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Verfasst: Do 4. Jun 2009, 17:21
von Palin Waylan-Majere
Einerseits bin ich doch kein Organteil mit eigenen Rechten.
Andererseits: wie wird in den anderen Verfahren erklärt, dass ehemalige Minister beklagt sind?

Verfasst: Fr 5. Jun 2009, 14:21
von Fabian Montary
Artikel 45 I der Verfassung stattet jeden Unionsminister mit eigenen Rechten - nämlich dem Recht zur eigenständigen Führung seines Geschäftsbereiches - aus, sodass jeder Unionsminister als Mitglied der Unionsregierung und somit Organteil mit eigenen, durch die Verfassung bestimmten Rechten ist, und daher Beklagter in einer Organstreitklage sein kann. Inwieweit ehemalige Minister Beklagte in einem Organstreitverfahren sein können, ist aber nicht Sache dieses Verfahrens und bitte in den entsprechenden Verfahren zu klären.

Verfasst: Sa 13. Jun 2009, 12:33
von Tiuri
Herr Vorsitzender, wie soll es hier weitergehen? In Ihrem letzten Beitrag haben Sie den Beklagten vorgeladen, der mittlerweile vor Gericht erschienen ist.

Verfasst: Mi 24. Jun 2009, 11:37
von Tiuri
Nun?

Verfasst: Di 28. Jul 2009, 10:54
von William C. Ashcraft
Möchte sich der Beklagte zur Sache einlassen?

Verfasst: Sa 22. Aug 2009, 21:41
von Tiuri
Auch hier beantrage ich, das Verfahren zu beenden und ein Versäumnisurteil zu erlassen.

Verfasst: Mi 28. Okt 2009, 11:34
von William C. Ashcraft
Die Sache wird nunmehr wiederaufgenommen.

Ich bitte erneut um Anwesenheitsmeldung aller Beteiligten.
Ergänzungen oder Anträge bitte ich ebenfalls vorzutragen.

Verfasst: Mi 28. Okt 2009, 14:39
von Palin Waylan-Majere
Also ich lebe noch. ;)

Jedoch fühle ich mich überfordert, da ich jetzt anscheind sowohl auf der Seite des Klägers als auch auf der Seite des Beklagten zu sitzen scheine.

Verfasst: Mi 28. Okt 2009, 15:25
von William C. Ashcraft
Dann müssen wir uns wohl überlegen, wie wir hier weiter vorgehen. Was schlagen sie vor?

Verfasst: Mi 28. Okt 2009, 15:43
von Fabian Montary
Was soll das? Ein Antrag steht und jetzt kommt das Säumnisurteil, wo ist das Problem?