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Verfasst: Sa 13. Dez 2008, 13:55
von pjotr
Herr Vorsitzener, Herr Unionspräsident,
Wie bereits dargelegt, ist die Republik Imperia der Meinung, dass der Unionspräsident als Unionsexekutor in Imperia mit der Aufnahme des Unionsratsmandates für Imperia seine Kompetenzen überschritten hat.
Die Republik Imperia war auch aus eigener Kraft in der Lage, ihre Vertretung im Unionsrat wahrzunehmen. Das ergibt sich aus dem Landesrecht.
Da dies der Fall ist, fiel es nicht in den Bereich der Unionsexekution, die Erfüllung der Vertretungspflicht im Unionsrat wiederherzustellen.
Wir möchten zudem auf eine eventuelle negative Feststellungsklage über das Ergebnis der Abstimmung zum Unionsratspräsidenten verzichten.
Unsere Absicht ist es nicht, Abstimmungsergebnisse nachträglich abzuändern, sondern vielmehr ein Grundsatzurteil zur rechtlichen Situation zu schaffen.
Verfasst: Sa 13. Dez 2008, 15:29
von William C. Ashcraft
Herr Unionspräsident, Sie dürfen erwidern.
Verfasst: Mo 22. Dez 2008, 14:39
von William C. Ashcraft
Herr Unionspräsident?
Verfasst: Mo 22. Dez 2008, 14:44
von pjotr
Original von pjotr
Herr Vorsitzender, ich beantrage, dem Prozessgegner eine Frist zu setzen und möchte vorsorglich schon mal ein Säumnisurteil beantragen, sollte er diese Frist nicht wahrnehmen.
Herr Vorsitzender, ich möchte den Antrag hier an geeigneter Stelle nochmal stellen.
Verfasst: Mo 22. Dez 2008, 14:52
von William C. Ashcraft
Das Gericht setzt dem Unionspräsidenten eine Frist bis zum
Mittwoch, 24. Dezember 2008
um zu erwidern.
22.12.2008, Unionsrichter Prof. Dr. Dr. Ashcraft
Verfasst: Mo 22. Dez 2008, 15:04
von Sean William Connor
Original von pjotr
Herr Vorsitzener, Herr Unionspräsident,
Wie bereits dargelegt, ist die Republik Imperia der Meinung, dass der Unionspräsident als Unionsexekutor in Imperia mit der Aufnahme des Unionsratsmandates für Imperia seine Kompetenzen überschritten hat.
Die Republik Imperia war auch aus eigener Kraft in der Lage, ihre Vertretung im Unionsrat wahrzunehmen. Das ergibt sich aus dem Landesrecht.
Wer hätte das Stimmrecht ausüben sollen, Herr Rechtsanwalt?
Verfasst: Mo 22. Dez 2008, 15:28
von pjotr
Herr Präsident. Ich würde mich schon sehr freuen, wenn Sie meine Anklageschrift auch durchlesen würden. Dort erwähnte ich, dass nach geltender Rechtslage der Republik Imperia (Art, 15 I der Imperialen Verfassungsukunde) der Sekretär des Herrenhauses die Vertretung im Unionsrat übernimmt.
Das war zu dieser Zeit Vincent Bellagio.
Verfasst: Mo 22. Dez 2008, 16:30
von Sean William Connor
Original von pjotr
Herr Präsident. Ich würde mich schon sehr freuen, wenn Sie meine Anklageschrift auch durchlesen würden. Dort erwähnte ich, dass nach geltender Rechtslage der Republik Imperia (Art, 15 I der Imperialen Verfassungsukunde) der Sekretär des Herrenhauses die Vertretung im Unionsrat übernimmt.
Das war zu dieser Zeit Vincent Bellagio.
Schon gut. Also laut meiner damaligen Anfrage habe ich tatsächlich nach einem Vertreter der Republik Imperia im Unionsrat gesucht
(
http://www.dur2005.de/forum/thread.php?threadid=4302)
In Unkenntnis der Vertretungsgesetzgebung der Republik Imperia ist mir anscheind tatsächlich ein Fehler unterlaufen - allerdings hat sich über meine damalige Meldung beim Unionrat keiner gemeldet und der Stimmabgabe widersprochen, So muss ich zumindest von einer stillschweigender Zustimmung zur Stimmführung durch meine Person ausgehen.
Verfasst: Mo 22. Dez 2008, 16:50
von pjotr
Eine solche Pflicht, der Stimmabgabe zu widersprechen wäre mir auch nicht bekannt. Ein stillschweigen kann im übrigen in diesem Fall keine Willenserklärung zur Zustimmung sein, so etwas wie stillschweigende Zustimmung gibt es hier also nicht.
Dass die Vertretungsgesetzgebung der Republik Imperia nicht beachtet wurde ist außerdem ja eben hier genau der Verfahrensgegenstand über den abgeurteilt werden soll.
Verfasst: Mo 22. Dez 2008, 17:07
von Sean William Connor
Original von pjotr
Eine solche Pflicht, der Stimmabgabe zu widersprechen wäre mir auch nicht bekannt. Ein stillschweigen kann im übrigen in diesem Fall keine Willenserklärung zur Zustimmung sein, so etwas wie stillschweigende Zustimmung gibt es hier also nicht.
Dass die Vertretungsgesetzgebung der Republik Imperia nicht beachtet wurde ist außerdem ja eben hier genau der Verfahrensgegenstand über den abgeurteilt werden soll.
Ich sehe mich hier auch nicht in einer verteidigenden Position. Anscheind habe ich micht tatsächlich geirrt. Sowas passiert und die Abstimmung (die Wahl des URats Präsidenten) war nicht so bedeutend, als das hier diese Verhandlung nötig wäre. Deshalb beantrage ich dem Antrag des Klägers stattzugeben.