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Verfasst: Do 6. Nov 2008, 13:22
von Kreittmayr
Original von Hajo Poppinga
Ein Gerichtssystem, welches keine Revision oder Berufung zuläßt (wir trennen in Ratelon zwischen diesen beiden Sachen sowieso nicht und nennen es immer Berufung) ist schlechthin unzulässig, weil es das Rechtsstaatgebot der Verfassung verletzt. Das Problem liegt auch nicht daran, daß wir zwei Instanzen haben, sondern zu wenig Richter. Wenn man unbedingt Urteile aus drei Richtern will, benötigt man doch so viele, wie bereits jetzt für das ObUG - da ändert sich nichts. Derzeit haben wir den Vorteil, daß wir schnelle erstinstanzliche Urteile vor dem Einzelrichter erhalten und längst nicht jeder in Berufung geht.
Zustimmung. Ich sehe verschiedene Möglichkeiten:

Man könnte Prozesse von einem Richter führen lassen und bei Revision dann das volle Dreirichterkollegium heranziehen. Das hätte auch den Vorteil, dass bei Befangenheit auf der ersten Prozesstufe automatisch immer zwei mögliche Ersatzmänner bereitstünden.

Wollte man allerdings Urteile durch drei Personen beibehalten, könnte man über einen Richter ergänzt durch die Einsetzung eines Schöffensystems in der ersten Prozesstufe nachdenken, was aber ein reichlich aufwendiges Verfahren bedeuten dürfte.

Verfasst: Do 6. Nov 2008, 13:32
von Hajo Poppinga
Original von Kreittmayr
Man könnte Prozesse von einem Richter führen lassen und bei Revision dann das volle Dreirichterkollegium heranziehen. Das hätte auch den Vorteil, dass bei Befangenheit auf der ersten Prozesstufe automatisch immer zwei mögliche Ersatzmänner bereitstünden.
Das wäre mein Favorit und ist ja mehr als durchführbar.

Verfasst: Do 6. Nov 2008, 14:24
von Bianca Böhm
Dem würde ich auch zustimmen.

Verfasst: Do 6. Nov 2008, 14:28
von Rincewind
Das wäre 4 Richter, was personell schwierig wird.

Wieso brauchen wir eine Berufung? Wenn es eine Instanz mit nur einem Richter gibt, dann geht es eine Stufe weiter zum obersten Gericht. Dort sitzen 3 Richter und es gibt keine weitere Stufe.

Wieso brauchen wir dann die erste Stufe?

Verfasst: Do 6. Nov 2008, 14:34
von Hajo Poppinga
Nun, erstens ginge es auch mit nur drei Richtern, wenn man die Wiederverwendbarkeit zuläßt, andererseits kann man ja auch Schöffen hinzuziehen.

Zum anderen wird ja bspw. nicht alles zur Berufung zugelassen bzw. nicht immer wird auch eine Berufung gewünscht. Dann kann man schnell und einfach grundlegendes mit dem Einzelrichter abhandeln. Auch gebietet der Rechtsstaat, daß es eine Berufungsinstanz gibt.

Verfasst: Do 6. Nov 2008, 14:36
von Kreittmayr
Original von Rincewind
Das wäre 4 Richter, was personell schwierig wird.
Nein, das ist ein Missverständnis. Wir haben weiterhin nur drei Richter, von denen in Prozessen der ersten Stufe nur jeweils einer den Vorsitz führt. Das gesamte Kollegium kommt nur bei Berufungsverfahren zum Einsatz.

Weiterhin scheint mir ein Berufungsverfahren nicht zwingend zu sein, da (1) nicht jeder Berufung einlegen wird, (2) das Gericht ein Berufungsverfahren nach Prüfung ablehnen könnte, da es keine neuen Fakten oder Argumente gibt, welche eine erneute Detailprüfung als nötig oder das bestehende Urteil als falsch erscheinen ließen.

Insofern würde man das Prinzip der Rechtstaatlichkeit wahren und zugleich administativen Aufwand sparen, wenngleich sich die Personalintensität nicht verringerte.

Verfasst: Do 6. Nov 2008, 14:43
von Hajo Poppinga
Schön zusammengefaßt.

Verfasst: Do 6. Nov 2008, 15:07
von Joeli Veitayaki
zwei Stufen sollte man zwingend haben. Jeder sollte die Möglichkeit besitzen, gegen ein ihn belastendes Urteil Berufung oder Revision einzulegen. Allerdings müßte man die "Bearbeitungszeiten" begrenzen, in denen die Verfahren in zweiter Instanz abzuschließen sind. Man könnte etwa in der Berufungsverhandlung nur noch zulassen, dass die Parteien nur noch ihre Statements abgeben und dann drei Richter (u.U. auch zwei Schöffen) das entgültige Urteil sprechen.

Verwaltungs- und Zivilgericht unter dem Dach des "Unionsgerichtes" und extra aber das Verfassungsgericht mit einem Richter und mit zwei hochrangigen Persönlichkeiten.

Verfasst: Do 6. Nov 2008, 15:50
von Rincewind
Wird Zeit für die Unionsbibliothek... selbst die Strobi Sammlung enthält 3 Änderungsgesetze, anstelle dass es eine aktuelle durch Änderungsgesetze angepasste Fassung gibt.

@ Hajo: Wie ist denn der jetzige Stand, ist es denn nicht so wie du beschrieben hast?

Verfasst: Do 6. Nov 2008, 15:52
von Hajo Poppinga
Wir lassen die Wiederverwendbarkeit derzeit nicht zu. Ich sehe auch nicht wirklich, daß wir ein großes Problem in der Justiz haben. Letztendlich fehlen uns nur 2-3 Richter. Die könnte man aber durchaus mit Neben-IDs besetzen.