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Verfasst: Mi 11. Apr 2007, 22:20
von William C. Ashcraft
Darf ich das als Verfahrensantrag auffassen?
Das Gericht wollte dem Berufungsgegner zuvor noch eine letzte Chance geben, bevor es zu diesem Mittel greift, allerdings werden wir einen entsprechenden Antrag selbstverständlich objektiv prüfen.
Verfasst: Mi 11. Apr 2007, 23:20
von Konrad Grimm
Ja, ich beantrage einen Haftbefehl gegen Herrn Waylan-Majere. Dieser wird sicherlich zu überprüfen sein, sobald wir ihn haben - aber eben erst dann. Erstmal möchte ich ihn hier haben. Und sollte er noch nicht untergetaucht sein, möchte ich es ihm jedenfalls jetzt nicht mehr ermöglichen.
Verfasst: Do 12. Apr 2007, 16:04
von Dr.Boeker
Original von Christian von Metternich
Herr Dr. Böker, Sie wollten doch einen Verfahrensantrag stellen.
Oder haben Sie es sich anderst überlegt?
Ich warte zunächst einmal ab, wie sich die jetzigen Verfahrensschritte auswirken
Verfasst: Fr 13. Apr 2007, 16:16
von William C. Ashcraft
DEMOKRATISCHE UNION
- Oberstes Unionsgericht -
Haftbefehl
gegen
Herrn Waylan-Majere
Der Berufungsgegner ist dringend Tatverdächtig, am 22. November 2006 vor dem Zivilgericht der Demokratischen Union eine Beleidigung nach § 66 StGB gegenüber Herrn RA Dr. Böker getätigt zu haben.
Das Gericht sieht einen Haftgrund gemäß § 1 Abs. 2 Ziffern 1 und 2 UHaftG für gegeben an, da sich der Berufungsgegner bisher dem Gericht entzogen hat. Zudem besteht der begründete Verdacht, das sich der Berufungsgegner der Strafverfolgung durch Flucht zu entziehen versucht.
Einer Ladung seitens des Gerichts kam er auch nach erneuter Aufforderung nicht nach. Zudem ist sein Aufenthaltsort unbekannt.
Der Berufungsgegner erklärte in einer Mitteilung vom 07.04.2007, 14.18 Uhr zudem, dass er flüchtig sei, was den Verdacht der Fluchtgefahr erhärtet.
Nach Ansicht des Gerichts ist der Erlass eines Haftbefehls gegen Herrn Waylan-Majeres verhältnismässig und geeignet das gewünschte Ergebnis herbeizuführen, da es für den Fortgang des Berufungsverfahrens nach Meinung der Gerichts unerlässlich ist den Berufungsgegner anzuhören.
Der Berufungsgegner ist nach seiner Verhaftung unverzüglich dem Gericht zur Vernehmung vorzuführen.
Manuri, den 13.04.2007
Unionsrichter Dr. von Metternich
(Vorsitzender Richter)
Herr Unionsanwalt, ich bitte Sie die Unionspolizei anzuweisen den Haftbefehl zu vollstrecken und Herrn Waylan-Majeres mir unverzüglich vorzuführen.
Verfasst: Fr 13. Apr 2007, 22:10
von Konrad Grimm
Der aktuelle Aufenthaltsort des Angeklagten ist leider unbekannt, ich habe die Unionspolizei gebeten, ihn zur Fahndung auszuschreiben.
Verfasst: Sa 14. Apr 2007, 00:27
von William C. Ashcraft
Halten Sie mich bitte auf dem laufenden.
Verfasst: Mi 18. Apr 2007, 17:42
von William C. Ashcraft
Herr Unionsanwalt, gibt es bereits erste Erkenntnisse über den Aufenthaltsort des Herrn Waylan-Majere?
Edit: Rechtschreibung
Verfasst: Mi 18. Apr 2007, 17:53
von Konrad Grimm
Nein, leider nicht.
Verfasst: Fr 27. Apr 2007, 20:23
von William C. Ashcraft
Da es anscheinend immer noch keinen Hinweis auf den Aufenthaltsort des Berufungsgegners gibt ziehe ich eine Fortsetzung des Verfahrens ohne den Berufungsgegner in Erwägung.
Gibt es hierzu Widersprüche seitens der übrigen Verfahrensbeteiligten?
Verfasst: Fr 27. Apr 2007, 21:24
von Konrad Grimm
Ja. Mir sind entsprechende Präzedenzfälle zwar bekannt, aber ich sehe nicht, wozu das nötig sein soll. Einen Angeklagten zu verurteilen, ohne dass man seiner Habhaft ist, ist sinnlos. Insofern wäre es eine unnötige und damit unbegründete Einschränkung der Rechte des Angeklagten.
Ich beantrage Verfahrensaussetzung.