasst: Fr 29. Mai 2009, 12:50
von Joeli Veitayaki
In wieweit gibt es eigentlich Statistiken des Innenministeriums über die Häufigkeit von illegaler Prostitution in der DU?
Verfasst: Fr 29. Mai 2009, 12:54
von pjotr
Original von pjotr
Herr Poppinga, wo sehen Sie die Ermächtigungsgrundlage der Union für dieses Gesetz?
Verfasst: Fr 29. Mai 2009, 12:55
von Hajo Poppinga
Original von pjotr
Herr Poppinga, wo sehen Sie die Ermächtigungsgrundlage der Union für dieses Gesetz?
§17 Vertretungsgesetz
Dieses Gesetz ist Vertretungsgesetz gem. Art. 47a der Unionsverfassung.
Original von Helen Bont
Eine Frage an den Antragssteller habe ich jedoch noch: an einigen Stellen ist von "Staatskanzlei" die Rede. Heißt das, dass die Unionsländer für die Durchführung verantwortlich sind? Wenn nicht, rege ich an, an statt dessen das Unionsinnenminisasterium oder eine andere Unionsbehörde zu benennen.
Ja, in der Tat. Als Vertretungsgesetz wirkt dieses Gesetz wie ein Landesgesetz, dementsprechend sind auch die jeweiligen Länder mit der Ausführung beauftragt.
Was die Bordelle angeht, liebe Kollegen, so sind diese leider, und da muß man der Wahrheit ins Auge blicken, auch ein Hort der Zwangsprostitution. In Nebenzimmer wird nicht nur legale Prostitution betrieben, nein, es werden auch Frauen in menschenunwüriger Weise geknechtet und zu Sex gewzungen. Das gilt es zu verhindern.
Bisher ist diese Materie ohnehin kaum geregelt. Für Alternativvorschläge bin ich allerdings offen.
Verfasst: Fr 29. Mai 2009, 13:05
von Kintaro Bergmann
Original von Hajo Poppinga
Was die Bordelle angeht, liebe Kollegen, so sind diese leider, und da muß man der Wahrheit ins Auge blicken, auch ein Hort der Zwangsprostitution. In Nebenzimmer wird nicht nur legale Prostitution betrieben, nein, es werden auch Frauen in menschenunwüriger Weise geknechtet und zu Sex gewzungen. Das gilt es zu verhindern.
Ach und Man kann das dann also in Privat Wohnungen besser Kontrollieren ?.
Aber ich habe wohl vergessen das man in Privat Wohnungen niemanden "Knechten" kann.... oder ?.
Also ihrer Argumentation fehlt es an Hand und Fuß Herr Poppinga. Ich kann dem Parlament nur Empfehlen dieses Gesetz in dieser Form Abzulehnen.
Verfasst: Fr 29. Mai 2009, 13:14
von Rex Marker
Ich gebe nochmals zu bedenken dass eine Kontrolle in Wohnungen, insbesondere aufgrund der Garantie der Privatsphäre, kaum möglich wäre! Jede Kontrolle müßte durch einen Richter genehmigt werden. Ein Verbot von Bordellen ist damit der falsche Weg.
Artikel 8 - Garantie der Privatsphäre Das Kommunikationsgeheimnis und die Privatsphäre jedes Einzelnen sind gewährleistet. Ausnahmen aus besonderem Grund können nur aufgrund eines Gesetzes erfolgen und müssen von einem Richter angeordnet werden.
Verfasst: Fr 29. Mai 2009, 13:20
von Hajo Poppinga
Bei Privatwohnungen ergibt sich der Vorteil, daß Illegale sich natürlich schon keine Wohnung nehmen können. Insofern entfällt auf Seiten der Prostitutierten der Vornahmeort. Was die Vornahme beim Kunden angeht, so wird es hier natürlich auch schwieriger, weil wir durch das Verbot von Bordellen und ähnlichen Etablissements das Netzwerk zerschlagen, was hinter der illegalen Einwanderung und damit auch Prostitution steht. Die ganze Logistik fehlt, um Zwangsprostitution zu betreiben. Insbesondere im Zusammehang mit den §§ 9 ff. bietet sich hier ein effektiver Schutz gegen Schleuserbanden und andere. Insofern wird dann zumindestens die Zwangsprostitution mehr als wirkungsvoll eingedemmt.
Verfasst: Fr 29. Mai 2009, 13:21
von Joeli Veitayaki
Illegal eingewanderte Personen haben in der Regel jemadnen, der für sie die Wohnung anmietet. Damit hat man dann auch schon das Gesetz umgangen.
Verfasst: Fr 29. Mai 2009, 13:23
von Hajo Poppinga
Original von Joeli Veitayaki
Illegal eingewanderte Personen haben in der Regel jemadnen, der für sie die Wohnung anmietet. Damit hat man dann auch schon das Gesetz umgangen.
§§ 9 ff. griffe hier.