Verfasst: Sa 23. Mai 2009, 10:45
Das können sie gerne in ihrer Verfassung tun, aber nicht durch die Unterzeichnung völkerrechtlicher Verträge
Das, was von Ratelon über ist und als Imperia-Freistein bekannt ist.
https://ratelon.nationen.org/boards/
Die Menschenrechtserklärung ist kein völkerrechtlicher Vertrag, Herr Professor. Sie ist eine Erklärung mit einer Vielzahl von Finalprogrammen. Verpflichtungen zu auswärtigen Staaten werden nicht eingegangen, sondern Verpflichtungen gegenüber den Menschen, die unter der Jurisdiktion des jeweiligen Staates oder Landes stehen. Ob Bürger- und Menschenrechte nun in der jeweiligen Verfassung oder auf einem zweiten Stück Papier niedergeschrieben sind, das ist ja nunmal egal. Schauen Sie nur in das Verfassungssystem des Königreichs Albernia: die haben gar keine Verfassung nach unserem Rechtsverständnis. Diese setzt sich dort aus den verschiedensten Rechtsquellen zusammen.Original von pjotr
Das können sie gerne in ihrer Verfassung tun, aber nicht durch die Unterzeichnung völkerrechtlicher Verträge
Eben: Ein völkerrechtlicher VertragOriginal von Fabian Montary
Sie ist eine Erklärung mit einer Vielzahl von Finalprogrammen. Verpflichtungen zu auswärtigen Staaten werden nicht eingegangen, sondern Verpflichtungen gegenüber den Menschen, die unter der Jurisdiktion des jeweiligen Staates oder Landes stehen.
Kennen Sie das Gleichnis von den Äpfeln und den Birnen.Schauen Sie nur in das Verfassungssystem des Königreichs Albernia: die haben gar keine Verfassung nach unserem Rechtsverständnis. Diese setzt sich dort aus den verschiedensten Rechtsquellen zusammen.
Die anderen Unterzeichner des Vertrages.Wer soll denn hier Vertragspartner sein?
Hören Sie mir eigentlich zu? Dann ist der Grundrechtekatalog in der Unionsverfassung wohl auch ein völkerrechtlicher Vertrag? Welche Verpflichtungen geht die Union denn gegenüber den vermeintlichen Vertragspartner ein?Original von pjotr
Eben: Ein völkerrechtlicher Vertrag
Ich schon, Sie anscheinend nicht, Herr Professor. Der Punkt ist doch, dass es dem Verfassungsrecht und den Verfassungsrechtlern egal ist, ob dieses Verfassungsrecht aus einer Rechtsquelle plus Rechtsprechung entspringt - so wie es in Imperia gewohnt ist -, oder ob jenes aus mehreren Rechtsquellen abzulesen ist, wie im albernosassonischen Rechtsbereich.Original von pjotr
Kennen Sie das Gleichnis von den Äpfeln und den Birnen.
Ach, ist dem wirklich so? Schauen Sie mal nach Astor. Dort müssen völkerrechtliche Verträge vom Senat ratifiziert werden, nachdem sie vom Präsidenten signiert wurden. Das ist dort nicht geschehen, also versteht man es dort schon nicht als völkerrechtlichen Vertrag, aus dem die USA Verpflichtungen gegenüber anderen Staaten herleitet. Einzig im Diplomacy Act findet die Erklärung ihren Platz, aber als Selbstverpflichtung, dass man mit Staaten, die diese Erklärung faktisch missachten, keine Beziehungen eingeht - Selbstverpflichtung ist das Zauberwort, Herr Professor!Original von pjotr
Die anderen Unterzeichner des Vertrages.
Das sehe ich juristisch genauso, vielen Dank, Herr Marker.Original von Rex Marker
Die Länder werden in keinster Weise gehindert diese Erklärung in einer Art Selbstverpflichtung anzunehmen.
