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Verfasst: Mo 10. Nov 2008, 19:32
von Bianca Böhm
Ah.... danke! :)

*Schaut, vergleicht, macht sich Notizen und.... staunt.*
§3 Mitglieder der Unionsorgane

(1) Pro Kalendermonat erhalten
a) der Unionspräsident 4.500 Bramer;
b) der Unionskanzler 4.000 Bramer;
c) jeder Unionsminister 3.500 Bramer;
d) jeder Unionsrichter 2.000 Bramer und
e) jedes Mitglied des Unionsparlamentes 2.000 Bramer.
(2) Die Präsidenten des Unionsparlamentes und des Unionsrates erhalten zusätzlich jeweils 1.000 Bramer, deren Stellvertreter 800 Bramer pro Kalendermonat.

-Änderung-

§3 Besoldung

(1) Die Mitarbeiter von Unionsbehörden werden in Besoldungsstufen gegliedert.
a) Besoldungsstufe 1: 2600 Br pro Kalendermonat. Hierzu zählen der Unionspräsident und der Unionskanzler.

b) Besoldungsstufe 2: 2200 Br pro Kalendermonat. Hierzu zählen die Unionsrichter und Unionsminister.

c) Besoldungsstufe 3: 1800 Br pro Kalendermonat. Hierzu zählen die Leiter Oberster Unionsbehörden (namentlich: Oberster Unionsanwalt, Leiter der Unionspolizei, Präsident der Unionsbank, Leiter des AfEA)

d) Besoldungsstufe 4: 800 Br pro Kalendermonat. Hierzu zählen die Botschafter des Diplomatischen Corps. Diese können ihre Besoldung durch die regelmäßige Abgabe von Berichten auf maximal 1.050 Bramer erhöhen.

(2) Pro Kalendermonat werden folgende parlamentarische Diäten ausbezahlt:

Parlamentspräsident 1800 Br
Stellvertretender Parlamentspräsident 1400 Br
sonstige Abgeordnete 1000 Br

(3) Die Besoldung unterliegt folgenden Sonderregelungen:
a) Übt der Unionskanzler zeitgleich das Amt eines Unionsministers aus, so steht ihm kein zusätzliches Ministergehalt zu.
b) Übt ein Regierungsmitglied zeitgleich ein Amt im Unionsparlament aus, so wird ihm die parlamentarischen Diäten zu 50% ausbezahlt.
c) Bearbeitet ein Unionsminister mehrere Ressorts, so steht ihm lediglich ein Ministergehalt zu.
§4 Staatssekretäre
Mitarbeiter der Organe der Union und ihnen unterstellten Einrichtungen im Range eines Staatsekretärs erhalten pro Kalendermonat jeweils 2.500 Bramer.
Ein Staatssekretär soll mehr Gehalt bekommen als ein Richter? Das erscheint mir aber ungerecht.

Verfasst: Mo 10. Nov 2008, 19:35
von SRM
Staatssekretäre sehe ich als kurzzeitige Projektstellen mit erheblichem Aufwand, der finanziell auch honoriert werden sollte. Derzeitig gibt es keinen Staatssekretär und ein solcher ist auch in Zukunft nicht geplant. :)

Verfasst: Di 11. Nov 2008, 13:54
von Bianca Böhm
Darum geht es nicht. Ich hatte es bereits angemerkt: Ein Staatsrichter muss absolut objektiv und unabhängig sein und dem entsprechend entlohnt werden. Ansonsten sind Bestechungen Tür und Tor geöffnet.

Verfasst: Di 11. Nov 2008, 14:01
von SRM
Original von Bianca Böhm
Darum geht es nicht. Ich hatte es bereits angemerkt: Ein Staatsrichter muss absolut objektiv und unabhängig sein und dem entsprechend entlohnt werden. Ansonsten sind Bestechungen Tür und Tor geöffnet.
Das Gehalt ist absolut angemessen. :)

Verfasst: Di 11. Nov 2008, 14:04
von Bianca Böhm
Nein.

Verfasst: Di 11. Nov 2008, 14:23
von SRM
Original von Bianca Böhm
Nein.
Doch. Wir gehen von eniem Existenzminimum von 250 Br aus, da gilt ja fast schon der Faktor 10.

Verfasst: Di 11. Nov 2008, 15:41
von Bianca Böhm
Es steht in keiner Relation zum Gehalt eines Staatssekretärs, der dienstrangmäßig in meinen Augen weit unterhalb eines Unionsrichters steht.

Verfasst: Di 11. Nov 2008, 15:45
von Fabian Montary
Ich schließe mich Frau Böhm an. Nunja, dann heißt es wohl, der Einspruch wird eingelegt.

Verfasst: Di 11. Nov 2008, 15:51
von SRM
Original von Bianca Böhm
Es steht in keiner Relation zum Gehalt eines Staatssekretärs, der dienstrangmäßig in meinen Augen weit unterhalb eines Unionsrichters steht.
Es gab seit geraumer Zeit keinen Staatssekretär mehr und dieser wird auch in Zukunft eher nicht besetzt.

Verfasst: Di 11. Nov 2008, 15:51
von SRM
Original von Fabian Montary
Ich schließe mich Frau Böhm an. Nunja, dann heißt es wohl, der Einspruch wird eingelegt.
Den das UP dann wieder zurückweist. Ich finde es bedauerlich, wie manche Protagonisten hier die Gräben aufrecht zu erhalten versuchen...