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Verfasst: So 17. Mai 2009, 23:51
von pjotr
Original von Kintaro Bergmann
*So* Weil du Spinner doch gar keine Beweise dafür hast. die haben nicht mal die Dreibürgischen Beamten wie willst du sie da haben ?*So*
*so* Weil das eine Sim-On Frage ist und keine Sim-Off frage. Hör damit auf, mich Sim-Off zu beleidigen; sonst kann ich auch anders.
Du kannst in der Sim dem Oberjustizrat Kirnberger oder meinetwegen auch Pjotr Jerkov vorwerfen, keine Beweise zu haben; aber du kannst das meiner Realperson nicht vorwerfen.
Basta! *so*
Verfasst: So 17. Mai 2009, 23:53
von Kintaro Bergmann
Welche Beweise haben sie Denn ?
Verfasst: So 17. Mai 2009, 23:56
von pjotr
Die Beweismittel werden wir an gegebener Stelle im Haftprüfungsverfahren vorlegen. Aus ermittlungstaktischen Gründen müssen Sie aber verstehen, dass wir Beweismittel nicht einfach so hier veröffentlichen können.
Ihr Anwalt kann aber mit einer entsprechenden Legitimation Akteneinsicht in die Beweismittel verlangen.
Verfasst: Mo 18. Mai 2009, 00:10
von Sigurd Parsbock
*führt den Verdächtigen ab*
Ich belehre Sie hiermit über Ihre Rechte nach §6 des Strafprozessgesetzes:
Sie haben das Recht zu schweigen. Kein Bürger ist gezwungen, eine Aussage vor der Staatsanwaltschaft der Union oder eines Landes machen.
Alles was Sie ab diesem Zeitpunkt sagen kann protokolliert und vor Gericht gegen Sie verwendet werden.
Sie haben das Recht auf einen Anwalt. Sollten Sie sich keinen leisten können, stellt Ihnen das Gericht einen zur Verfügung.
Bitte folgen Sie mir jetzt.
Verfasst: Mo 18. Mai 2009, 02:10
von Kintaro Bergmann
Ich vertrete mich stets selbst und verlange in diesem Sinne selbst Akten einsiecht.
Verfasst: Mo 18. Mai 2009, 08:53
von Sigurd Parsbock
Der Antrag ist formgercht gem. § 6 VII StPG bei der Unionsanwaltschaft oder ihrer Vertretung - hier dem Unionsjustizministerium - zu stellen.