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Verfasst: Mi 28. Jan 2009, 14:03
von Palin Waylan-Majere
Wir sind mit einem Programm angetreten, dass wir auch gedenken, umzusetzen. Warum damit warten?
Verfasst: Mi 28. Jan 2009, 14:08
von Hajo Poppinga
Original von Palin Waylan-Majere
Wir sind mit einem Programm angetreten, dass wir auch gedenken, umzusetzen. Warum damit warten?
Das habe ich doch oben dargelegt, Herr Kollege. Aus Interesse an der rechtlichen Auseinandersetzung.

Es wäre ja nur aufgeschoben.
Verfasst: Mi 28. Jan 2009, 14:20
von joukersendler
Ich befürworte das Gesetz ebenfalls.
Verfasst: Mi 28. Jan 2009, 14:44
von Joeli Veitayaki
dagegen
Verfasst: Mi 28. Jan 2009, 14:46
von pjotr
bin dafür
Wollen wir etwa schon ein bisschen Trockenabstimmen, ob auch alle wissen wie dass geht?

Verfasst: Mi 28. Jan 2009, 15:04
von Fabian Montary
Original von Montgomery Scott
Das sehe ich nicht so. Die Anweisung ist doch präzise, so wie sie ist.
Dann lassen wir das Gesetz eben erst einmal von der Verfassungsgerichtsbarkeit vor die Wand fahren.

Verfasst: Mi 28. Jan 2009, 15:06
von pjotr
Würd mich generell ja auch interessieren, was das ObUG zu der absurden Argumentation der ehemaligen Unionsregierung zum LebPG sagt.
Verfasst: Mi 28. Jan 2009, 15:07
von Fabian Montary
Ich meinte ja Ihr Änderungsgesetz hier wird vor die Wand fahren.

Verfasst: Mi 28. Jan 2009, 15:10
von pjotr
Weiß nicht, warum das Gesetz das näher ausführen sollte. Es hat doch ziemlich konkrete Bestimmungen. Das wird nicht dadurch besser, dass wir es auf 5 Seiten aufblähen.
Verfasst: Mi 28. Jan 2009, 15:15
von Fabian Montary
Na wenn Sie meinen, dass keine Ausformulierung von Nöten ist, Herr Professor. Sie sind der Jurist.