Geänderter Vorschlag:
- Titel geändert
- Hochseebehörde --> Gewässerbehörde
- Aufsicht --> Direktorium
- Direktorium durch Automatismus besetzt, Kompetenzgerangel und Wahl entfällt
Unionsgesetz für Luft- und Gewässerverkehr
§1 Die Unionsluftaufsichtsbehörde (ULA)
Die ULA ist zuständig für die
1. Flugsicherung des Luftraumes;
2. Zulassung von Fluggesellschaften und Flugzeugen;
3. Zulassung und Kategorisierung von Flughäfen und Flugplätze;
4. Genehmigung von Überflugrechten unter Berücksichtigung politischer Sanktionen;
5. die Untersuchung von Zwischenfällen mit Beteiligung von Flugzeugen;
§2 Unionsgewässerbehörde (UGB)
Die UGB ist zuständig für die
1. Zulassung von See- und Binnenhäfen;
2. Zulassung privater Häfen;
3. Zulassung von Reedereien;
4. Genehmigung von Anlaufverträgen ausländischer Reedereien unter Berücksichtigung politischer Sanktionen;
5. Zulassung von Schiffen unter Unionsflagge;
6. Untersuchung von Zwischenfällen mit Beteiligung von Schiffen oder Booten;
§3 Leitung und Zuständigkeiten
(1) Die ULA und UGB unterstehen einem Direktorium.
(2) Das Direktorium setzt sich aus dem für Verkehrsangelegenheiten zuständigem Unionsminister sowie dem Unionsratspräsidenten zusammen. Die Mitglieder des Direktoriums sind gleichberechtigt.
(3) Das Direktorium entscheidet kollegial in sämtlichen Angelegengheiten, für die ULA und UGB gemäß dieses Gesetzes zuständig sind.
(4) Für die Sicherheit und Umsetzung der Beschlüsse des Direktoriums ist die Unionspolizei zuständig.
§ 4 Schlussbestimmungen
Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft.
So besser?