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Verfasst: Fr 5. Jun 2009, 14:23
von Fabian Montary
Die Herren Unionsminister Waylan-Majere und Jerkov sind gemäß § 2 Prozessgesetz keine Verfahrensbeteiligten, sodass ich darum bitte, dass diese sich aus der Verhandlung heraushalten. Die Klägerin schließt sich im Übrigen dem Antrag des Herrn Unionsminister Jerkov nicht an, sodass dieser hier nicht zu behandeln ist. Die Beklagte war als Unionsministerin Organteil mit durch die Verfassung bestimmten Rechten (Artikel 45 I UVerf) und daher gemäß § 11 II UGerG als Beklagte in einem Organstreitverfahren zulässig. Dass die Beklagte dieses Amt nichts mehr bekleidet, tut nichts zur Sache, da ein Fehlverhalten in der Amtsausübung festzustellen beantragt worden ist.
Verfasst: Fr 5. Jun 2009, 14:29
von pjotr
Original von Fabian Montary
Die Herren Unionsminister Waylan-Majere und Jerkov sind gemäß § 2 Prozessgesetz keine Verfahrensbeteiligten
Sie haben selbst erläutert, dass die Beklagte hier als Unionsministerin Organteil des Verfassungsorganes Unionsregierung ist.
Mir als Unionsminister der Jusitz und der Verteidigung obliegt unter anderem der Geschäftsbereich der Justiz, wie der Name erkennen lassen könnte. Darunter fällt dieses Verfahren wohl ausdrücklich.
Die Klägerin schließt sich im Übrigen dem Antrag des Herrn Unionsminister Jerkov nicht an, sodass dieser hier nicht zu behandeln ist.
Unsinn. Vor Gericht wird nicht abgestimmt, und wenn man keine Mehrheit findet dann ist etwas nicht angenommen.
Der § ist hier unmissverständlich; da ist es vollkommen egal, wie wurst Ihnen geltendes Recht ist.
Die Beklagte war als Unionsministerin Organteil mit durch die Verfassung bestimmten Rechten (Artikel 45 I UVerf) und daher gemäß § 11 II UGerG als Beklagte in einem Organstreitverfahren zulässig. Dass die Beklagte dieses Amt nichts mehr bekleidet, tut nichts zur Sache, da ein Fehlverhalten in der Amtsausübung festzustellen beantragt worden ist.
Ich weiß nicht was Sie mit diesem Gewurschtel erreichen wollen; aber die Tatsache, die Sie darstellen, ändert doch nix daran, dass Frau Ritchie-Ashcraft die Frau des Vorsitzenden ist.
Verfasst: Fr 5. Jun 2009, 17:17
von Madonna Ritchie-Ashcraft
Original von pjotr
..., dass Frau Ritchie-Ashcraft die Frau des Vorsitzenden ist.
Endlich bekomme ich ihn auch mal zu Gesicht.
Verfasst: Sa 6. Jun 2009, 15:23
von Gustav von Struve
Wundert sich auf der Zuschauerbank, dass man hier den Ehegatten gegen seine Ehefrau verhandeln lässt. Sein Banknachbar spekuliert, ob es eine Unsensibilität des Obersten Unionsgerichtes oder schlicht absichtliche Unachtsamkeit war?
Verfasst: So 7. Jun 2009, 01:33
von Madonna Ritchie-Ashcraft
Ich habe etwas besseres zu tun, als die langeweile des Herrn Montary zu stillen und hier vor Gericht zu sitzen, da ich seine Anfragen nicht beantwortet habe. Insoweit hoffe ich, dass wir diese Angelegenheit hier zügig bearbeiten können.
*wirft einen Blick zu Mr. Jerkov*
Sofern Sie mich vertreten wollen, sagen Sie mir Bescheid

Verfasst: So 7. Jun 2009, 02:08
von pjotr
Ich darf mich hiermit als Prozessbevollmächtigter der Unionsregierung anzeigen.
Verfasst: So 7. Jun 2009, 19:05
von Schrobi
Original von Gustav von Struve
Wundert sich auf der Zuschauerbank, dass man hier den Ehegatten gegen seine Ehefrau verhandeln lässt. Sein Banknachbar spekuliert, ob es eine Unsensibilität des Obersten Unionsgerichtes oder schlicht absichtliche Unachtsamkeit war?
Wir nennen das professionelle Sachlichkeit unter Abwägung der zur Verfügung stehenden Kompetenzen
Darüber hinaus: Am Obersten Unionsgericht entscheiden alle Unionsrichter gemeinsam. Der Kollege Ashcraft hat nach dem internen Geschäftsverteilungsplan den Vorsitz für die drei Organstreitverfahren, u.a. auch für dieses.
Verfasst: So 7. Jun 2009, 20:02
von pjotr
Mir ist ein Geschäftsverteilungsplan relativ egal, solange er gegen geltendes Recht verstößt.
Verfasst: Mo 8. Jun 2009, 17:38
von William C. Ashcraft
Das Oberste Unionsgericht wird sich zur Entscheidung bezüglich des Befangenheitsantrags zurückziehen.
Verfasst: Sa 13. Jun 2009, 00:48
von Madonna Ritchie-Ashcraft
*wippt auf ihren Stuhl hin und her und schaut zu ihrem Prozessbevollmächtigten; hofft, dass die Entscheidungsfindung kein Jahr dauern wird*
