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Verfasst: Mo 10. Nov 2008, 23:01
von Palin Waylan-Majere
Also ich sehe da keine Abschaffung, sondern eine Änderung des Modus - und zwar dergestalt, dass diese Berichte, die bisher sowieso nicht erbracht worden jetzt auf Anfrage erbracht werden müssen. So ist den Mitgliedern des Consiglios die Möglichkeit gegeben, die bisherige Unsitte zu beenden.
Verfasst: Di 11. Nov 2008, 00:21
von Montgomery Scott
Wenn es im Consiglio kein Interesse gäbe, wäre die ganze Angelegenheit auch zwecklos.
Verfasst: Di 11. Nov 2008, 00:26
von Palin Waylan-Majere
Eben. Bis heute war diese Vorschrift noch nie Thema, so what? Ich schreib morgen einen Bericht und danach dürft ihr mich gemäß des neuen Gesetzes piesacken.

Verfasst: Di 11. Nov 2008, 21:58
von Lucia Belaiuto
Darauf werde ich mich freuen.

Verfasst: Mi 12. Nov 2008, 12:14
von Montgomery Scott
Also, wie sieht es aus? Können wir mit Ihrer Zustimmung rechnen?
Verfasst: Mi 12. Nov 2008, 15:07
von Lucia Belaiuto
Ja
Verfasst: Mi 12. Nov 2008, 15:44
von Montgomery Scott
Gut, dann warte ich noch auf die formellen Änderungsvorschläge des Primo Ministro

Verfasst: Mi 12. Nov 2008, 23:16
von Palin Waylan-Majere
Gesetz zur Reform der Rechenschaftspflicht des Vertreters Heroths im Unionsrat
§1 - Inhalt
Dieses Gesetz führt die Pflicht des Vertreters Heroths im Unionsrat zur Offenlegung seiner Bezüge ein und ändert dessen Pflicht zur Rechenschaft gegenüber dem Consiglio.
§2 - Änderung des gültigen Gesetzestextes
(1) Das Gesetz zur Vertretung des Unionsbezirks Herót im Unionsrat wird umbenannt in "Gesetz zur Vertretung der Unionsrepublik Heroth im Unionsrat".
(2) Paragraph 5 des Gesetzes zur Vertretung der Unionsrepublik Heroth im Unionsrat wird wie folgt neu gefasst:
"§5 Rechenschaft und Offenlegung
(1) Der Vertreter Heróts teilt dem Präsidenten des Consiglio bei Amtsantritt seine Verpflichtungen gegenüber Dritten und private Interessen mit und informiert diesen über Änderungen.
(2) Verpflichtungen gegenüber Dritten und private Interessen im Sinne von Absatz 1 sind
generell entgeltliche Tätigkeiten, die mit mehr als 100 Bramer pro Monat entlohnt werden,
Tätigkeiten in Vorstand, Aufsichtsrat oder einem vergleichbaren Gremium einer öffentlichen Institution, eines Vereins, eines Verbandes oder eines privatwirtschaftlichen Unternehmens,
selbstständige gewerbliche Tätigkeiten,
Besitz von Anteilen an privatwirtschaftlichen Unternehmen, sofern diese in der Summe 1000 Bramer übersteigen,
Beratungs- und Vertretungstägigkeiten, auch im Rahmen einer Angestelltentätigkeit.
(3) Auf Anfrage muss der Vertreter gegenüber dem Consiglio über seine Aktivitäten im Unionsrat umfassend Auskunft geben."
§3 - Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Bin jetzt bei der einheitlichen Schreibweise geblieben, also Unionsrepublik Heroth statt Unionsbezirk Herót.
Verfasst: Do 13. Nov 2008, 07:55
von Montgomery Scott
Gut, dann sollten wir aber auch "Herót" im ganzen Gesetz durch "Heroth" ersetzen.
Verfasst: Do 13. Nov 2008, 08:36
von Palin Waylan-Majere
Gesetz zur Reform der Rechenschaftspflicht des Vertreters Heroths im Unionsrat
§1 - Inhalt
Dieses Gesetz führt die Pflicht des Vertreters Heroths im Unionsrat zur Offenlegung seiner Bezüge ein und ändert dessen Pflicht zur Rechenschaft gegenüber dem Consiglio.
§2 - Änderung des gültigen Gesetzestextes
(1) Das Gesetz zur Vertretung des Unionsbezirks Herót im Unionsrat wird umbenannt in "Gesetz zur Vertretung der Unionsrepublik Heroth im Unionsrat".
(2) Folgende Wortersetzungen werden vorgenommen:
a) In Paragraph 1 des Gesetzes zur Vertretung der Unionsrepublik Heroth im Unionsrat wird "Unionsbezirk Herót" durch "Unionsrepublik Heroth", sowie "Consiglio" durch "Abgeordnetenhaus" ersetzt.
b) In Paragraph 2 (2) wird "Consiglio di Herót" durch "Abgeordnetenhaus" ersetzt.
c) In Paragraph 3 wird "Consiglio" durch "Abgeordnetenhaus" ersetzt.
d) In Paragraph 4 wird das Wort "Heróts" durch "Heroths" ersetzt.
(3) Paragraph 5 des Gesetzes zur Vertretung der Unionsrepublik Heroth im Unionsrat wird wie folgt neu gefasst:
"§5 Rechenschaft und Offenlegung
(1) Der Vertreter Heroths teilt dem Präsidenten des Abgeordnetenhauses bei Amtsantritt seine Verpflichtungen gegenüber Dritten und private Interessen mit und informiert diesen über Änderungen.
(2) Verpflichtungen gegenüber Dritten und private Interessen im Sinne von Absatz 1 sind
generell entgeltliche Tätigkeiten, die mit mehr als 100 Bramer pro Monat entlohnt werden,
Tätigkeiten in Vorstand, Aufsichtsrat oder einem vergleichbaren Gremium einer öffentlichen Institution, eines Vereins, eines Verbandes oder eines privatwirtschaftlichen Unternehmens,
selbstständige gewerbliche Tätigkeiten,
Besitz von Anteilen an privatwirtschaftlichen Unternehmen, sofern diese in der Summe 1000 Bramer übersteigen,
Beratungs- und Vertretungstägigkeiten, auch im Rahmen einer Angestelltentätigkeit.
(3) Auf Anfrage muss der Vertreter gegenüber dem Abgeordnetenhaus über seine Aktivitäten im Unionsrat umfassend Auskunft geben."
§3 - Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Das dürfte es soweit gewesen sein.
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