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Verfasst: Di 11. Nov 2008, 20:55
von Konrad Grimm
Original von William C. Ashcraft
Zur Kenntnis genommen, Herr RA Grimm.
Wollen Sie Stellung nehmen?
Ich bin amtlich in meiner Funktion als Justizminister hier, nicht als Anwalt.
Ich möchte aber Ihre Befragung des Herrn Klägers nicht stören und werde deswegen erwidern, sobald dieser Punkt beendet ist.
Verfasst: Di 11. Nov 2008, 22:01
von William C. Ashcraft
Herr Poppinga, die Frage zielte darauf ab den Verwendungszweck der Gelder zu klären. Sofern das Geld lediglich in einen Fond ausgelagert wurde der jedoch einzig und alleine dem Zweck dient steuern zu sparen, dann muss dies unter Umständen anderst bewertet werden, wie wenn es sich um Gelder handelt die gemeinnützigen Zwecken zugeführt werden sollen.
Verfasst: Di 11. Nov 2008, 22:07
von Hajo Poppinga
Herr Vorsitzender,
diese Einschätzung würde ich schon nicht teilen, weil es eine willkürliche und nicht durch das Gesetz unterfütterte Überlegung ist.
Der Fonds dient mildtätigen Zwecken. Er speist sich bisher einzig und allein aus Zuwendungen meiner Person und finanziert etwa Stipendien für Studenten der Katistianischen Nationaluniversität. Darüberhinaus soll er Familienangehörigen helfen, die ungerechtfertigt in Not geraten sind und hat im vergangenen Jahr auch der Freien Republik Katista die Werberechte an der Fußballiga ersteugern wollen. Er verfolgt somit keinerlei Gewinnerzielungsabsichten.
Verfasst: Di 11. Nov 2008, 22:09
von William C. Ashcraft
Herr Grimm?
Verfasst: Di 11. Nov 2008, 22:21
von Konrad Grimm
Die Unionsregierung beantragt Klageabweisung.
Der Kläger macht geltend, dass sich das steuerpflichtige Vermögen im Eigentum eines "Familienfonds" befände. Dieser Fonds habe keine Rechtspersönlichkeit und sei daher auch nicht einkommensteuerpflichtig. Eigene Rechtspersönlichkeit ist aber Grundvoraussetzung zur Rechtsfähigkeit. Die Rechtsfähigkeit wiederum ist Voraussetzung der Ausübung von Eigentumsrechten. Juristisch gesehen besteht die Welt nur aus Personen und Sachen, tertium non datur. Sachen sind nicht fähig, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Wäre also der Fonds keine juristische Person, er könnte auch nicht Eigentümer sein. In diesem Fall wäre das Geld im Eigentum von Herrn Poppinga und damit steuerpflichtig. Sollte er doch eigene Rechtspersönlichkeit besitzen, wäre er selbst Steuerpflichtiger. So und so ist die Steuer abzuführen und die Klage damit unbegründet.
Verfasst: Di 11. Nov 2008, 22:42
von Hajo Poppinga
Herr Vorsitzender,
die Beklagte behauptet fälschlich, ich habe geltend gemacht, daß sich das steuerpflichtige Vermögen im Eigentum des Familienfonds befände. Dazu muß ich feststellen, daß diese Behauptung nicht der Wahrheit entspricht.
Der Familienfonds ist im Grunde genommen nicht mehr als ein Konto, ein Fonds ohne Rechtspersönlichkeit. Auf dieses Konto zahlen Mitglieder meiner Familie, sonstige Spender und ich Gelder ein. Wie der Kollege Grimm richtig erkennt, ist der Fonds nicht fähig Eigentum zu besitzen. Das Geld verbleibt also im Eigentum der jeweiligen Spender.
Mir als Chef der Familie kommt die Aufgabe zu, über die Verwendung der Mittel zu entscheiden. Wird also beispielsweise ein Stipendium vergeben, geschieht der tatsächliche Eigentumsübergang erst nach Eingang bei derm Stipendiaten. Somit erhält der Stipendiat formaljuristisch zwar Zuwendungen von Hajo Poppinga, Familienmitglied X und Spender Y, der Einfachheit halber aber eben von einem Konto, dem Familienfonds.
Verfasst: Di 11. Nov 2008, 23:18
von Konrad Grimm
Dann ist das Geld also Eigentum irgendwelcher Steuerpflichtiger und der Steuereinzug berechtigt.
Verfasst: Mi 12. Nov 2008, 09:38
von Hajo Poppinga
Nein, weil es kein Einkommen darstellt, wenn ich mein Geld lediglich auf ein anderes Konto transferiere.
Verfasst: Mi 12. Nov 2008, 10:04
von Hajo Poppinga
Herr Vorsitzender,
gerne würde ich die Gelegenheit ergreifen und nochmal ganz grundsätzlich das Wesen des Fonds darlegen. Es handelt sich hier im Prinzip um nichts anderes als ein Treuhandkonto. Die einzelnen Familienmitglieder und Spender zahlen ihr Geld in den Fonds / das Konto ein. In diesem Zeitpunkt findet noch überhaupt kein Eigentumsübergang statt - er kann auch gar nicht stattfinden, weil der Fonds keine Rechtspersönlichkeit besitzt, wie der Kollege Grimm zurecht erkannt hat. Tatsächlich verbleibt das Geld also im Eigentum der Einzahler und wird von diesen der Einfachheit halber nur auf ein anderes Konto transferiert.
Verbleibt das Geld aber im Eigentum der Einzahler und findet kein Eigentumsübergang statt, kann überhaupt kein Einkommen entstehen, denn niemand hat einen Vermögenszuwachs zu verzeichnen - das ist aber gerade kennzeichnend für Einkommen.
Der Eigentumsübergang findet in der Tat erst dann statt, wenn der Treuhänder das Geld vom Treuhandkonto, dem Fonds, an einen Stipendiaten bspw. überweist. Dieser erhält eine Zuwendung vom Poppinga Familienfonds, die aber formaljuristisch natürlich eine Zuwendung der verschiedenen Einzahler des Fonds darstellt, denn erst hier findet ein Eigentumsübergang statt und erst hier wird dann auch zu versteuerndes Einkommen generiert.
Dementsprechend kann der Geldeingang auf dem Treuhandkonto, dem Fonds, kein Einkommen darstellen, weil gar kein Eigentumsübergang und somit auch kein Vermögenszuwachs stattfindet.
Danke, Herr Vorsitzender.
Verfasst: Mi 12. Nov 2008, 12:53
von Konrad Grimm
Hm. Ich muss das prüfen.