Seite 2 von 3
Verfasst: Di 17. Mär 2009, 12:21
von pjotr
An sich kann ich damit leben. Beim höheren und gehobenen Dienst muss da wohl ein Dreher reingekommen sein.
Wollte aber eigentlich die allgemeinen Bezeichnungen behalten, damit die Behörden die Zusätze der Dienstgrade selbst anfügen können; zum Beispiel muss es Wachtmeister ja nicht nur im Polizeidienst geben. z.B. hat vor allem die Justizverwaltung eine große Verwendung für den Wachtmeisterdienstgrad.
Verfasst: Di 17. Mär 2009, 12:36
von Joeli Veitayaki
- A1: Amtsgehilfe zur Ausbildung, Polizei-/Justizwachtmeister zur Ausbildung
- A2: Amtsgehilfe, Polizei-/Justizwachtmeister zur Anstellung
- A3: Oberamtsgehilfe, Polizei-/Justizwachtmeister
- A4: Hauptamtsgehilfe, Polizei-/Justizoberwachtmeister
- A5: Amtsmeister, Polizei-/Justizhauptwachtmeister
Verfasst: Di 17. Mär 2009, 12:37
von pjotr
Damit könnt ich leben, ja. Ich werde das mal einbauen.
Verfasst: Di 17. Mär 2009, 12:38
von Joeli Veitayaki
hier gehört eigentlich noch ein "Vorwort" hin
- A15: (Verwaltungs-)Rat, Polizeirat
- A16: (Verwaltungs-)Oberrat, Polizeioberrat
- A17: (Verwaltungs-)Direktor, Polizeidirektor
- A18: Leitender (Verwaltungs-)Direktor, Leitender Polizeidirektor
- A19: Erster Leitender (Verwaltungs-)Direktor, Inspekteur der Polizei
Verfasst: Di 17. Mär 2009, 12:43
von pjotr
Unionsbesoldungsordnung (UBesO)
§ 1 Zweck und Grundlage
(1) Grundlage für dieses Gesetz ist §4 Abs. II des Gesetzes zur Einführung des Beamtentums.
(2) Dieses Gesetz regelt die Beamtenlaufbahnen der Union und deren Vergütung.
(3) Die Vergütungen werden in Anlagen A-E geregelt.
§ 2 Aufhebung des Unionsdienstgesetzes
(1) Das Unionsgesetz über Vergütungen und den Öffentlichen Dienst der Union wird aufgehoben.
§ 3 Laufbahn A
(1) In Laufbahn A werden reguläre Beamte der Berufsbeamtenlaufbahn der Union eingestellt.
(2) Die Laufbahngruppen werden unterteilt in den einfachen Dienst, den mittleren Dienst, den gehobenen Dienst und den höheren Dienst.
(3) Die Amtsbezeichnungen der Beamten des einfachen Dienstes lauten nach Reihenfolge:
- A1: Amtsgehilfe zur Ausbildung, Polizei-/Justizwachtmeister zur Ausbildung
- A2: Amtsgehilfe, Polizei-/Justizwachtmeister zur Anstellung
- A3: Oberamtsgehilfe, Polizei-/Justizwachtmeister
- A4: Hauptamtsgehilfe, Polizei-/Justizoberwachtmeister
- A5: Amtsmeister, Polizei-/Justizhauptwachtmeister
(4) Die Amtsbezeichnungen der Beamten des mittleren Dienstes lauten nach Reihenfolge:
- A6: Sekretär, Polizeimeisteranwärter
- A7: Obersekretär, Polizeimeister
- A8: Hauptsekretär, Polizeiobermeister
- A9: Amtsinspektor, Polizeihauptmeister
(5) Die Amtsbezeichnungen der Beamten des gehobenen Dienstes lauten nach Reihenfolge:
- A10: Inspektor, Polizeikommissar
- A11: Oberinspektor, Polizeioberkommissar
- A12: Amtmann, Polizeihauptkommissar
- A13: Amtsrat, Polizeihauptkommissar (mit Amtszulage)
- A14: Oberamtsrat, Erster Polizeihauptkommissar
(6) Die Amtsbezeichnungen der Beamten des höheren Dienstes lauten nach Reihenfolge:
- A15: Rat, Polizeirat
- A16: Oberrat, Polizeioberrat
- A17: Direktor, Polizeidirektor
- A18: Leitender Direktor, Leitender Polizeidirektor
- A19: Erster Leitender Direktor, Inspekteur der Polizei
§ 4 Laufbahn B
(1) In Laufbahn B werden Beamte auf Zeit, Wahlbeamte und politische Beamte eingestellt.
