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Verfasst: Di 2. Dez 2008, 21:07
von Hajo Poppinga
Original von Wolfgang Müller
Selbst die Regierung hält nicht viel von der Verfassung.
Da bitte ich um Belege.

Was Ihren Antrag angeht - Sie müssen mindestens, gem. Art 10 III 2, Art und Ausmaß der Entschädigung regeln. Sonst wird das so oder so nichts und es ist offensichtlich verfassunsgwidrig. Wird das nicht nachgebessert, befasse ich mich damit nicht weiter.

Verfasst: Di 2. Dez 2008, 21:08
von Fabian Montary
Original von Wolfgang Müller
Selbst die Regierung hält nicht viel von der Verfassung.
Darum geht es hier nicht...

Verfasst: Di 2. Dez 2008, 21:12
von Wolfgang Müller
Original von Hajo Poppinga

Da bitte ich um Belege.
Es geht um die von Ihnen gewollten Reformen hin zu einer präsidialen Republik.
Was Ihren Antrag angeht - Sie müssen mindestens, gem. Art 10 III 2, Art und Ausmaß der Entschädigung regeln. Sonst wird das so oder so nichts und es ist offensichtlich verfassunsgwidrig. Wird das nicht nachgebessert, befasse ich mich damit nicht weiter.
Gesetz zur Enteignung von HochverräterInnen

§1 - Zweck des Gesetzes

Sinn und Zweck des Gesetzes ist die Enteignung von allen HochverräterInnen.

§2 - Anwendungsbereich des Gesetzes

Dieses Gesetz wird bei allen nach §39 StGB verurteilten HochverräterInnen angewendet.

§3 - Übergang des Vermögens

Sämtliches Vermögen wird von der Unionspolizei konfiziert und in einer/-s TreuhänderIn übergeben.

§4 - Einsetzung der/des TreuhänderIn

Die/der TreuhänderIn wird vom Unionsgericht ausgewählt. Unionsregierung, Unionspräsident, die Fraktionen im Unionsparlament und die LändervertretInnen im Unionsrat verfügen über ein Vorschlagsrecht.

§5 - Verwendung des Vermögens

(1) Das Vermögen soll vorrangig zur Entschädigung von Opfern und Hinterbliebenen der/des jeweiligen HochverräterIn verwendet werden. Die Höhe der Entschädigung wird vom Unionsgericht auf Vorschlag der Unionsanwaltschaft und des Rechtsbeistandes der Opfer und der Hinterbliebenen festgelegt.
(2) Überbleibendes Vermögen fließt an den Staat. Aus diesem wird vom Unionsgericht eine angemessene Entschädigung festgelegt.

§ 6 Schlussbestimmungen
Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft.

Verfasst: Di 2. Dez 2008, 21:19
von Hajo Poppinga
Herr Kollege, daß Sie etwas nachgebessert haben, ist schonmal ein Anfang. Anbei habe ich Ihnen die entsprechende Passage der Unionsverfassung kopiert und entsprechende Textstellen markiert, da können Sie dann abschließend nachbessern.

Artikel 10 - Eigentumsrecht
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

Sie müssen also schon direkt in das Gesetz schreiben, in welcher Form entschädigt werden soll und in welcher ungefähren Höhe.

Verfasst: Di 2. Dez 2008, 21:24
von Palin Waylan-Majere
Ich schlage als Entschädigung vor, dass Metternich zu jedem Jahrestag der Niederschlagung seiner Verschwörung eine Postkarte aus Manuri bekommt.

Verfasst: Di 2. Dez 2008, 21:24
von Bodo von Kurzschluss
=)

Verfasst: Di 2. Dez 2008, 21:31
von Hajo Poppinga
Original von Palin Waylan-Majere
Ich schlage als Entschädigung vor, dass Metternich zu jedem Jahrestag der Niederschlagung seiner Verschwörung eine Postkarte aus Manuri bekommt.
Und weil wir gemein sind frankieren wir die nicht und er muß Nachporto zahlen? ;)

Verfasst: Di 2. Dez 2008, 22:45
von Fabian Montary
Sie sind eine Schande... :rolleyes:

Verfasst: Mi 3. Dez 2008, 00:45
von Joeli Veitayaki
wenn er das "I" bei Hochverrärterinnen noch klein schreibt, dann stimme ich zu :D
ansonsten bleibt nur die Psychiatrie für den Kollegen Müller

Verfasst: Mi 3. Dez 2008, 14:32
von Hajo Poppinga
Noch eine Anmerkung - mal davon abgesehen, daß ich diese überzogene politische Korrektheit nicht mag und sie erst recht nichts in Gesetzestexten zu suchen hat:
die LändervertretInnen
Wenn dann "LändervertreterInnen". ;)

@Montary: Wer genau jetzt, wir alle? ;)