Verfasst: Sa 28. Mär 2009, 13:02
Das ist absolut nicht korrekt. Für das DDR-Unrecht findet Ramelow im Allgemeinen sachliche aber klare Worte. Sätze wie "Die DDR war kein Unrechtsstaat" hat er so nie gesagt bzw. die Aussage ist einfach verfälscht über die Medien gegangen (ein Schelm, wer Böses dabei denkt). Tatsächlich lautet die entsprechende Passage aus dem Interview, das für den ganzen Rummel gesorgt hat:Original von Fabian Montary
Aber ich kann Christoph Matschie verstehen. Wie soll er, der aufgrund seines politischen Engagements in der Demokratiebewegung der DDR-Regime ständig Gefahr lief, vom Regime abgeknallt zu werden, jemanden wie Bodo Ramelow unterstützen, der die DDR, wenn schon nicht verherrlicht, dann aber mit einer rechten Gleichgültigkeit bewertet?
- Die Definition, was der Begriff „Unrechtsstaat“ aussagen soll, ist schwer fassbar. Meine Kollegin Gesine Lötzsch hat die Bundesregierung nach deren Definition gefragt und bekam für die Bundesregierung erläutert, dass dieser Begriff unbestimmt sei. Er ist wohl eher ein politischer Begriff und lässt sich mit juristischen Definitionen nicht fassen. Ich habe in meinem letzten Schriftsatz beim Oberverwaltungsgericht Köln darauf hingewiesen, dass ich die DDR nach meinem Verständnis nicht für einen Rechtsstaat gehalten habe. Aber dass ich den politischen Begriff „Unrechtsstaat“ nicht verwenden würde. Zum Beispiel hat die DDR keine justitiablen Wege geöffnet, wie der Staatsbürger der DDR sich gegen Entscheidungen von Behörden oder Verwaltungen hätte juristisch wehren können. Also das klassische Verwaltungsrecht. Dafür hat man aber die Eingabeverordnung der DDR erlassen. Dies halte ich für keinen rechtsstaatlich adäquaten Ersatz.
Und jetzt mal ein Zitat von Ina Leukefelds Homepage:Ferner sind auf der Liste mit Ina Leukefeld und Frank Kuschel zwei ehemalige Stasi-IMs, die sich davon bis heute nicht wenigstens distanziert haben, aber auf dem seit gestern tagenden Parteitag mit die meisten Stimmen bekommen (88,2% bzw. 89,8%; Quelle).
- Ohne irgendetwas zu beschönigen, erachte ich weder die vom Erweiterten Gremium vorgenommene Gleichsetzung von inoffizieller Tätigkeit für die damalige Kriminalpolizei mit einer hauptamtlichen bzw. inoffiziellen Tätigkeit für das MfS/AfNS für richtig, noch bin ich bereit hinzunehmen, dass mein damaliges Handeln im Maßstab der Entwicklung, die ich seither und im Besonderen auch in den Strukturen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung genommen habe, 20 Jahre später eine Unwürdigkeit begründen kann, diesem 4. Thüringer Landtag als gleichberechtigtes Mitglied anzugehören.
Ich bin mir darüber im Klaren, dass meine damalige Zusammenarbeit mit dem Arbeitsgebiet K 1 der Kriminalpolizei gemessen an rechtsstaatlichen Maßstäben, wie ich sie heute kenne, schätze und verinnerlicht habe, eine völlig inakzeptable und nicht zu rechtfertigende Handlungsweise, ein Eingriff in die Bürger- und Freiheitsrechte der betroffenen Menschen darstellt.