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Verfasst: Fr 5. Dez 2008, 18:51
von Joeli Veitayaki
Hier sollte doch über eine mögliche gesetzliche Grundlage über die Kompetenzen eines Unionskommissars diskutiert werden. Hierzu habe ich lediglich den aktuellen Fall skizziert und dabei die entsprechenden Rückschlüsse daraus dargestellt, damit man sich endlich aufraffen möge und eine gesetzliche Grundlage schaffe für das Handeln des Unionskommissars im Rahmen der Unionsexekution.
Verfasst: Fr 5. Dez 2008, 18:57
von Joeli Veitayaki
wenn nämlich Herr Marker nicht legitimiert ist, dann wäre das Ergebnis der Abstimmung 2008/77 (Gesetz zur Einführung der Lebenspartnerschaft) anders. Nur mal so als Hinweis. Ich werde diesbezüglich sicherlich mich mit Rechtsberatern über eine Klage unterhalten.
Verfasst: Fr 5. Dez 2008, 19:08
von Palin Waylan-Majere
Die Unionsratsmitglieder können den Antrag selbst lesen.
Im übrigen sollen doch bitte diejenigen, welche Änderungen an der aktuellen Praxis für notwendig erachten und konkrete Vorstellungen haben, einen entsprechenden Antrag einbringen. Es diskutiert sich schlecht ohne robuste Grundlage.
Verfasst: Fr 5. Dez 2008, 19:16
von Nikolaus Traube
Original von Palin Waylan-Majere
Die Unionsratsmitglieder können den Antrag selbst lesen.
wers glaubt
Verfasst: Fr 5. Dez 2008, 19:21
von Palin Waylan-Majere
Original von Nikolaus Traube
wers glaubt
Sie sind hiermit des Hauses verwiesen.
*weist das Sicherheitspersonal an, den Störenfried zu entfernen*
Verfasst: Fr 5. Dez 2008, 20:17
von Joeli Veitayaki
Original von Palin Waylan-Majere
..... Es diskutiert sich schlecht ohne robuste Grundlage.
Das ist ziemlich bedauerlich, dann diskutieren sie doch einfach nicht mehr mit, denn sie sind ja der Bremsschuh schlechthin. X(
Verfasst: Fr 5. Dez 2008, 20:29
von Palin Waylan-Majere
Meine Sicht der Dinge habe ich klar dargelegt.
Es ist wohl allgemein bekannt und anerkannt, dass aus einer bloßen Diskussion kein Gesetz werden kann. Wem das Thema scheinbar so wichtig ist, der soll bitte eine Grundlage liefern und nicht auf andere schimpfen. Das gehört sich nicht.
Verfasst: Fr 5. Dez 2008, 20:43
von Joeli Veitayaki
Man kann aber die Eckpunkte gemeinsam besprechen, daraus wird ein Gesetzesentwurf und dann geht man an den Feinschliff. Aber das ist ja nicht ihre Methode, da könnte man ja sonst zum Einen einen Konsens finden, der so nicht gewollt ist und zum Anderen nicht mehr über das Unionsparlament schimpfen.
Verfasst: Fr 5. Dez 2008, 20:58
von Kreittmayr
Freistein unterstützt die Position des Unionsratspräsidenten.
Verfasst: Sa 6. Dez 2008, 00:26
von Rex Marker
Original von Hajo Poppinga
Nur mal am Rande, meine Advokatur arbeitet da an einem längeren Gutachten:
Artikel 31 – Aufgaben des Unionsrates
(1) Der Unionsrat setzt sich aus den Vertretern der Unionsländer zusammen. Sie werden von den Staatsbürgern der Länder gemäß den Bestimmungen der Landesverfassungen bestellt und abberufen.[...]
Der Unionskommissar ist überhaupt nicht gewählt, noch gemäß Bestimmung der Landesverfassung bestellt oder abberufen. Er gehört also qua Verfassung schon gar nicht in den Unionsrat.
Das sehe ich anders. Und habe auch ein erstes Gutachten welches mich da unterstützt (welches aber erst zusammen mit einem zweiten welches in Auftrag gegeben wurde veröffentlicht wird). Demnach haben die Unionsländer die Pflicht, einen Vertreter in den Unionsrat zu senden. Wenn die Unionsländer Ihren Verfassungspflichten nicht nachkommen können, dann gibt es die Unionsexekutive. Diese soll sowohl den Weg aus der Unionsexekution weisen (durch herbeiführung von Neuwahlen), die Verwaltungsaufgaben im Land erledigen (Landesbehörden) sowie dafür sorgen dass das Land seinen Verfassungspflichten nachkommt (indem die Vertretung im Unionsrat gewährleistet wird).
Geht aber am Thema vorbei. Die Frage an die Länder war:
1. Sehen Sie Regelbedarf?
2. Wenn ja wo konkret - auf der Basis dieses Konsens erkläre ich mich bereit einen Gesetzesentwurf zu entwickeln.