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Verfasst: Mo 1. Dez 2008, 13:43
von Michael Schneider
Nein. ich war vorhanden, habe nur von meinem Nicht-Erscheinen-Recht gebrauch gemacht um den Antrag auf jeden Fall zu kippen.
Verfasst: Mo 1. Dez 2008, 13:46
von Rincewind
Das sie, diese Blockadepolitik wählen um Mehrheitsbeschlüsse zu verhindern, ist ihre Entscheidung. Kein sonderlich guter Demokratiestil, aber leider ihr Recht.
Ich bezweifel, jedoch dass die anderen Mitglieder dieses Hauses so selektiv und gezielt handeln.
Verfasst: Mo 1. Dez 2008, 13:48
von Michael Schneider
Was? Wenn ich mit Nein stimme kommt ein gesetz durch, wenn ich nicht anwesend bin nicht...was würden Sie dann tun? Doch wohl den weg, der dem Ziel genügt, dass ihr Gewissen ihnen vorgibt.
Verfasst: Mo 1. Dez 2008, 15:31
von Rincewind
Wie gesagt, bei Ihnen mag das zustimmen... bei den übrigen Mitgliedern bezweifel ich dies, da diese nicht bei einzelnen Gesetzen fehlen sondern pauschal jeder Arbeit des Hauses entziehen. Ich glaube kaum, dass sie das Herrenhaus als Institution ablehnen.
Ich schlage vor, wenn keine Beschlussfähigkeit festgestellt wurde, ist eine Wiederholung nach 7 Tagen möglich.
Damit haben sie dann einen Aufschub durch ihren Boykott erreicht.
Bei tatsächlichen Ablehnungen 28 Tage sind in Ordnung.
Verfasst: Mo 1. Dez 2008, 17:36
von Michael Schneider
14 Tage bei Nicht-Beschlußfähigkeit.
Verfasst: Mo 1. Dez 2008, 19:48
von Rincewind
Original von Michael Schneider
14 Tage bei Nicht-Beschlußfähigkeit.
14 Tage ist 1/6 der derzeitigen Amtszeit, 7 Tage ist schon viel, das werden auch sie merken, wenn z.B. ihr Beschlussantrag keine Handlungsfähigkeit bescheinigt bekommt.
Verfasst: Di 2. Dez 2008, 12:54
von Michael Schneider
Es soll auch nicht kurz sein, sondern es soll Zeit vergehen.
Verfasst: Mi 3. Dez 2008, 09:07
von Rincewind
Gegenantrag:
Das Herrenhaus Beschließt §7 der Geschäftsordnung durch folgende Absätze zu ergänzen:
§ 7
Abstimmungen
(5) In Abstimmungen abgelehnte Anträge können nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 28 Tagen erneut gestellt werden, außer sie werden inhaltlich nicht nur transskribierend umformuliert sondern zumindest in einem Teil sinninhaltlich geändert.
(6) Bei Abstimmungen bei denen die Beschlussfähigkeit nicht gegeben war, ist eine Wiederholung fühestens nach 7 Tagen möglich.
Verfasst: Mi 3. Dez 2008, 09:08
von Michael Schneider
Wie stimmt man denn zwei Anträge ab? Ich glaub dann kriegt keiner ne Mehrheit derzeit.

Verfasst: Mo 8. Dez 2008, 08:41
von Michael Schneider
Herr Kanzler?