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Wie gesagt, bei Ihnen mag das zustimmen... bei den übrigen Mitgliedern bezweifel ich dies, da diese nicht bei einzelnen Gesetzen fehlen sondern pauschal jeder Arbeit des Hauses entziehen. Ich glaube kaum, dass sie das Herrenhaus als Institution ablehnen.
Ich schlage vor, wenn keine Beschlussfähigkeit festgestellt wurde, ist eine Wiederholung nach 7 Tagen möglich.
Damit haben sie dann einen Aufschub durch ihren Boykott erreicht.
Bei tatsächlichen Ablehnungen 28 Tage sind in Ordnung.
Ich schlage vor, wenn keine Beschlussfähigkeit festgestellt wurde, ist eine Wiederholung nach 7 Tagen möglich.
Damit haben sie dann einen Aufschub durch ihren Boykott erreicht.
Bei tatsächlichen Ablehnungen 28 Tage sind in Ordnung.
Zuletzt geändert von Rincewind am Mo 1. Dez 2008, 15:31, insgesamt 1-mal geändert.

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Gegenantrag:
Das Herrenhaus Beschließt §7 der Geschäftsordnung durch folgende Absätze zu ergänzen:
§ 7
Abstimmungen
(5) In Abstimmungen abgelehnte Anträge können nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 28 Tagen erneut gestellt werden, außer sie werden inhaltlich nicht nur transskribierend umformuliert sondern zumindest in einem Teil sinninhaltlich geändert.
(6) Bei Abstimmungen bei denen die Beschlussfähigkeit nicht gegeben war, ist eine Wiederholung fühestens nach 7 Tagen möglich.

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