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Verfasst: So 9. Nov 2008, 12:29
von Fabian Montary
Original von Montgomery Scott
Ich teile Ihre Forderung durchaus, dass die Unionsratsmitglieder genauso ihre Verpflichtungen offenlegen sollten. Allerdings sehe ich die Offenlegung als Pflicht der Vertreter gegenüber ihren Wählern. D. h. in Bezug auf das Unionsparlament ist das Unionsrecht gefragt, in Bezug auf die Ländervertreter dagegen muss die Gesetzgebung des jeweiligen Landes aktiv werden, da die Länder ja jeweils ihren Vertreter in den Unionsrat entsenden. Die Unionsratsmitglieder sind aufgrund dessen nicht der Union verpflichtet sondern ihrem jeweiligen Land.
Endlich wer, der den Föderalismus versteht. :klatsch: Und das von links, wo bleibt denn das Verständnis dafür von der bürgerlichen Regierung?

Verfasst: Mo 10. Nov 2008, 23:49
von Palin Waylan-Majere
Ich kann mich den Worten des Kollegen Scott vorbehaltlos anschließen.
Original von Joeli Veitayaki
Und es der Unionsrat ist nicht ausschließlich Sache der Länder, da es sich um eine in der Verfassung verankerten Einrichtung der Union handelt.
Drum haben Sie auch dem Unionsdienstgesetz zugestimmt, dass eindeutig vorsieht, für dieses Unionsorgan keinerlei Ausgaben mehr zu tätigen. Sie sprechen mit gespaltener Zunge.

Verfasst: Di 11. Nov 2008, 00:06
von Hajo Poppinga
Es ist mit anwaltlicher Tätigkeit unvereinbar, wenn über die Höhe des Honorars Auskunft gegeben werden muß. So lassen Rückschlüsse auf das Mandantenverhältnis ziehen. Einkünfte aus anwaltlicher, notarieller, ärztlicher und geistlicher Tätigkeit sollten somit eindeutig ausgenommen werden.

Verfasst: Di 11. Nov 2008, 00:18
von Montgomery Scott
Original von Hajo Poppinga
Es ist mit anwaltlicher Tätigkeit unvereinbar, wenn über die Höhe des Honorars Auskunft gegeben werden muß. So lassen Rückschlüsse auf das Mandantenverhältnis ziehen. Einkünfte aus anwaltlicher, notarieller, ärztlicher und geistlicher Tätigkeit sollten somit eindeutig ausgenommen werden.
Das sehe ich gerade nicht so. Gerade anwaltliche Verpflichtungen können bedeuten, dass die Interessen Dritter im Spiel sind. Ich wäre allerdings tatsächlich dafür, dass das Gesetz eindeutig klarstellt, dass keine Auskunft über Inhalte der Arbeit als Arzt, Anwalt o. ä. gegeben werden muss.

Verfasst: Di 11. Nov 2008, 15:26
von Joeli Veitayaki
dann untersagen sie doch einfach jedem Parlamentarier eine Nebentätigkeit. Dann wird sich das alles auflösen. *SOFF und wie ist das bei Neben-IDs ? *SON*

Verfasst: Di 11. Nov 2008, 15:56
von Hajo Poppinga
Original von Montgomery Scott

Das sehe ich gerade nicht so. Gerade anwaltliche Verpflichtungen können bedeuten, dass die Interessen Dritter im Spiel sind. Ich wäre allerdings tatsächlich dafür, dass das Gesetz eindeutig klarstellt, dass keine Auskunft über Inhalte der Arbeit als Arzt, Anwalt o. ä. gegeben werden muss.
Ich kann doch als Anwalt nicht offen legen, a) für wen ich tätig bin b) welches Einkommen ich habe. Das wäre zum Teil fatal für meine Mandantschaft.

Verfasst: Di 11. Nov 2008, 15:59
von Joeli Veitayaki
da stimme ich ihnen zu Herr Poppinga

Verfasst: Do 13. Nov 2008, 18:40
von Montgomery Scott
Ich denke, das in diesem Fall die Pflichten gegenüber dem Volk als Abgeordneter vorgehen. Wenn Sie sich zur Wahl stellen, ist es zunächst mal Ihre persönliche Sache, inwiefern sie Ihre politischen Pflichten mit ihrer Arbeit unter einen Hut kriegen.

Verfasst: Do 13. Nov 2008, 18:41
von Montgomery Scott
In Heroth sind wir übrigens konsequenterweise dabei, eine ähnliche Regelung für den Vertreter im Unionsrat einzuführen.

Verfasst: Do 13. Nov 2008, 20:50
von Kreittmayr
Original von Montgomery Scott
In Heroth sind wir übrigens konsequenterweise dabei, eine ähnliche Regelung für den Vertreter im Unionsrat einzuführen.
Freistein wird entsprechende Schritte ebenfalls in Kürze einleiten.