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Verfasst: Mi 31. Dez 2008, 16:14
von Fiete Schulze
Original von Matthias Schmelzer
Ich habe schon immer Satiremagazine geliebt.
Vor oder nach ihrem Tod? :-P

Verfasst: Do 1. Jan 2009, 16:07
von Matthias Schmelzer
Vor meinem Tod, ich bin ja schließlich noch am Leben.

Verfasst: Do 1. Jan 2009, 16:23
von pjotr
Original von Matthias Schmelzer
Vor meinem Tod, ich bin ja schließlich noch am Leben.
Was nicht heißt, dass sie nicht schon gestorben waren.

Bild

Verfasst: Do 1. Jan 2009, 16:41
von Matthias Schmelzer
Davon wüsste ich aber.

Verfasst: Do 1. Jan 2009, 16:59
von pjotr
Original von Matthias Schmelzer
Davon wüsste ich aber.
Warum klären Sie uns dann nicht endlich über die Umstände auf, warum damals eine Beerdigung von Ihnen stattfand?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie mit einem Staatsakt begraben wurden, aber davon selbst nichts mitbekommen haben. Sagen Sie uns auch bitte endlich, warum Sie ab dem 5. Juli 2006 Ihr Amt als Unionsverteidigungsminister nicht mehr weiter ausübten.

Verfasst: Do 1. Jan 2009, 17:52
von Fiete Schulze
Wieso kann eigentlich jemand der offiiziell als Tod gilt, überhaupt auf einer Wahlliste stehen? Wurde die ganze Sache überhaupt von der Wahlleitung geprüft?

Verfasst: Do 1. Jan 2009, 20:17
von Matthias Schmelzer
Original von Fiete Schulze
Wieso kann eigentlich jemand der offiiziell als Tod gilt, überhaupt auf einer Wahlliste stehen? Wurde die ganze Sache überhaupt von der Wahlleitung geprüft?
Herr Schulze, kenne sie überhaupt die Gesetze unseres Landes? Mir scheint das nicht so. In unserem Wahlgesetz heißt es:
II. Wahlrecht/Wählbarkeit

§ 3
Das aktive Wahlrecht besitzt, wer zum Zeitpunkt des Wahlbeginns seit mindestens 28 Tagen im Bürgerverzeichnis der Demokratischen Union als Staatsbürger , verzeichnet ist, wenn die Staatsbürgerschaft vom Amt für Einwohnerangelegenheiten bestätigt wurde.

§ 4
Das passive Wahlrecht besitzt, wer auch das aktive Wahlrecht besitzt.
Da ich zum Zeitpunkt des Wahlbeginns seit mindestens 28 Tage im Bügerverzeichnis stehe und die Staatsbürgerschaft bestätigt ist, besitze ich aktives Wahlrecht und da derjenige, der aktives Wahlrecht besitzt auch das passive besitzt bin ich durchaus wählbar. Wenn dann noch wie in meinem Falle die VU mich auf ihre Wahlliste setzt, dann stehe ich da halt drauf.

Verfasst: Do 1. Jan 2009, 20:25
von pjotr
Und jetzt kombinier mal das von da oben mit §1 unseres Zivilgesetzbuches:
ZGB
§ 1 Rechtsfähigkeit
(1) Die Rechtsfähigkeit des Menschen (natürliche Person) beginnt mit Vollendung der Geburt und endet mit dem Tod.
Dann weißt du warum du nicht wahlberechtigt sein kannst.

Verfasst: Do 1. Jan 2009, 20:27
von Matthias Schmelzer
Original von pjotr

Warum klären Sie uns dann nicht endlich über die Umstände auf, warum damals eine Beerdigung von Ihnen stattfand?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie mit einem Staatsakt begraben wurden, aber davon selbst nichts mitbekommen haben. Sagen Sie uns auch bitte endlich, warum Sie ab dem 5. Juli 2006 Ihr Amt als Unionsverteidigungsminister nicht mehr weiter ausübten.
Von mir fand bislang keine Beerdigung statt, ansonsten wäre ich nicht hier, sondern tot.
Ich war bei diesem Staatsakt nicht anwesend, deswegen habe ich zum damaligen Zeitpunkt davon nichts mitbekommen.
Das Amt des Unionsverteidigungsministers konnte ich nicht mehr ausüben, da ich nach meinem Verschwinden für tot erklärt wurde, dass ich diesen Irrtum nicht aus der Welt räumen konnte, lag schlicht und ergreifend daran, dass ich nach meiner Rettung im Koma lag und meine Retter wohl keinen blassen schimmer hatten, wen sie da gerettet haben.

Verfasst: Do 1. Jan 2009, 20:28
von Matthias Schmelzer
Original von pjotr
Und jetzt kombinier mal das von da oben mit §1 unseres Zivilgesetzbuches:

Dann weißt du warum du nicht wahlberechtigt sein kannst.
Bin ich tot oder stehe ich hier vor ihnen?