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Verfasst: Sa 14. Feb 2009, 16:15
von Palin Waylan-Majere
Laut Unionsverfassung wirken Parteien an der politischen Willensbildung mit. Weiterhin garantiert die Verfassung die Koalitionsfreiheit. Ich sehe nicht, inwiefern der vorliegende Entwurf zur Verbesserung der Demokratischen Union beiträgt. Meine Partei hat eindrucksvoll bewiesen, dass es keinen Rattenschwanz an Karteileichen braucht, um Einfluss in der Landes- und Unionspolitik auszuüben.
Verfasst: Sa 14. Feb 2009, 18:23
von pjotr
Original von Palin Waylan-Majere
Laut Unionsverfassung wirken Parteien an der politischen Willensbildung mit. Weiterhin garantiert die Verfassung die Koalitionsfreiheit. Ich sehe nicht, inwiefern der vorliegende Entwurf zur Verbesserung der Demokratischen Union beiträgt. Meine Partei hat eindrucksvoll bewiesen, dass es keinen Rattenschwanz an Karteileichen braucht, um Einfluss in der Landes- und Unionspolitik auszuüben.
:klatsch:
Verfasst: So 15. Feb 2009, 13:38
von Montgomery Scott
Original von joukersendler
Wenn Sie diese (mind. drei Mitg.) Änderung als Simschweinerei sehen, dann sollten Sie die alte Regelung mal ändern. Im moment braucht eine Partei nämlich mind. ZWEI Mitglieder.
Genau das habe ich doch gesagt.
Ist ja auch schlimm das wir NUR 11 Mitglieder im UP haben, was für eine SimSchweinerei...
Und jetzt stimmt die LL sogar für NUR 7 Mitglieder im UP, was für eine SimSchweinerei...
:rolleyes:
edit: alles simoff
Das ist nochmal was anderes. Hier besteht ja die Notwendigkeit, simon überhaupt eine Regelung zu treffen. Da ist die Simschweinerei vielleicht unausweichlich. Die Mindestgröße für Parteien ist aber grundsätzlich etwas, was überhaupt in dieser Form nur aus Simoff-Überlegungen eingeführt wurde.
Verfasst: So 15. Feb 2009, 14:32
von joukersendler
Original von Montgomery Scott
Das ist nochmal was anderes.
Das ist genau das selbe. :rolleyes:
Verfasst: So 15. Feb 2009, 14:36
von Fabian Montary
Das Gesetz findet nicht die Zustimmung der Republik Roldem. Was nützt denn ein Parteienstatus?
Verfasst: So 15. Feb 2009, 14:37
von joukersendler
Original von Fabian Montary
Das Gesetz findet nicht die Zustimmung der Republik Roldem. Was nützt denn ein Parteienstatus?
Wie meinen Sie das? Soll es also gar kein Parteiengesetz geben?
Verfasst: So 15. Feb 2009, 14:41
von Fabian Montary
Wenn Parteien aus ihrem Status keine Privilegien anderen Vereinen gegenüber herleiten können, sondern nur Verpflichtungen unterliegen, dann brauchen wir in der Tat kein Parteiengesetz, Mr. Sendler. Der Titel der "Partei" ist ja nun nicht wirklich ein Vorteil. Vereine können sich auch Partei nennen.
Original von Palin Waylan-Majere
Laut Unionsverfassung wirken Parteien an der politischen Willensbildung mit. Weiterhin garantiert die Verfassung die Koalitionsfreiheit.
Und?
Verfasst: So 15. Feb 2009, 15:28
von Montgomery Scott
Original von joukersendler
Das ist genau das selbe. :rolleyes:
Dann gehen Sie doch mal auf meine auf das Zitat folgenden Argumente ein.
Verfasst: Mi 18. Feb 2009, 12:01
von joukersendler
Ich hab den Antrag in zwei Teile geteilt, da jeder Teil eine andere grundlegende Änderung vorschlägt. Sollte innerhalb von 24 Stunden keine weiteren Kommentare vorzufinden sein, beantrage ich die Abstimmung.
2. Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes Teil a
§1 - Änderungen
(1) §3 Abs. 1 des Parteiengesetzes wird wie folgt neu gefasst:
"Eine neue Partei muss im Parteienverzeichnis der Demokratischen Union eingetragen werden."
(2) §2 Abs. 2 des Parteiengesetzes wird wie folgt neu gefasst:
"sich die Partei zur Verfassung der Demokratischen Union bekennt"
sich die Partei zur Verfassung der Demokratischen Union RXXXlon bekennt
(3) §3 Abs. 2 des Parteiengesetzes wird wie folgt neu gefasst:
"Mitglied einer Partei können nur Staatsbürger der Demokratischen Union werden, die im Bürgerverzeichnis eingetragen sind."
§ 2 - Inkrafttreten
Dieses Unionsgesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.
(1) (2) sind nur der Form halber, hier wird nur "ratelon" gelöscht
(3) hier liegt die echte Änderung, das nur Staatsbürger in Parteien Mitglied sein können
2. Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes Teil b
§1 - Änderungen
(1) §2 Abs. 1 des Parteiengesetzes wird wie folgt neu gefasst:
"Eine Partei muss über mindestens drei im Parteienverzeichnis eingetragene Mitglieder verfügen."
§ 2 - Inkrafttreten
Dieses Unionsgesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.
(1) nur drei Mitglieder dürfen in einer Partei Mitglied sein
Verfasst: Mi 18. Feb 2009, 12:10
von Fabian Montary
Ich gebe auch noch mögliche verfassungsrechtliche Probleme zu bedenken. Der Ausschluss von Nichtstaatsbürgern von Parteien könnte die Grundsätze in Artikel 2 I, 4, 7 I 1 i.V.m. 17 I 2 UVerf antasten.