(2) Die Amtsbezeichnungen der Beamten lauten nach Reihenfolge:
- B1: Ministerialrat, Stellvertreter des Unionsparlamentspräsidenten, Stellvertreter des Unionsratspräsidenten
- B2: Ministerialdirigent, Präsident des Unionsparlaments, Präsident des Unionsrates, Unionskommissar
- B3: Ministerialdirektor, Botschafter
- B4: Professor und Direktor, Direktor einer oberen Unionsbehörde, Unionsbankpräsident
- B5: Unionspolizeipräsident, Leiter des Amtes für Einwohnerangelegenheiten, Präsident einer oberen Unionsbehörde
- B6: Mitglied des Unionsparlamentes
- B7: Staatssekretär
- B8: Staatsminister und Leiter einer Obersten Unionsbehörde
- B9: Unionsminister und Leiter einer Obersten Unionsbehörde
- B10: Unionskanzler
- B11: Unionspräsident
§ 5 Laufbahn C
(1) In Laufbahn C werden wissenschaftliche Beamte der Union eingestellt.
(2) Die Amtsbezeichnungen der Beamten lauten nach Reihenfolge:
- C1: Wissenschaftlicher Assistent, Künstlerischer Assistent
- C2: Oberassistent, Akademischer Rat, Juniorprofessor
- C3: Universitätsdozent, Hochschuldozent
- C4: Kanzler, Prorektor, Vizepräsident
- C5: Präsident, Rektor
§ 6 Laufbahn J
(1) In Laufbahn J werden Richter und Staatsanwälte der Union eingestellt.
(2) Die Amtsbezeichnungen der Beamten lauten nach Reihenfolge:
- J1: Staatsanwalt, Richter am Amtsgericht, nebenamtlicher Unionsrichter
- J2: Nebenamtlicher Unionsrichter (mit Zulage)
- J3: Oberstaatsanwalt, Direktor am Amtsgericht, Vorsitzender Richter
- J4: Leitender Oberstaatsanwalt, Unionsrichter
- J5: Unionsanwalt, Vorsitzender Unionsrichter
- J6: Oberster Unionsanwalt, Richter am Obersten Unionsgericht
§ 6 Laufbahn W
(1) In Laufbahn W werden Soldaten der Union eingestellt.
(2) Als Grundlage wird der 2. Organisationserlass über die Dienstgrade der Unionsstreitkräfte benutzt.
§ 7 Inkrafttreten
(1) Das Gesetz tritt zusammen mit dem Gesetz zur Einführung des Beamtentums in Kraft.
Verfasst: Di 17. Mär 2009, 12:45
von pjotr
Original von Joeli Veitayaki
hier gehört eigentlich noch ein "Vorwort" hin
- A15: (Verwaltungs-)Rat, Polizeirat
- A16: (Verwaltungs-)Oberrat, Polizeioberrat
- A17: (Verwaltungs-)Direktor, Polizeidirektor
- A18: Leitender (Verwaltungs-)Direktor, Leitender Polizeidirektor
- A19: Erster Leitender (Verwaltungs-)Direktor, Inspekteur der Polizei
Wie wärs mit folgendem §3 Abs VII:
(7) Die Bezeichnungen des Beamten im Verwaltungsdienst tragen einen behördenspezifischen Zusatz; ist solch einer nicht vorhanden tragen sie ihre Berufsbezeichnung mit dem Zusatz "Verwaltung".
