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Verfasst: Fr 13. Apr 2007, 15:24
von Jonathan Metternich Hughes
Original von Natalie von Matahari
Was ist an einer Beleidugung simoff?
Dass es eine Simoff-Beleidigung war?

Verfasst: Fr 13. Apr 2007, 16:12
von Natalie von Matahari
Gut wer sollte sich aber trotzdem um eine Beleidigung kümmern, wenn nicht das UG? Ich hoffe doch nicht, dass jetzt wieder eine Diskussion um die Zuständigkeit los geht. Wenn doch zweifle ich wirklich solangsam an den Verstand von einigen Mitspielern. :rolleyes:

Verfasst: Fr 13. Apr 2007, 16:16
von Jonathan Metternich Hughes
Das Unionsgericht soll eine Simoff-Beleidigung - die absolut inakzeptabel ist - verfolgen? Dann können wir uns von allen Bestrebungen, simon und simoff zu trennen, verabschieden.

Verfasst: Fr 13. Apr 2007, 16:50
von Dr.Boeker
Original von Robert Lindberg
*so* Das ist doch wohl wirklich Simoff. Damit hat das UG nix am Hut! :rolleyes: *so*
Das Ihre Privatmeinung. - Wo steht denn das in der Verfassung?

Verfasst: Fr 13. Apr 2007, 16:51
von Patrick van Bloemberg-Behrens
-.-

Verfasst: Fr 13. Apr 2007, 16:53
von Andreas O'Sullivan
Original von Dr.Boeker

Das Ihre Privatmeinung. - Wo steht denn das in der Verfassung?
Also wirklich, simoff mit der Unionsverfassung kommen... :rolleyes:

Verfasst: Fr 13. Apr 2007, 17:05
von Jonathan Metternich Hughes
Original von Dr.Boeker
Wo steht denn das in der Verfassung?
Ich wusste nicht, dass die Simon-Verfassung Simoff-Beleidigungen regelt...

Noch in dieser Legislaturperiode wird der Antrag an das Unionsparlament, diesen Unsinn aus dem StGB zu streichen, rausgehen.

Verfasst: Fr 13. Apr 2007, 17:07
von Dr.Boeker
Original von Andreas O'Sullivan

Also wirklich, simoff mit der Unionsverfassung kommen... :rolleyes:
Herr Lindberg hat diese Diskussion "losgetreten" also ist er am Zuge, seine These schlüssig zu begründen!

Verfasst: Fr 13. Apr 2007, 17:09
von Jonathan Metternich Hughes
Original von Dr.Boeker
Herr Lindberg hat diese Diskussion "losgetreten" also ist er am Zuge, seine These schlüssig zu begründen!
Er hat eine Simoff-Äußerung getätigt, insofern muss er hier gar nichts anhand der Unionsverfassung begründen, sondern allenfalls anhand der Spielregeln und des gesunden Menschenverstands.

Verfasst: Fr 13. Apr 2007, 17:22
von Dr.Boeker
Original von Jonathan Metternich

Er hat eine Simoff-Äußerung getätigt, insofern muss er hier gar nichts anhand der Unionsverfassung begründen, sondern allenfalls anhand der Spielregeln und des gesunden Menschenverstands.
Ob er "anhand" dieser oder jener Regel begründet, ist hier zunächst zweitrangig.
Aber der Grundsatz - wer Thesen in den Raum stellt, muß sie begründen können - gilt für jede menschliche Gemeinschaft.