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Verfasst: Mi 17. Dez 2008, 15:02
von Fabian Montary
Roldem geht mit diesem Antrag konform.

Verfasst: Mi 17. Dez 2008, 15:16
von Michael Schneider
Original von Palin Waylan-Majere
Ich weiß schon. ;) Darum auch die Textzeile in der Verfassung:

An der gegenwärtigen Praxis wird gar nichts geändert, lediglich die Zahlen wurden angepasst.
Und wo zaubert man die Differenz von 2 her? Also sind nicht 3 gesetzt, sondern mindestens 5.

Verfasst: Fr 19. Dez 2008, 01:34
von Palin Waylan-Majere
Das dient der Berechnung und ist auch die bisherige Grundlage. Wir könnten das auch umschreiben, dazu sehe ich jedoch keine Notwendigkeit. Wenn in der Verfassung mindestens 7 steht, gilt das.

Verfasst: Fr 19. Dez 2008, 14:35
von Michael Schneider
Das doch dann aber unnötig einen verfassungswidrigen Artikel zu schreiben im vollem Bewußtsein, daß er gegen die Verfassung verstoßen kann und damit unwirksam wird. Da kann man es doch gleich korrekt schreiben und sich das Verfahren sparen...

Verfasst: Fr 19. Dez 2008, 15:00
von pjotr
Original von Michael Schneider
Das doch dann aber unnötig einen verfassungswidrigen Artikel zu schreiben im vollem Bewußtsein, daß er gegen die Verfassung verstoßen kann und damit unwirksam wird. Da kann man es doch gleich korrekt schreiben und sich das Verfahren sparen...
Der Artikel ist nicht verfassungswidrig. Er legt lediglich die Berechnung der Sitzzahlen fest. Die Verfassung ergänzt diese Regelung durch eine Mindestanzahl an Sitzen.

Verfasst: Fr 19. Dez 2008, 15:04
von Palin Waylan-Majere
Hätten Sie die Güte, die entsprechenden aktuell gültigen Artikel zu lesen? Das ist bereits jahrelange Praxis.
Wir müssten die Hürde für die Zahl der Bürger mit aktivem Wahlrecht noch weiter anheben, wenn die nichtvariablen Sitze der Berechnungsgrundlage schon bei 7 angesetzt werden. Damit würde eine Anpassung der zu vergebenen Sitze im UP an die realen Bürgerzahlen utopisch schwierig.

Verfasst: Sa 20. Dez 2008, 09:56
von Michael Schneider
Die Verfassung schreibt mindestens 7 Sitze vor. Also ändern sie die Verfassung, wenn das nicht gefällt, aber anders geht es doch nicht.

Standard: 7 Sitze
+2 für je angefangenne 25 Bürger über der Grundbürgerzahl von 25.

Verfasst: Sa 20. Dez 2008, 11:44
von Rincewind
Wenn dann, 7 Sitze bis 75 und dann je angefangene 25 Bürger +2 Sitze.

Sonst entsteht keinerlei Einsparung, eher ein Ausbau.

Vielleicht sollte man an dieser Stelle auch darüber nachdenken, die Passage in der Verfassung nach unten zu korrigieren.

Verfasst: Sa 20. Dez 2008, 11:50
von Palin Waylan-Majere
Original von Rincewind
Sonst entsteht keinerlei Einsparung, eher ein Ausbau.
Ich kann keinen Ausbau entdecken, wenn die Mindestsitzzahl von 11 auf 7 reduziert und die Hürde für 2 weitere Sitze von 20 auf 25 erhöht wird.
Vielleicht sollte man an dieser Stelle auch darüber nachdenken, die Passage in der Verfassung nach unten zu korrigieren.
Äh, genau das wird doch getan. Wie klein soll das UP denn noch werden? ?(

Verfasst: Sa 20. Dez 2008, 11:56
von Palin Waylan-Majere
Original von Michael Schneider
Standard: 7 Sitze
+2 für je angefangenne 25 Bürger über der Grundbürgerzahl von 25.
Wir haben im Moment knapp über 50 Bürger. Das hieße dann nach ihrem Vorschlag 11 Sitze (über 50 Bürger) bzw. 9 Sitze unter 50. Nach meiner (und somit auch der bisher gültigen) Vorgehensweise 9 über 50 und 7 Sitze unter 50. Mein Eindruck war bisher immer, dass der Wunsch nach einer Verkleinerung des UP geplant ist.