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Verfasst: Do 6. Nov 2008, 11:01
von Sean O'Sullivan
Original von Kreittmayr
Ich persönlich würde einen Mittelweg vorschlagen. Behalten wir doch den Unionspräsidenten bei, aber fusionieren das Amt mit dem des Unionsratspräsidenten. Sprich: Der "neue" Unionspräsident würde alle seine bisherigen Pflichten wahrnehmen, sowie den Unionsrat leiten, und durch diesen auch gewählt werden. Ich halte es durchaus nicht für unangemessen, wenn das Oberhaupt der Union gleichzeitig Gallionsfigur der Länderkammer ist und auf diese Weise die Einheit in Vielfalt repräsentiert, welche die Union darstellen sollte.
Man kann sich natürlich über die genauen Modalitäten noch unterhalten, bspw. ob nur Mitglieder des Unionsrates oder alle Bürger gewählt werden können, oder ob es tatsächlich eine Wahl geben sollte oder nicht doch eher die Mitglieder des Unionsrates sich turnusmäßig alle paar Monate im Amte ablösen sollten.
Erstmal ist es die Frage, ob überhaupt der Unionsrat weiterexistiert. Ich würde eher den Unionsparlamentspräsidenten vorschlagen, oder bei einer Einkammer-Legislative den dortigen Vorsitzenden.
Abzuschaffen ist das Amt des Unionspräsidenten aber aufjedenfall.
Verfasst: Do 6. Nov 2008, 11:40
von Rincewind
Man könnte die Aufgaben tauschen.
Der Unionsprädient leitet direkt gewählt die Regierung.
Der Parlamentspräsident (wie Kanzler vom Parlament gewählt), hat die Aufgaben zusätzlich vom jetztigen Präsidenten.
Ungefähr so:

Verfasst: Do 6. Nov 2008, 12:57
von Michael Schneider
Ich wiederhole nochmal: Verbot von Unionsämter für Direktkandidaten ist absolut unmachbar. da werden sich doch schon die Hälfte potentieller Minister und Unionsregierungschefs (neutral) nicht aufstellen lassen können, was schon mehr als die Hälfte der aktiven unionspolitiker umfasst.
Außerdem sieht das ganze immer mehr nach US-Kongreß und Superpräsident aus. Wenn ich USA will gehe ich nach Astor, auch wenn gerade durch Präsidentenwahl da einige RL-verliebt sein mögen...
Verfasst: Do 6. Nov 2008, 13:01
von Kreittmayr
Sollte man sich auf eine Einkammerlegislative einigen, so spricht m.E. nichts dagegen, deren Vorsitzenden in die Funktion (und meinetwegen auch den Titel) des Unionspräsidenten einzusetzen, handle es sich nun um Unionsparlament, Unionsrat oder eine ganz anders heißende Institution.
Ob man den Unionskanzler nun parlamentarisch oder direkt wählt, dazu habe ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Meinung. Ich denke, es hat beides Vorzüge und Nachteile, stimme jedoch Herrn Schneider insofern zu, als dass ich eine Astorisierung unseres Staatssystem nicht für wünschenswert halte.
Das Schema von Herrn Imperialkanzler Rincewind gefällt mir im Übrigen sehr gut, unabhängig davon, welche Bezeichnungen man den einzelnen Institutionen am Ende einräumen mag.
Verfasst: Do 6. Nov 2008, 13:09
von Michael Schneider
Also WENN der Uniosnpräsident als repräsentant wegfällt dann doch eher den unionskanzler alleine halten... ich will hier es nicht ähnlich wie in Freiland haben, wo der Parlamentschef als Zweit-Chef rumdoktert und parteipolitisch gebunden Interessen verfolgt.
Aber ich will den unionspräsidenten so behalten wie er jetzt ist.
Verfasst: Do 6. Nov 2008, 13:18
von Kreittmayr
Original von Michael Schneider
Also WENN der Uniosnpräsident als repräsentant wegfällt dann doch eher den unionskanzler alleine halten... ich will hier es nicht ähnlich wie in Freiland haben, wo der Parlamentschef als Zweit-Chef rumdoktert und parteipolitisch gebunden Interessen verfolgt.
Ich persönlich kenne mich mit den Zuständen in Freiland nicht aus, wüsste aber auch nicht, wie ein Unionspräsident, der in seiner Funktion auf Repräsentation und administrative Aufgaben beschränkt ist, der Regierung groß dazwischenfunken könnte. Und gegen einen Unionspräsidenten als Sprecher der Volksvertretung auch gegenüber einem möglicherweise direkt gewählten Unionskanzler sehe ich prinzipiell keine Einwände, da ja der Unionskanzler weiterhin der unangefochtene Chef der Exekutive und Oberbefehlshaber wäre.
Verfasst: Do 6. Nov 2008, 15:34
von Sean O'Sullivan
Was ist mit Listenpfllicht bei Direktmandaten gemeint?
Verfasst: Do 6. Nov 2008, 15:42
von Rincewind
Original von Sean O'Sullivan
Was ist mit Listenpfllicht bei Direktmandaten gemeint?
Wer direkt antritt muss auch auf einer Verhältniswahlliste stehen. Der wird dann nach der Wahl das Mandat von den erreichten Mandaten abgezogen.
Verfasst: Do 6. Nov 2008, 15:44
von Kreittmayr
Original von Rincewind
Wer direkt antritt muss auch auf einer Verhältniswahlliste stehen. Der wird dann nach der Wahl das Mandat von den erreichten Mandaten abgezogen.
Sofern die Ländermandate auch gewählt werden würden, statt sie wie bisher an Regierungsverantwortung zu binden, ich es vorgeschlagen hatte. Inwiefern man das Wahlsystem der Unionsmandate dann modifizieren müsste, wäre zu überlegen. Oder sehe ich das falsch?
Verfasst: Do 6. Nov 2008, 15:45
von Hajo Poppinga
Original von Rincewind
Wer direkt antritt muss auch auf einer Verhältniswahlliste stehen. Der wird dann nach der Wahl das Mandat von den erreichten Mandaten abgezogen.
Finde ich nicht gut. Warum sollte ich nicht nur für ein Direktmandat kandideren, wenn ich das will?
Edit: Mal davon abgesehen, daß es keinen sinnvollen Grund für eine Listenpflicht für Unabhängige gibt.