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Verfasst: Sa 6. Dez 2008, 18:43
von Klaus Quistorp
Original von Antonio Sandro
Eine Abschaffung von Staatsorganen bzw. die Anpassung der traditionsreichen Demokratischen Union an bestehende Staatsformen anderer Staaten, halte ich für den falschen Weg.
Ich gehe mit Ihnen konform, nur über ein Staatsorgan - den Unionspräsidenten - sollte man wirklich grundsätzlich nachdenken. Wir hatten schon lange keinen "großen" Unionspräsidenten mehr, der dieses Amt auch wirklich mit seiner Persönlichkeit ausfüllen konnte. Das absolute Kerngeschäft des Unionspräsidenten ist seine Funktion als "Staatsnotar" - und das kann auch der Präsident des Unionsparlaments oder der des Unionsrates erfüllen, wenn man ihm nebenbei die Funktion des Staatsoberhaupts überträgt.
Verfasst: Sa 6. Dez 2008, 22:48
von Kreittmayr
Original von Antonio Sandro
Eine Abschaffung von Staatsorganen bzw. die Anpassung der traditionsreichen Demokratischen Union an bestehende Staatsformen anderer Staaten, halte ich für den falschen Weg.
Unser Konzept sah das nicht vor.
RE: [Reform Unionsversammlung] - Absage
Verfasst: So 7. Dez 2008, 19:18
von Hajo Poppinga
Original von Rincewind
1.) Vertretungsgesetzgebung in der Unoin
Die Union wird eine Vertretungsgesetzgebung erhalten, mit der sie zu allen Themen Gesetze erlassen kann, sofern die Unionsländer das nicht selbst regeln. Damit wird ein großer Teil des Kompetenzstreites zuletzt bei Infrastruktur beseitigt, aber auch Raum für unionsweite Sozialgesetze geschaffen. Diese Änderung wurde durch die Imperialregierung bereits eingebracht und steht kurz vor ihrer Abstimmungsfähigen Version, die zusammen mit Minister Schneider und dem Kollegen Poppinga aus dem Unionsparlament maßgeblich erstellt und von den Mitgliedern des Unionsrates positiv aufgenommen wurde.
Das stimmt so nicht. Durch die Vertretungsgesetzgebung werden zwar Vorkehrungen für die Fälle getroffen, in denen Rechtslücken auftreten, Komptenzstreitigkeiten werden dadurch aber nicht gelöst. Wo vorher Unklarheit war, besteht danach auch noch Unklarheit. Zwar kann die Union nunmehr Lücken schließen, die Länder können diese bewußt aber wieder öffnen.
Verfasst: So 7. Dez 2008, 19:23
von Rincewind
Was bei jeder der bisher immer wieder erwähnten Staatsvertragslösungen auch der Fall wäre.

Verfasst: So 7. Dez 2008, 19:29
von Hajo Poppinga
Naja, jein. Hier kann die Union erstmal die Richtung vorgeben und Länder müssen sich bewußt für den Ausstieg entscheiden. Eine Nicht-Teilnahme an Staatsverträgen liegt ja meist eher an Inaktivität des Landesgesetzgebers.
Unter den Länder gibt es aber zumeist keine Kompetenzstreitigkeiten.

Verfasst: So 7. Dez 2008, 20:15
von Rincewind
Aber es gibt diese Streitigkeiten ob die Union statt eines Staatsvertrages auch Gesetze verabschieden kann. Das darf die Union nun.
Im übrigen meinte ich, dass auch Länder Staatsverträge wieder bewusst aufheben können.