Damit wäre der Finanzbeamte dann z.B. ein Finanzdirektor, und man merkt gleich, von welchem Amt er kommt.
Verfasst: Di 17. Mär 2009, 16:16
von Joeli Veitayaki
Vorschlag angenommen, vielleicht wäre bei A19 statt "Erster Leitender Direktor" auch der Begriff "Ober....direktor" möglich. Also Oberverwaltungsdirektor oder Oberfinanzdirektor.
Verfasst: Di 17. Mär 2009, 16:19
von pjotr
Gut. Hier mit allen Änderungen:
Unionsbesoldungsordnung (UBesO)
§ 1 Zweck und Grundlage
(1) Grundlage für dieses Gesetz ist §4 Abs. II des Gesetzes zur Einführung des Beamtentums.
(2) Dieses Gesetz regelt die Beamtenlaufbahnen der Union und deren Vergütung.
(3) Die Vergütungen werden in Anlagen A-E geregelt.
§ 2 Aufhebung des Unionsdienstgesetzes
(1) Das Unionsgesetz über Vergütungen und den Öffentlichen Dienst der Union wird aufgehoben.
§ 3 Laufbahn A
(1) In Laufbahn A werden reguläre Beamte der Berufsbeamtenlaufbahn der Union eingestellt.
(2) Die Laufbahngruppen werden unterteilt in den einfachen Dienst, den mittleren Dienst, den gehobenen Dienst und den höheren Dienst.
(3) Die Amtsbezeichnungen der Beamten des einfachen Dienstes lauten nach Reihenfolge:
- A1: Amtsgehilfe zur Ausbildung, Polizei-/Justizwachtmeister zur Ausbildung
- A2: Amtsgehilfe, Polizei-/Justizwachtmeister zur Anstellung
- A3: Oberamtsgehilfe, Polizei-/Justizwachtmeister
- A4: Hauptamtsgehilfe, Polizei-/Justizoberwachtmeister
- A5: Amtsmeister, Polizei-/Justizhauptwachtmeister
(4) Die Amtsbezeichnungen der Beamten des mittleren Dienstes lauten nach Reihenfolge:
- A6: Sekretär, Polizeimeisteranwärter
- A7: Obersekretär, Polizeimeister
- A8: Hauptsekretär, Polizeiobermeister
- A9: Amtsinspektor, Polizeihauptmeister
(5) Die Amtsbezeichnungen der Beamten des gehobenen Dienstes lauten nach Reihenfolge:
- A10: Inspektor, Polizeikommissar
- A11: Oberinspektor, Polizeioberkommissar
- A12: Amtmann, Polizeihauptkommissar
- A13: Amtsrat, Polizeihauptkommissar (mit Amtszulage)
- A14: Oberamtsrat, Erster Polizeihauptkommissar
(6) Die Amtsbezeichnungen der Beamten des höheren Dienstes lauten nach Reihenfolge:
- A15: Rat, Polizeirat
- A16: Oberrat, Polizeioberrat
- A17: Direktor, Polizeidirektor
- A18: Leitender Direktor, Leitender Polizeidirektor
- A19: Erster Leitender Direktor, Inspekteur der Polizei
(7) Die Bezeichnungen des Beamten im Verwaltungsdienst tragen einen behördenspezifischen Zusatz; ist solch einer nicht vorhanden tragen sie ihre Berufsbezeichnung mit dem Zusatz "Verwaltung".
§ 4 Laufbahn B
(1) In Laufbahn B werden Beamte auf Zeit, Wahlbeamte und politische Beamte eingestellt.
