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Verfasst: Do 30. Apr 2009, 19:52
von Robert Cullen
Wir sind nur 2 im Herrenhaus.

Verfasst: Fr 1. Mai 2009, 15:44
von Robert Cullen
Ich habe Herrn Jerkov um eine Prüfung dieser Situation gebeten.
Bis dato berufe ich mich auf folgenden Passus der Hausordnung:
(2) Ist das Amt des Sekretärs vakant, ist der Sekretär an der Ausübung seiner Amtspflichten verhindert oder kommt er für einen Zeitraum von mehr als sieben Tagen seinen Amtspflichten nicht nach, so fallen alle gesetzlich definierten Aufgaben des Sekretärs kommissarisch dem Mitglied des Herrenhauses mit der längsten, ununterbrochenen Mitgliedschaftsdauer im Hause zu. Ist das am längsten amtierende Mitglied des Herrenhauses ebenfalls verhindert, erklärt es seinen Verzicht oder kommt es für einen Zeitraum von mehr als drei Tagen seinen Aufgaben als kommissarischer Sekretär nicht nach, so gehen die Aufgaben des Sekretärs kommissarisch in analoger Vorgehensweise nacheinander auf die übrigen Mitglieder des Herrenhauses in der Reihenfolge ihrer Mitgliedschaftsdauer im Hause über.
Damit behalte ich mir das Recht vor, momentan der kommisarische Sekretär zu sein, bis ein Mitglied bereit ist, die Verasntwortung zu übernehmen. Bis ich neue Informationen haben, schließe ich nun diese Wahl.
Das Herrenhaus muss Handlungsfähig bleiben.