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Verfasst: Mi 3. Dez 2008, 14:56
von Hajo Poppinga
Nun, grundsätzlich sehe ich eine Veränderung auch nicht wirklich als dringlich an. Ich muß mich allerdings wundern, wenn hier schon bei der allerkleinsten Abschweifung vom Verhandlungsgegenstand nach dem Präsidium gerufen wird, während einige Unionsratsmitglieder sich dauerhaft abschweifend und auf persönlichem Niveau in Debatten im UP bewegen.

Verfasst: Mi 3. Dez 2008, 15:01
von Fabian Montary
Original von Hajo Poppinga
Ich muß mich allerdings wundern, wenn hier schon bei der allerkleinsten Abschweifung vom Verhandlungsgegenstand nach dem Präsidium gerufen wird, [...]
Sie waren schon irgendwie beim Verhandlungsgegenstand, aber das Zwiegespräch zwischen Ihnen und Herrn Müller gehört nicht in den Unionsrat, sondern in das Unionsparlament, sind Sie beide doch MdUP Unionsratsmitglieder unterhalten sich auch nicht zu zweit im Unionsparlament, sondern geben stets ihr eigene Stellungnahme ab und gehen bestenfalls in die Diskussion mit den MdUP. Sie und Herr Müller sind nicht in die Diskussion mit den MdUR eingetreten, sondern Sie haben sich untereinander ausgetauscht. DAS gehört nicht hierher...
Original von Hajo Poppinga
[...] während einige Unionsratsmitglieder sich dauerhaft abschweifend und auf persönlichem Niveau in Debatten im UP bewegen.
Das ist eine unbelegte Unterstellung. Wenn Ihnen so etwas auffällt, dann können Sie auch den Präsidenten Ihres Hauses dazu anhalten, Debattenteilnehmer des Plenums zu verweisen.

Verfasst: Mi 3. Dez 2008, 18:29
von Kreittmayr
Mir genügt es schon, dass Minister Schneider hier ständig das Betriebsklima schädigt, insofern: ganz klar dagegen. Wenn ein MdUP etwas Sinnvolles zur Sache beizutragen hat, kann er separat ein Rederecht für die jeweilige Sache beantragen. Es gibt keinen Grund, warum diese Leute per se überall mitreden können sollten.

Verfasst: Do 4. Dez 2008, 00:00
von Rincewind
Um einen Kompromiss in den Raum zu stellen. Was wäre wenn zusätzlich der Antragssteller automatisch Rederecht bekommt?

Verfasst: Do 4. Dez 2008, 00:53
von Kreittmayr
Sie meinen, derjenige, der den Antrag ins UP eingebracht hatte? Damit könnte ich leben. Er sollte seinen Entwurf ruhig verteidigen dürfen.

Verfasst: Do 4. Dez 2008, 09:35
von Michael Schneider
Einigen wir uns dann darauf das gleiche für Unionsratsmitglieder im UP gelten zu lassen?

Verfasst: Do 4. Dez 2008, 09:44
von Palin Waylan-Majere
Original von Michael Schneider
Einigen wir uns dann darauf das gleiche für Unionsratsmitglieder im UP gelten zu lassen?
Zu welchem Zweck?

Verfasst: Do 4. Dez 2008, 10:30
von Michael Schneider
Dem gleichen Zweck wie hier nur den Antragstellenden MdUP sofortiges Mitspracherecht zu geben.

Verfasst: Do 4. Dez 2008, 10:44
von Rincewind
Original von Michael Schneider
Einigen wir uns dann darauf das gleiche für Unionsratsmitglieder im UP gelten zu lassen?
Das ist ein in der Verfassung verankertes Recht und nicht GO abhängig.
Im übrigen Teile ich die Meinung des Herrn Montary. Der Unionsrat ist schlechter gestellt und dient in erster Linie als Kontrollorgan. Einsprüche müssen innerhalb einer Frist kommen umgekehrt nicht. Da im Parlament in erster Linie politische Grabenkämpfe gefochten werden, sollten um die Einspruchsfrist einzuhalten, diese im Parlament bleiben. Hier geht es nur noch um Zustimmung oder nicht und dazu reicht im Grunde die Sicht des Antragsstellers und ob diese die Interessen der Länder tangiert oder nicht.
Wenn sie gleichberechtigte Kammern fordern, wäre das inklusive einem nichtüberstimmbaren Vetorecht.

An sonsten ist das Rederecht im Parlament wichtig um frühzeitig auf Länderbedenken hinzuweisen, denn sobald ein Antrag im Rat landet sind nur noch Ablehnung oder Zustimmung möglich. Ebenso können so frühzeitig Vetos des Rates erkannt und darauf eingegangen werden.

Verfasst: Do 4. Dez 2008, 10:46
von Michael Schneider
Wie man uns hier auch immer sagt: Anträge auf Rederecht kann man doch immer stellen.