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Verfasst: Mi 22. Apr 2009, 23:20
von Stanislav Goldmann
Danke für das Rederecht bis die Formalien geklärt sind.
Aber zurück zum Inhalt: wozu diese Repressaliendrohung gegen freie Künstler?
Verfasst: Mi 22. Apr 2009, 23:35
von Franz Sendlhofer
Herr Goldmann, es geht nicht um Künstler, es geht um eindeutig um bewusstes Verunglimpfen.
Verfasst: Do 23. Apr 2009, 02:25
von Kreittmayr
Ich denke auch, dass es eine Selbstverständlichkeit ist, dass die Nationalsymbole eine gewisse Dignität haben, weil sie eben das Volk und seine Souveränität repräsentieren, und dass daher deren Verunglimpfung wie ein Spucken ins Gesicht der Gemeinschaft ist, deren Teil der Einzelne eigentlich sein sollte, und die ihm ja auch die Möglichkeiten seiner persönlichen Entfaltung gewährt. Rede- und Kunstfreiheit werden dadurch nicht beeinträchtigt, denn sie decken es meines Erachtens nicht ab, dass man durch eine Verunglimpfung der Nationalsymboliken die gesamte Gemeinschaft, welche diese Freiheiten gewährt und schützt, in Frage stellt. Die Kritik der konkreten Organisationsform der Gemeinschaft ist selbstverständlich geschützt; aber keine Verunglimpfug nationaler Symbole geht weiter und stellt die Gemeinschaft per se in Frage.
Verfasst: Do 23. Apr 2009, 12:20
von Stanislav Goldmann
Also "dem Wortlaut der Staatsyhmne eine andere Singweise oder der Singweise der Staatshymne einen anderen Wortlaut unterlegt " zieht ja nicht nur bei Verunglimpfungen sondern schlicht bei jeder künstlerischen Abwandlung.
Verfasst: Do 23. Apr 2009, 14:15
von Helmut Hennrich
Frau Ministerpräsidentin, Hohes Haus,
ich teile die Einwände von Herrn Goldmann. Statt den Bürgern nahezubringen, warum es sinnvoll ist, die Staatssymbole zu achten, greifen Sie zum Hilfsmittel der Strafe und Repression, statt die Staatssymbole zu schützen, greifen Sie massiv in die künsterische Gestaltungsfreiheit ein; Herr Goldmann hat zurecht hier auf die entsprechende Textpassage im Gesetzentwurf hingewiesen.
Ein weiterer Punkt, den ich kritisiere, findet sich in Absatz b, der da unter anderem lautet: "..., die nach allgemeinem Empfinden die ihr gebührende Achtung verletzen,..." Die Frage, die sich zumindest mir stellt ist, wer soll denn feststellen, was nach allgemeinem Empfinden die ihr gebührende Achtung verletzt? Wo wollen Sie die Grenze ziehen? Sie wollen diese Entscheidung in das Belieben der Regierung stellen. Hier stellt sich mir die Frage, warum dies nicht ein Richter entscheiden soll, zumal ein Jurist über eine bessere Qualifikation haben, um dies zu entscheiden.
Verfasst: Sa 16. Mai 2009, 22:51
von Helmut Hennrich
Verfasst: Mo 18. Mai 2009, 22:58
von Alexander Schwarz
Als bisher politisch unbedarfte Person, würde mich gerne interessieren, was hier überhaupt die Streitpunkte sind.
Vielen Dank für die Hilfe!
Verfasst: Di 19. Mai 2009, 17:23
von Helmut Hennrich
Original von Alexander Schwarz
Als bisher politisch unbedarfte Person, würde mich gerne interessieren, was hier überhaupt die Streitpunkte sind.
Vielen Dank für die Hilfe!
Einige Punkte wurden bereits erwähnt; Sie können es im stenographischen Protokoll nachlesen.
Ich frage mich allerdings, ob die Frau Ministerpräsidentin und ihr Adlatus in diesem Jahrzehnt noch einmal hier aufkreuzen werden. Auch dürften die 72 Stunden inzwischen vorbei sein - selbst bei größzügigster Interpretation.
Verfasst: Mi 27. Mai 2009, 15:49
von Franz Sendlhofer
Ich ziehe hiermit den Antrag zurück.
Verfasst: Mi 27. Mai 2009, 19:39
von Madonna Ritchie-Ashcraft
Original von Helmut Hennrich
... ihr Adlatus in diesem Jahrzehnt noch einmal hier aufkreuzen werden...
Frau Adlatus ist Gott sei Dank keine Bürgerin mehr und hoffentlich taucht die nimmer hier auf.