Herr Hennrich, legen Sie mir doch bitte dar, wo diese Erklärung rechtlich(!), nicht politisch, nach außen wirkt. Die Erklärung heißt überdies universal, nicht international. Lesen Sie bitte richtig.Original von Helmut Hennrich
Ihr Einwand, Herr Premierminister, die internationale Menschenrechtserklärung bilde lediglich eine nationalstaatliche Verpflichtungserklärung nach innen, ist nicht nur falsch, sondern in diesem Zusammenhang auch völlig irrelevant. Denn erstens handelt sich um eine Erklärung, bei der sich Staaten eben völkerrechtlich nach außen und nicht nur nationalstaatlich nach innen binden und zweitens deutet die Bezeichnung "internationaler" schon auf die Ebene zwischenstaatlicher Beziehungen und weist somit in den Bereich der auswärtigen Angelenheiten.
Das heißt also, nur die Institutionen der Union müssen die Menschenrechte beachten?Original von Helmut Hennrich
Im Ergebnis, Herr Premierminister, ist die Ratifizierung der internationalen Menschenrechtserklärung durch das roldemische Parlament völkerrechtlich irrelevant, da sie unter Bruch einer Unionskompetenz und unter Missachtung des internationalen Alleinvertretungsrechts der Unionsebene für die gesamte Demokratische Union erfolgte.
Die Einhaltung der MenschenrechteOriginal von Fabian Montary
Hören Sie mir eigentlich zu? Dann ist der Grundrechtekatalog in der Unionsverfassung wohl auch ein völkerrechtlicher Vertrag? Welche Verpflichtungen geht die Union denn gegenüber den vermeintlichen Vertragspartner ein?
Nur weil man in Astor sich nicht an geltendes Recht heißt, heißt das nicht dass wir das auch tun müssen...Ach, ist dem wirklich so? Schauen Sie mal nach Astor. Dort müssen völkerrechtliche Verträge vom Senat ratifiziert werden, nachdem sie vom Präsidenten signiert wurden. Das ist dort nicht geschehen, also versteht man es dort schon nicht als völkerrechtlichen Vertrag, aus dem die USA Verpflichtungen gegenüber anderen Staaten herleitet. Einzig im Diplomacy Act findet die Erklärung ihren Platz, aber als Selbstverpflichtung, dass man mit Staaten, die diese Erklärung faktisch missachten, keine Beziehungen eingeht - Selbstverpflichtung ist das Zauberwort, Herr Professor!
Herr Premierminister, grundsätzlich sind völkerrechtliche Verträge, auch Menschenrechtserklärungen, Bestandteil des Völkerrechts und stellen neben dem Völkergewohnheitsrecht eine anerkannte Rechtsquelle dar. Wenn also Völkerrechtssubjekte, wie zum Beispiel Albernia, Astor oder die Demokratische Union, eine internationale oder universale - ich denke, die Begriffe sind in diesem Fall austauschbar - Menschenrechtserklärung unterschreiben, dann verpflichten sie sich wechselseitig, die darin enthaltenen Rechtsnormen auf nationaler Ebene einzuhalten. Diese wechselseitige Verpflichtung stellt die rechtliche Wikrung nach außen dar: das jeder Vertragspartner den anderen im Falle einer Nichtbeachtung auch zur Einhaltung ermahnen kann und sollte.Original von Fabian Montary
Herr Hennrich, legen Sie mir doch bitte dar, wo diese Erklärung rechtlich(!), nicht politisch, nach außen wirkt. Die Erklärung heißt überdies universal, nicht international. Lesen Sie bitte richtig.
Alle staatliche Gewalt, Herr Premierminister, ist in der Demokrartischen Union zur Einhaltung der Menschenrechte und Wahrung der Menschenwürde verpflichtet, auch die staatliche Gewalt, die von den Unionsländern ausgeht.Original von Fabian Montary
Das heißt also, nur die Institutionen der Union müssen die Menschenrechte beachten?