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Verfasst: So 9. Nov 2008, 13:39
von Fabian Montary
Original von Kreittmayr
Oder wir verkürzen die Frist auf 5 oder 3 Tage, oder den goldenen Mittelweg von 4.
Wenn, dann drei...

Verfasst: So 9. Nov 2008, 13:45
von Rincewind
Original von Fabian Montary
Ich sehe ein Kompetenzgerangel...
Wie regelst du das denn jetzt mit PWM? ;)

Verfasst: So 9. Nov 2008, 13:46
von Rincewind
Original von Fabian Montary

Wenn, dann drei...
Fünf sind gut, drei sehe ich skeptisch, da jeder mal drei Tage abwesend sein kann, bei fünf können wir auch einfügen unentschuldigt. Bei angekündigter Abwesenheit kann dann ein Stellvertreter greifen ohne, dass der Vorsitz wechselt.

Verfasst: So 9. Nov 2008, 13:48
von Kreittmayr
Original von Rincewind
Fünf sind gut, drei sehe ich skeptisch, da jeder mal drei Tage abwesend sein kann, bei fünf können wir auch einfügen unentschuldigt. Bei angekündigter Abwesenheit kann dann ein Stellvertreter greifen ohne, dass der Vorsitz wechselt.
Wie wäre der Stellvertreter zu bestimmen? Freie Auswahl des Vorsitzenden, der vorherige Präsident, der darauffolgende...?

Verfasst: So 9. Nov 2008, 13:50
von Fabian Montary
Drei, auf weniger geh ich nicht, der Unionsrat muss handlungsfähig bleiben, wir haben viel zu eng gesetzte Fristen.

Beim Stellvertreter dann doch am ehesten der letzte aktive, denn der war ja mal aktiv...

Verfasst: So 9. Nov 2008, 13:56
von Rincewind
Original von Fabian Montary
Drei, auf weniger geh ich nicht, der Unionsrat muss handlungsfähig bleiben, wir haben viel zu eng gesetzte Fristen.
Ich frage nochmal, wie ist es denn derzeit zwischen dir und deinem Vertreter geregelt, wenn du mal drei Tage unangekündigt abwesend bist?
Beim Stellvertreter dann doch am ehesten der letzte aktive, denn der war ja mal aktiv...
Klingt brauchbar.

Verfasst: So 9. Nov 2008, 13:57
von Kreittmayr
Der letzte Präsident als Stellvertreter findet so auch meine Zustimmung.

Verfasst: So 9. Nov 2008, 13:59
von Fabian Montary
Original von Rincewind

Ich frage nochmal, wie ist es denn derzeit zwischen dir und deinem Vertreter geregelt, wenn du mal drei Tage unangekündigt abwesend bist?
Da ist nichts ausgemacht, ich appelliere da an seinen Verstand.

Verfasst: So 9. Nov 2008, 14:01
von Kreittmayr
Gegebenenfalls könnte man sich in der Mitte, bei vier Tagen, einigen? Denn drei Tage erscheinen mir auch ein wenig knapp.

Verfasst: So 9. Nov 2008, 14:04
von Palin Waylan-Majere
So ein Stellvertreter bekommt schon mit, wenn ein Antrag längere Zeit unbearbeitet herumliegt.