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Verfasst: Mi 19. Nov 2008, 14:32
von Michael Schneider
Wir haben schon bewiesen dass er das nicht sein muss.

Verfasst: Mi 19. Nov 2008, 14:33
von Rincewind
Das ist gesunde Demokratie. Wenn etwas an der Regierung nicht stimmt, macht es umso mehr Sinn dies öfters der Volkskontrolle zu unterziehen.

Verfasst: Mi 19. Nov 2008, 14:35
von Michael Schneider
Und dann wählen wir alle 3 Tage den Chef neu? Je nachdem welche Sau gerade durchs Dorf getrieben wird?

Verfasst: Mi 19. Nov 2008, 14:38
von Rincewind
Nicht alle 3 Tage, alle 2 Monate. Und ich sag ihnen, wenn wir keinen haben finden wir eher einen für 2 Monate als 4.

Verfasst: Do 20. Nov 2008, 11:08
von Michael Schneider
Halte ich für unwahrscheinlich.

Verfasst: Do 20. Nov 2008, 11:18
von Rincewind
Unwahrscheinlich ist momentan, ob wir überhaupt einen finden.

Verfasst: Fr 21. Nov 2008, 13:56
von Jonathan Buren
Ich finde die Argumente des Imperialkanzlers durchaus richtig. Wir haben mit der letzten Serie von Imperialkanzlern gegen das Ende der Legislaturperiode immer eine deutliche Abschwaechung der Aktivitaet, hin zum totalen Stillstand gesehen. Auf der anderen Seite stimme ich zu, dass zwei Monate etwas zu kurz sind, aber drei Monate sind ein akzeptabler Kompromiss. Der Aenderung des Satzes, die Herr Schneider vorschlaegt, finde ich absolut richtig, die aktuelle Formulierung macht keinen wirklichen Sinn. Ich habe allerdings meine Zweifel, ob die beiden Aenderungen gleichzeitig abgestimmt werden sollen.

Verfasst: Fr 21. Nov 2008, 14:14
von Michael Schneider
Besser getrennt abstimmen.

Verfasst: Sa 22. Nov 2008, 12:49
von Michael Schneider
Herr Kanzler?

Verfasst: Mo 24. Nov 2008, 16:17
von Rincewind
Da ich keinen Zweifel habe, dass die Formulierungsändeurng durchkommen würde, schlage ich vor zunächst über diesen Antrag abzustimmen. Da es bei der Formulierung nicht um eine inhaltliche Änderung geht und die Wahlen noch ein Stück hin sind, gibt es keine Eile.

Es geht nun also um eine Verkürzung der Amtszeit von 4 auf 3 Monate, als Kompromiss zu den von der Regierung angestrebten 2 Monaten.
Verfassungsänderungsgesetz zur dynamischeren Führung

§1 der Artikel 14 der Verfassungsurkunde der Republik Imperia wird wie folgt neu gefasst:

Artikel 14
Wahl des Imperialkanzlers

Der Imperialkanzler wird in allgemeiner, freier, geheimer und gleicher Wahl von allen Imperialbürgern auf drei Monate gewählt. Zur Wahl kann jeder Imperialbürger kandidieren. Wiederwahl ist zulässig. Nachdem der Kandidat seine Wahl angenommen hat wird er vom Sekretär des Herrenhauses zum Imperialkanzler ernannt.
Er schwört bei seinem Amtsantritt einen Eid, die Verfassungsurkunde zu ehren und in Übereinstimmung mit derselben und den Imperialgesetzen zu handeln.

§2 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt nach seinem Beschluss durch das Herrenhaus am Tag seiner Kundmachung im Imperialgesetzblatt in Kraft.