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Verfasst: Mi 11. Mär 2009, 13:59
von Wolfgang Müller
Hier einHand-Out, auf welchem der Artikel 47 der Unionsverfassung abgedruckt ist.
Artikel 47 – Ausschließliche Gesetzgebung der Union
(1)Die Union hat die Befugnis zur Gesetzgebung über:
1. Auswärtige Angelegenheiten und Verteidigung
2. Grenzschutz sowie die Abwehr von Gefahren für die verfassungsmäßige Ordnung, den Bestand und die Sicherheit der Union
3. das Währungs- und Zollwesen, die unionsweiten Steuern und die Grundlagen des Wirtschaftssystems
4. die Rechtspflege, das Prozessrecht an den Gerichten der Union und den Strafvollzug
5. das Strafrecht
6. das bürgerliche Recht
7. das Staatsbürgerschafts-, Personenstands- und Gesellschaftsrecht und das Registerwesen
8. alle staatlichen Foren
9. Angelegenheiten, die bei strenger Betrachtung aus ihrer Natur heraus unionsweit geregelt werden müssen und nur so geregelt werden können.
(2) Auf dem Gebiet des Strafrechts darf jedes Land für die Nichteinhaltung von Gesetzen des Landes besondere Strafen androhen.

Quelle: Unionsarchiv
Also, die Punkte 1-2, 4-6, 8 werden definitiv nicht berührt. Punkt 3, 7 und 9, mhm, in dieser Hinsicht sollten wir unseren Imperialadvokaten Pjtor Jerkov fragen. Ich beantrage schon mal Rederecht für ihn.

Verfasst: Mi 11. Mär 2009, 17:03
von Robert Cullen
Gut, das kann ja nur helfen, die Lage dann zu klären.

Verfasst: Do 12. Mär 2009, 10:31
von Michael Schneider
Dann bitte ich um Konsultation des Imperialadvokaten und dessen Bericht bevor wir hier weitermachen.

Verfasst: Do 12. Mär 2009, 12:23
von pjotr
Vielen Dank, Herr Sekretär,
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

Vorgeschlagenes "Gesetz über die betriebliche Mitbestimmung" fällt meiner Ansicht nach eindeutig unter Art. 47 Abs. I Satz 7 und ist Gesellschaftsrecht. Das Gesetz beschäftigt sich eindeutig mit der inneren Verfassung von Personengesellschaften.

Als Lösung hier eine Gesetzgebungskompetenz der Länder zu schaffen, könnte man eine Initiative zum Erlass eines entsprechenden Unionsgesetzes im Unionsrat anstoßen. Nach Art. 46 Abs. II kann die Union nämlich die Länder zur Gesetzgebung in ihrem ausschließlichen Gesetzgebungsbereich ermächtigen.

Verfasst: Fr 13. Mär 2009, 10:09
von Michael Schneider
Danke Herr Imperialadvokat.

Ich schlage vor das Herrenhaus möge beschließen, daß Herr Müller eine Initiative im Unionsrat anstößt.

Gleichzeitig wünsche ich mir aber eine unionsweit einheitliche regelung und nicht wieder Splitterkram in den einzelnen Ländern.

Deshalb schlage ich weiter vor Herr Müller möge einen Gesetzesvorschlag im Unionsrat für die gesamte Union einbringen, den diese dann auch im Unionsparlament verabschiedet.

Verfasst: Fr 13. Mär 2009, 10:32
von Wolfgang Müller
An so was habe ich auch gedacht.

Pjtor, wir können uns ja nochmal telefonisch unterhalten?

Verfasst: Fr 13. Mär 2009, 11:13
von pjotr
Du kannst auch einfach in mein Arbeitszimmer, ein Stockwerk tiefer in der Imperialkanzlei, kommen ;)

Verfasst: Fr 13. Mär 2009, 15:47
von Robert Cullen
Ich denke das macht in soweit Sinn, da Firmen ja auch abwandern könnten, wenn sie (wie leider oft) keinen Betriebsrat wollen. Unionsweit ist diese Gefahr kleiner.