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Verfasst: Mo 6. Okt 2008, 14:38
von SRM
Die betreffenden Personen haben eine Rückforderung erhalten, mit der Bitte, widerrechtlich ausgezahlte Gehälter zurückzuüberweisen.

Ich halte Sie auf dem Laufenden.

Verfasst: Di 7. Okt 2008, 00:02
von Arthur von Mauerbach
Original von SRM
Die betreffenden Personen haben eine Rückforderung erhalten, mit der Bitte, widerrechtlich ausgezahlte Gehälter zurückzuüberweisen.

Ich halte Sie auf dem Laufenden.
Auch im Falle einer erfolgreichen Rückforderung sollten rechtliche Schritte gesetzt werden.

Verfasst: Di 7. Okt 2008, 00:16
von Denise M. Connor
Vielleicht sollte man zunächst einmal mit den Vertretern der damaligen Regierung sprechen, bevor man hier ein riesen Fass aufmacht... :rolleyes:

Verfasst: Di 7. Okt 2008, 00:49
von Konrad Grimm
Original von Albert von Mauerbach
Auch im Falle einer erfolgreichen Rückforderung sollten rechtliche Schritte gesetzt werden.
Da der Anfangsverdacht für eine strafbare Handlung vorliegt besteht aufgrund des Legalitätsprinzips sowieso keine Alternative zu einem Ermittlungsverfahren. Das darf aber nicht mit einer Vorverurteilung gleichgesetzt werden. Es ist lediglich zu klären, ob und wenn ja von wem hier etwa ein Untreuedelikt begangen worden ist.

Verfasst: Di 7. Okt 2008, 08:58
von SRM
Original von Denise M. Heidenberg
Vielleicht sollte man zunächst einmal mit den Vertretern der damaligen Regierung sprechen, bevor man hier ein riesen Fass aufmacht... :rolleyes:
Selbst das hätte das ganze Prozedere hier nicht verhindert. Ihre Regierung hat Gelder ausgezahlt, die anderen Personen zugestanden hätten und wenn Sie hier kein Riesenfass sehen, dann weiß ich auch nicht...

Verfasst: Di 7. Okt 2008, 18:53
von SRM
Ich betone nochmals, dass die angeschriebenen Personen nach IV. Buch § 6 ZGB zur Rückerstattung der angemahnten Gehälter verpflichtet sind. Eine Steuerrückerstattung für den betreffenden Betrag ist selbstverständlich möglich.