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Verfasst: Mi 6. Mai 2009, 13:48
von Joeli Veitayaki
nehmen wir mal an, ein Großhändler vertreibt eine Lkw-Ladung Leuchtmittel. Wie hoch würde die Geldstrafe sein?
Verfasst: Mi 6. Mai 2009, 14:58
von Rex Marker
Pro Element nach dem jetzigen Entwurf 500 Bramer. Wobei ich bereits Einlenken signaisiert habe und Modifikation des Strafmaßes denkbar wäre. Die Strafe sollte dennoch hoch genug sein dass sich strafbares Verhalten in diesem Fall nicht lohnt.
Verfasst: Mi 6. Mai 2009, 15:10
von Joeli Veitayaki
wenn eine Palette Glühlampen etwa 40 Kartons zu 100 Stück sind und ein Standard-Lkw mit Anhänger zwischen 56 und 72 Paletten transportieren kann, dann dürfte bei nur einer Lieferung eine Strafe in Höhe von 112.000.000,-- bis 144.000.000,-- Bramer zusammenkommen. Wohlgemerkt bei nur
einem Lkw mit Anhänger. Damit könnte man eine Firma ruinieren und den Staatshaushalt sanieren

Verfasst: Mi 6. Mai 2009, 15:20
von Rex Marker
Illegalität wird eben bestraft.
Verfasst: Mi 6. Mai 2009, 15:26
von Joeli Veitayaki
sicherlich, aber an Hand einer Menge ist es nicht machbar, eine Strafe festzusetzen. Für das Gericht ist ein Strafrahmen zwingend vorgeschrieben.
Verfasst: Mi 6. Mai 2009, 15:29
von Fabian Montary
Original von Rex Marker
Aus Artikel 47. Die Regierung hält diese Regelung für eine grundlegende Entscheidung des Wirtschaftssystems, aber auch für eine Entscheidung im Sinne der Gefahrenabwehr. Da Rohstoffe und Energie tendenziell verknappen muss hier die Unabhängigkeit von anderen Staaten sichergestellt werden.
Was für ein Unfug. :rolleyes: Das ist eine Detailregelung. Dieses Gesetz wird als verfassungswidrig deklariert werden.
Verfasst: Mi 6. Mai 2009, 15:49
von Joeli Veitayaki
Original von Fabian Montary
Was für ein Unfug. :rolleyes: Das ist eine Detailregelung. Dieses Gesetz wird als verfassungswidrig deklariert werden.
scheint wohl ihr Lieblingswort zu sein? Aber nicht alles was
sie als verfassungswidrig ansehen, ist auch tatsächlich verfassungswidrig
Verfasst: Mi 6. Mai 2009, 16:21
von pjotr
Wir könnten es natürlich auch simpel über die Verwaltung als Ordnungsgeld machen.
Verfasst: Mi 6. Mai 2009, 16:27
von Fabian Montary
Original von Joeli Veitayaki
scheint wohl ihr Lieblingswort zu sein? Aber nicht alles was sie als verfassungswidrig ansehen, ist auch tatsächlich verfassungswidrig
Dass dieses Gesetz tangiert nicht die
Grundlagen des Wirtschaftssystems der Union. Was kann ich dafür, dass die Regierung die Verfassung nicht kennt?
Verfasst: Mi 6. Mai 2009, 16:33
von pjotr
Natürlich berührt es die Grundlagen des Wirtschaftssystems. Es geht darum unionsweit gleiche Lebensbedingungen herzustellen. Der länderübergreifende Schwarzhandel mit Glühbirnen würde aufgrund der fehlenden Möglichkeit zur Kontrolle in Privathaushalten ansonsten florieren. Daher ist das natürlich nebenbei bemerkt auch eine Regelung im Sinne von Artikel 47 I Satz 9 der Unionsverfassung.