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Verfasst: Di 12. Mai 2009, 17:27
von Johannes Georg Graf von Falkenstein
Legen Sie mal bitte eine formatierte, lesbare Fassung vor.

Verfasst: Di 12. Mai 2009, 17:42
von Robert Cullen
Nun, wenn wir die Drogenlegalität ganz abschaffen, sehe das neue Gesetzt so aus. Ich werde demnach auch das Änderungsgesetz auf dieses Gesetz abstimmen, da einige § wegfallen.
Betäubungsmittelgesetz für die Republik Imperia

§1 Definition

(1) Betäubungsmittel im Sinne dieses Gesetzes sind Stoffe und Zubereitungen, die wahrnehmungs- oder bewusstseinsverändernd oder -erweiternd sowie auf das Nervensystem und Muskelfasern wirken.
(2) Ausgenommen von den Bestimmungen dieses Gesetzes sind Betäubungsmittel beinhaltende Erzeugnisse, die von staatlich anerkannten Ärzten und Therapeuten als Heilmittel angewendet werden sowie alkoholische und koffeinhaltige Nahrungs- und nikotinhaltige Genussmittel. Der Verkehr mit Betäubungsmitteln als Arznei- oder Heilmittel sowie der zulässige Gehalt der in Satz 1 genannten Betäubungsmittel in Nahrungs- und Genussmitteln ist in einer Betäubungsmittelabgabeverordnung zu regeln

§2 Drogenlegalität

(1) Betäubungsmittel, die intravenös, in Form von Pillen, oder als Pulver zu sich genommen werden, sind nicht erlaubt. Ebenso ist das Rauchen von Subztanzen nicht erlaubt.
(2) Es ist nicht erlaubt, Drogen mit sich zu führen oder diese zu Konsumieren.
(3) Verstößt jemand gegen §2 (2-3), so hat er mit einer Strafe von mindestens 500 Bramern zu rechnen, die einer nützlichen Sache zufließen.

§3 Inkrafttreten

Das Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft und ersetzt das bisherige gleich titulierte Gesetz.

Verfasst: Mi 13. Mai 2009, 14:57
von Robert Cullen
Da ich bis jetzt keine weiteren Fragen oder ähnliches gehört habe, leite ich nun die Wahl ein.