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RE: Dur

Verfasst: Fr 2. Jan 2009, 14:56
von pjotr
Original von Isabelle Corinne de La Fayette
Natürlich kann man das. Beim Deutschen Patent- und Markenamt sind aktuell diverse Wortmarken eingetragen, die z. B. auf "Berlin", "Paris", "New York" oder "Las Vegas" lauten oder diese Ortsnamen enthalten. ;)
Naja, Ortsnamen enthalten ist ja ne andere Sache. Wenn ich ne Firma "Buxtehude Glas" nenne, darf ich das auch, solange es in Buxtehude keine andere Glasfirma gibt. Die Frage ist ja vielmehr, ob meine Marke auch einfach "Buxtehude" an sich lauten kann.

RE: Dur

Verfasst: Fr 2. Jan 2009, 15:00
von Isabelle Corinne de La Fayette
Original von Isabelle Corinne de La Fayette

Natürlich kann man das. Beim Deutschen Patent- und Markenamt sind aktuell diverse Wortmarken eingetragen, die z. B. auf "Berlin", "Paris", "New York" oder "Las Vegas" lauten oder diese Ortsnamen enthalten. ;)
;)

Verfasst: Fr 2. Jan 2009, 15:05
von Fabian Montary
So eine Aufregung für Nichts, Dennis wird nicht mit Konsequenzen rechnen müssen, nur weil ein französisches Kaff den Namen Ratelon trägt... Also, Kommando zurück...

Verfasst: Fr 2. Jan 2009, 18:14
von Michael Schneider
Die Frage ist eher: können wir ohne mit Konsequemzen rechnen zu müssen usn dann einfach wieder Ratelon nennen?

Verfasst: Fr 2. Jan 2009, 18:16
von Joeli Veitayaki
klasse ist der Untertitel: Ratelon, 38122 Monsteroux-Milieu =)

Verfasst: Fr 2. Jan 2009, 18:18
von Palin Waylan-Majere
Original von Joeli Veitayaki
klasse ist der Untertitel: Ratelon, 38122 Monsteroux-Milieu =)
Demokratische Union Monsteroux könnte man ja auch mal versuchen. ;)

Verfasst: Fr 2. Jan 2009, 18:20
von Jafari Majes
Ja, auf Demokratische Union Monsteroux-Milieu sollte man der Abkürzung wegen wohl besser verzichten. ;)

Verfasst: Fr 2. Jan 2009, 18:21
von Wolfgang Müller
Ich würde mal gerne wissen, wie die bisherigen Verhandlungen der Spielleitung mit Jlussi gelaufen sind. Er hatte doch vor etwas längerer Zeit angeboten, dass wir wieder den Namen Ratelon nutzen dürfen.

Verfasst: Fr 2. Jan 2009, 18:23
von pjotr
Original von Jafari Majes
Ja, auf Demokratische Union Monsteroux-Milieu sollte man der Abkürzung wegen wohl besser verzichten. ;)
I wo! :D

Verfasst: Fr 2. Jan 2009, 18:33
von Isabelle Corinne de La Fayette
Original von Michael Schneider
Die Frage ist eher: können wir ohne mit Konsequemzen rechnen zu müssen usn dann einfach wieder Ratelon nennen?
Jein.

Nach dem was ich aus der MN-Community über die Sachlage weiß, ist die Eintragung der Wortmarke "Ratelon" wegen Bösgläubigkeit des Antragstellers nichtig.

Ließe der Markeninhaber eine weitere Nutzung der Wortmarke abmahnen, könnte ich die Abmahnung mit anwaltlichem Schreiben zurückweisen, wenn der technische Betreiber des Spiels eine entsprechende Vollmacht unterschreibt.

Dann käme es darauf an, ob der Inhaber der Markeneintragung eine gerichtliche Auseinandersetzung riskiert. Deren Kosten müsste er vorschießen. Ist er rechtschutzversichert, würde seine Versicherung je nach Vertragskonditionen eintreten. Er ginge dann also kein finanzielles Risiko ein.

Der Ausgang eines gerichtlichen Rechtsstreites hinge ganz von der Befindlichkeit des erkennenden Richters ab.