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Verfasst: Mo 22. Jun 2009, 19:40
von pjotr
Könntest das Zeug auch gleich selber verkünden, nachdem der Cheffe ned da ist

Den Vertrag kann ich nachher machen.
Verfasst: Di 23. Jun 2009, 10:47
von Michael Schneider
NOCH bin ich da! ^^
Allerdings weiß ich nicht was ich mit der "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" machen soll. Das ist ja kein Gesetz, mehr eine Willenserklärung. Nicht mal ein Vertrag.
Der Inhalt ist ja sehr zu begrüßen, aber was amchen wir damit ausser es schön aussehen zu lassen? Hat die uniosnregierung wenigstens einen feierlichen Akt geplant mit dem rat zusammen dies zu verkünden um es öffentlichkeitswirksam zu machen?
Verfasst: Di 23. Jun 2009, 20:41
von pjotr
Ich denke, dass man auch solche "Entschlüsse" im Unionsgesetzblatt veröffentlichen kann und soll. Im weiteren Sinne ist es ein völkerrechtlicher Vertrag.
Verfasst: Di 23. Jun 2009, 22:43
von Fabian Montary
Original von Michael Schneider
Allerdings weiß ich nicht was ich mit der "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" machen soll. Das ist ja kein Gesetz, mehr eine Willenserklärung. Nicht mal ein Vertrag.
Die Erklärung wurde als Gesetz verabschiedet, ansonsten wäre sie gar nicht bis zum Unionsrat gekommen. Damit ist sie in keinem Falle ansatzweise ein völkerrechtlicher Vertrag, ansonsten hätte der Unionsparlamentspräsident sie gar nicht an den Unionsrat weiterleiten dürfen.
Verfasst: Di 23. Jun 2009, 22:54
von pjotr
Die Erklärung ist der Form nach eindeutig eher völkerrechtlicher Vertrag als Gesetz. Dass der Parlamentspräsident hier wohl Mist gebaut hat tut nichts zur Sache.
Verfasst: Di 23. Jun 2009, 23:49
von Fabian Montary
Original von pjotr
Die Erklärung ist der Form nach eindeutig eher völkerrechtlicher Vertrag als Gesetz. Dass der Parlamentspräsident hier wohl Mist gebaut hat tut nichts zur Sache.
Aus einem Vertrag würden Verpflichtungen im Außenverhältnis eintreten. Das tun sie aber nicht. Und natürlich tut der Gesetzgebungsprozess zur Sache, warum sollte er nicht?
Verfasst: Mi 24. Jun 2009, 01:18
von pjotr
"Natürlich" is natürlich schon ein schlagkräftiges Argument...
Verfasst: Mi 24. Jun 2009, 02:02
von Vanessa Garland
Es handelt sich bei der "Universal Declaration of Human Rights" um genau das, was ihr Titel aussagt - eine Deklaration. Zu Imperianisch: um eine Absichtserklärung. Mehr nicht. Einklagbar sind die darin fixierten Selbstverpflichtungen in keiner Weise, durch niemanden und gegen niemanden.
Das hätte entweder im Text des Dokumentes selbst geregelt werden müssen, oder aber in einem seine innerstaatliche Wirkung definierenden Gesetz. Ohne solche Bestimmungen, in ihrer gegenwärtigen Form, ist die Deklaration eine bloße Willenserklärung des Gesetzgebers der Demokratischen Union, die Staatsgewalten der Demokratischen Union den Prinzipien dieser Erklräung zu unterwerfen. Diese dann zu missachten mag ethisch schäbig sein, ist juristisch aber ohne jeden Belang.
Verfasst: Mi 24. Jun 2009, 12:38
von Fabian Montary
Original von pjotr
"Natürlich" is natürlich schon ein schlagkräftiges Argument...
Sie haben dem anscheinend nichts entgegenzusetzen, also kann ich mich bestätigt sehen.
Verfasst: Mi 24. Jun 2009, 17:21
von pjotr
Original von Fabian Montary
Sie haben dem anscheinend nichts entgegenzusetzen, also kann ich mich bestätigt sehen.
Gut, was halten Sie von "aber dennoch"? Das entkräftet "natürlich" doch eindeutig...