Verfasst: Mo 8. Dez 2008, 00:32
von Antonio Sandro
Original von Klaus Quistorp
.. Das absolute Kerngeschäft des Unionspräsidenten ist seine Funktion als "Staatsnotar" - und das kann auch der Präsident des Unionsparlaments oder der des Unionsrates erfüllen, wenn man ihm nebenbei die Funktion des Staatsoberhaupts überträgt.
Sehe ich nicht so. Dem Unionspräsidenten sind - zumindest theoretisch - wichtigere andere Aufgaben von der Verfassung anbetraut. Inwiefern der jeweilige Amtsinhaber diese Gedanken dann wirklich ausfüllt darf unbestritten bestritten werden. Grundsätzlich hat es m.E. einen Grund, warum das Staatsoberhaupt kein Politiker, der noch andere Verpflichtungen und Abhängigkeiten hat, ist.
[simoff] Ich weiß nicht, inwieweit das realisierbar und simulierbar ist, aber ich könnte mir durchaus vorstellen, dass das Staatsoberhaupt als Neben-ID vom Unionsratspräsidenten gespielt wird. Die Aussenwirkung mit der langen Tradition des Unionspräsidenten bleibt so bestehen, ohne dass ein aktiver Spieler im Unionspräsident "gefangen" ist. [/simoff]
Verfasst: Mo 8. Dez 2008, 02:39
von Klaus Quistorp
Original von Antonio Sandro
Sehe ich nicht so. Dem Unionspräsidenten sind - zumindest theoretisch - wichtigere andere Aufgaben von der Verfassung anbetraut. [...] Grundsätzlich hat es m.E. einen Grund, warum das Staatsoberhaupt kein Politiker, der noch andere Verpflichtungen und Abhängigkeiten hat, ist.
Richtig, gegenwärtig hat der Unionspräsident auch noch andere, vor allem Kontroll-Funktionen. Man darf daher auch nicht den Fehler machen, die gegenwärtigen Kompetenzen des Staatsoberhaupt 1:1 auf den Unionsparlaments- oder Unionsratspräsidenten übertragen. Beide Amtsträger wären zwar geeignet, die Aufgaben des "Staatsnotars" (Verkündung von Gesetzten, Ausfertigung von Ernennungs- und Entlassungsurkunden...) auszuführen, aber für die Kontrolle der Regierung wären sie (ohne direkte Wahl durch das Volk) nicht legitimiert.
Wenn man den UP- oder den UR-Präsident also zum Staatsoberhaupt machen will, dann müssten bisherige Kompetenzen des Unionspräsidenten wie das Vorschlagsrecht bei der Kanzlerwahl (Alternative: die UP-Mitglieder haben schon im ersten Wahlgang selbst das Vorschlagsrecht), das Recht zur Parlamentsauflösung bei Scheitern der Kanzlerwahl (Alternative: das UP erhält ein Selbstauflösungsrecht), das Recht zur Ernennung eines Unionskommissars (Alternative: der Unionsrat macht einen Personalvorschlag) etc. gestrichen werden.
[simoff] Ich weiß nicht, inwieweit das realisierbar und simulierbar ist, aber ich könnte mir durchaus vorstellen, dass das Staatsoberhaupt als Neben-ID vom Unionsratspräsidenten gespielt wird. Die Aussenwirkung mit der langen Tradition des Unionspräsidenten bleibt so bestehen, ohne dass ein aktiver Spieler im Unionspräsident "gefangen" ist. [/simoff]
*simoff*
Das halte ich in einer Republik mit gewähltem Staatsoberhaupt für kaum realisierbar. In einer parlamentarischen Monarchie, wo an der Staatsspitze personelle Kontinuität herrscht, lässt sich das repräsentative Staatsoberhaupt in der Tat gut als reine Funktions-Neben-ID ausgestalten (siehe z.B. Albernia), aber wie will man eine solche Lösung simon für einen gewählten Präsidenten etablieren? Die Präsidentenwahl "simulieren"?
PS: Wenn es nur um die Beibehaltung alter Begrifflichkeiten (also des Titels) geht: Es spräche nichts dagegen, in die Verfassung zu schreiben: "Der Unionspräsident ist der Präsident des Unionsparlaments. Der Präsident des Unionsrats ist als Unionsvizepräsident sein Stellvertreter."
*simon*
Verfasst: Mo 8. Dez 2008, 08:27
von Michael Schneider
Ich schlage vor Roldem aus der Union rauszuwerfen. Das Land wird inaktiv und seine Bürger kommen doch irgendwann in die DU zurück und wir könnten uns auf Expansion in der alten Welt konzentrieren...das wäre mal effektiv.^^
Ich war und bleibe ein Gegner davon den Unionspräsidenten abzsuchaffen. Die Argumente wurden hier bereits genannt.
Im übrigen ist es recht lächerlich von einer gescheiterten Reform zu sprechen, wenn man nicht mal versucht hat den verfassungsgemäßen Weg zu gehen und einen Antrag im Unionsrat einzustellen. Das legt doch nahe, dass man glaubt keine Mehrheit zu bekommen. Schön wenn man da einseitige Schuldzuweisungen machen will.
Verfasst: Mo 8. Dez 2008, 09:18
von Joeli Veitayaki
die Institution Unionspräsident sollte man nicht abschaffen, nur den aktuellen Präsidenten sollte man hochkant rauswerfen. Ich würde mich dann bewerben und wäre nach dem ersten schwulen Premierminister, der erste schwarze Unionspräsident =)