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Registriert: So 26. Apr 2009, 15:23
Legen Sie mal bitte eine formatierte, lesbare Fassung vor.
Stellvertretender Unionskanzler a.D.
Unionsminister des Inneren a.D.
Unionsminister der Verteidigung a.D.
Imperialkanzler a.D.
Sekretär der Imperialversammlung a.D.
Mitglied des Unionsparlaments a.D.
Mitglied des Unionsrates a.D.
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Registriert: Sa 17. Jan 2009, 09:26
Nun, wenn wir die Drogenlegalität ganz abschaffen, sehe das neue Gesetzt so aus. Ich werde demnach auch das Änderungsgesetz auf dieses Gesetz abstimmen, da einige § wegfallen.
Betäubungsmittelgesetz für die Republik Imperia
§1 Definition
(1) Betäubungsmittel im Sinne dieses Gesetzes sind Stoffe und Zubereitungen, die wahrnehmungs- oder bewusstseinsverändernd oder -erweiternd sowie auf das Nervensystem und Muskelfasern wirken.
(2) Ausgenommen von den Bestimmungen dieses Gesetzes sind Betäubungsmittel beinhaltende Erzeugnisse, die von staatlich anerkannten Ärzten und Therapeuten als Heilmittel angewendet werden sowie alkoholische und koffeinhaltige Nahrungs- und nikotinhaltige Genussmittel. Der Verkehr mit Betäubungsmitteln als Arznei- oder Heilmittel sowie der zulässige Gehalt der in Satz 1 genannten Betäubungsmittel in Nahrungs- und Genussmitteln ist in einer Betäubungsmittelabgabeverordnung zu regeln
§2 Drogenlegalität
(1) Betäubungsmittel, die intravenös, in Form von Pillen, oder als Pulver zu sich genommen werden, sind nicht erlaubt. Ebenso ist das Rauchen von Subztanzen nicht erlaubt.
(2) Es ist nicht erlaubt, Drogen mit sich zu führen oder diese zu Konsumieren.
(3) Verstößt jemand gegen §2 (2-3), so hat er mit einer Strafe von mindestens 500 Bramern zu rechnen, die einer nützlichen Sache zufließen.
§3 Inkrafttreten
Das Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft und ersetzt das bisherige gleich titulierte Gesetz.
Tot.
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