(2) Die Amtsbezeichnungen der Beamten lauten nach Reihenfolge:
- B1: Ministerialrat, Stellvertreter des Unionsparlamentspräsidenten, Stellvertreter des Unionsratspräsidenten
- B2: Ministerialdirigent, Präsident des Unionsparlaments, Präsident des Unionsrates, Unionskommissar
- B3: Ministerialdirektor, Botschafter
- B4: Professor und Direktor, Direktor einer oberen Unionsbehörde, Unionsbankpräsident
- B5: Unionspolizeipräsident, Leiter des Amtes für Einwohnerangelegenheiten, Präsident einer oberen Unionsbehörde
- B6: Mitglied des Unionsparlamentes
- B7: Staatssekretär
- B8: Staatsminister und Leiter einer Obersten Unionsbehörde
- B9: Unionsminister und Leiter einer Obersten Unionsbehörde
- B10: Unionskanzler
- B11: Unionspräsident
§ 5 Laufbahn C
(1) In Laufbahn C werden wissenschaftliche Beamte der Union eingestellt.
(2) Die Amtsbezeichnungen der Beamten lauten nach Reihenfolge:
- C1: Wissenschaftlicher Assistent, Künstlerischer Assistent
- C2: Oberassistent, Akademischer Rat, Juniorprofessor
- C3: Universitätsdozent, Hochschuldozent
- C4: Kanzler, Prorektor, Vizepräsident
- C5: Präsident, Rektor
§ 6 Laufbahn J
(1) In Laufbahn J werden Richter und Staatsanwälte der Union eingestellt.
(2) Die Amtsbezeichnungen der Beamten lauten nach Reihenfolge:
- J1: Staatsanwalt, Richter am Amtsgericht, nebenamtlicher Unionsrichter
- J2: Nebenamtlicher Unionsrichter (mit Zulage)
- J3: Oberstaatsanwalt, Direktor am Amtsgericht, Vorsitzender Richter
- J4: Leitender Oberstaatsanwalt, Unionsrichter
- J5: Unionsanwalt, Vorsitzender Unionsrichter
- J6: Oberster Unionsanwalt, Richter am Obersten Unionsgericht
§ 6 Laufbahn W
(1) In Laufbahn W werden Soldaten der Union eingestellt.
(2) Als Grundlage wird der 2. Organisationserlass über die Dienstgrade der Unionsstreitkräfte benutzt.
§ 7 Inkrafttreten
(1) Das Gesetz tritt zusammen mit dem Gesetz zur Einführung des Beamtentums in Kraft.
Verfasst: Di 17. Mär 2009, 16:31
von Rex Marker
Finde ich auch gut.
Verfasst: Di 17. Mär 2009, 17:11
von Helen Bont
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen,
was von Seiten der Unionsregierung vorgelegt wurde, ist ein Beispiel von übertriebener Regulierungswut und kein Zeichen von Innovation: gleich fünf verschiedene Laufbahnen, jeweils unterteilt in bis zu 19 Unterlaufbahnen - angefagen von Amtsgehilfe zur Ausbildung, Amtsgehilfe zur Andtellung, Amtsgehilfe, Oberamtsgehilfe, Hauptamtsgehilfe, Amtsmeister, Sekretär, Obersekretär, Hauptsekretär, Amtsinspektor, Inspektor, Oberinspektor, Amtmann, Amtsrat, OBeramtsrat, Rat, Oberrat, Direktor, Leitender Direktor, Erster Leitender Direktor - , sollen in Zukunft die Arbeit der Auszahlungsstelle vereinfachen. - Und das ist erst der Anfang!
Werte Kolleginnen und Kollegen, was wir brauchen sind nicht zig Laufbahnen und Amtsbezeichnungen; was wir brauchen ist ein einfaches, stringentes und überschaubares Vergütungssystem, aber nicht die Einführung eines bis in alle Feinheiten ausdifferenziertes Beamten-Klassensystem.
Was wir brauchen ist ein refomiertes modernes und effizientes Angestellten-System, wlelches von den Menschen verstanden wird.