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RE: [Aussprache] Gesetz zur Anpassung der Verfassung der Demokratischen Union an die derzeitigen Geg
Verfasst: So 5. Okt 2008, 15:43
von SRM
Original von Montgomery Scott
(2) Artikel 50 Absatz 3 der Unionsverfassung wird wie folgt neu gefasst: „Wird der Einspruch des Unionsrates von weniger als zwei Dritteln seiner Mitglieder eingelegt, so kann ihn das Unionsparlament mit der Zustimmung von wenigstens zwei Dritteln seiner gesetzlichen Mitglieder zurückweisen.“
Mit welcher Begründung sollten die Mehrheiten im Unionsrat mehr wert sein, als die im Unionsparlament?
Verfasst: So 5. Okt 2008, 16:01
von Fabian Montary
Vielen Dank, Herr Kanzler, dass Sie sich nun als erster hier endlich mal konkret auf einen Teil des Gesetzes stürzen, zu dem Sie eine weitere Erläuterung möchten.
Derzeit gilt die Regelung, dass, sofern ein Einspruch gegen ein Gesetz im Rat keine Zustimmung findet, das Parlament dieses Votum mit seiner Mitgliedermehrheit kippen kann. Das heißt, wenn die Regierungsfraktionen ein Gesetz druchprügeln wollen, dann rennen Sie bei der jeztigen Verfassung offene Türen ein, der Unionsrat wird quasi übergangen. Es gibt nur ein suspensives Veto. Da stellt sich mir die Frage, die sich Ihnen auch stellt, nur eben für die andere Kammer. Um den Willen der Länder, aus denen sich die Union letztlich konstituiert, stärker zu betonen und um einen breiteren gesellschaftlichen Konsens zu etablieren, soll diese Regelung eingeführt werden. Der Unionsrat selbst hat diesen Passus in einer langen, aber konstruktiven Diskussion erarbeitet, im eigentlichen Vorschlag war davon die Rede, dass ein Veto des Unionsrates ein Gesetzesvorhaben Null und nichtig werden lässt. Das wäre vollkommene Gleichberechtigung, denn im Falle eines Gesetzesvorschlages aus den Reihen des Rates in das Parlament könnte dieses ohne weiteres, ein Gesetz ablehnen. Ich bitte Sie, dies nicht zu vergessen, das ist auch weiterhin möglich! Der Unionsrat war überzeugt, dass der breitere gesellschaftliche, demokratische Konsens auch ausreichend artikuliert werden kann, wenn ein Gesetz nach einfacher Ablehnung im Rat mit einer Zweidrittelmehrheit im Parlament dennoch in Kraft treten soll.
Verfasst: So 5. Okt 2008, 16:06
von SRM
Original von Fabian Montary
Vielen Dank, Herr Kanzler, dass Sie sich nun als erster hier endlich mal konkret auf einen Teil des Gesetzes stürzen, zu dem Sie eine weitere Erläuterung möchten.
Derzeit gilt die Regelung, dass, sofern ein Einspruch gegen ein Gesetz im Rat keine Zustimmung findet, das Parlament dieses Votum mit seiner Mitgliedermehrheit kippen kann. Das heißt, wenn die Regierungsfraktionen ein Gesetz druchprügeln wollen, dann rennen Sie bei der jeztigen Verfassung offene Türen ein, der Unionsrat wird quasi übergangen. Es gibt nur ein suspensives Veto. Da stellt sich mir die Frage, die sich Ihnen auch stellt, nur eben für die andere Kammer. Um den Willen der Länder, aus denen sich die Union letztlich konstituiert, stärker zu betonen und um einen breiteren gesellschaftlichen Konsens zu etablieren, soll diese Regelung eingeführt werden. Der Unionsrat selbst hat diesen Passus in einer langen, aber konstruktiven Diskussion erarbeitet, im eigentlichen Vorschlag war davon die Rede, dass ein Veto des Unionsrates ein Gesetzesvorhaben Null und nichtig werden lässt. Das wäre vollkommene Gleichberechtigung, denn im Falle eines Gesetzesvorschlages aus den Reihen des Rates in das Parlament könnte dieses ohne weiteres, ein Gesetz ablehnen. Ich bitte Sie, dies nicht zu vergessen, das ist auch weiterhin möglich! Der Unionsrat war überzeugt, dass der breitere gesellschaftliche, demokratische Konsens auch ausreichend artikuliert werden kann, wenn ein Gesetz nach einfacher Ablehnung im Rat mit einer Zweidrittelmehrheit im Parlament dennoch in Kraft treten soll.
Wir lähmen uns hierdurch, das muss Ihnen klar sein. Diesen Passus werde ich definitiv nicht mittragen.
Jegliche Regierungsarbeit hinge dann am Tropf der Opposition, die es für eine verfassungsändernde Mehrheit bräuchte. Somit wären im Extremfall für jede Gesetzesinitiative eine Zweidrittelmehrheit nötig und das kann nicht im Sinne des Erfinders sein.
Verfasst: So 5. Okt 2008, 16:08
von Fabian Montary
Oder man verhandelt vorher mit den Länder etwas aus. Die Alternative wäre das vollständige Versagen des Gesetzesvorhabens nach Veto durch den Rat oder man belässt es, wie es jetzt ist, die Union bekommt aber auch keine zusätzlichen Kompetenzen zugesprochen.
Verfasst: So 5. Okt 2008, 16:15
von SRM
Original von Fabian Montary
Oder man verhandelt vorher mit den Länder etwas aus. Die Alternative wäre das vollständige Versagen des Gesetzesvorhabens nach Veto durch den Rat oder man belässt es, wie es jetzt ist, die Union bekommt aber auch keine zusätzlichen Kompetenzen zugesprochen.
Ich denke nicht, dass ich mir hier und jetzt die Pistole auf die Brust setzen lassen muss.
Sollte der Antrag unverändert bleiben, werde ich ihm meine Zustimmung versagen müssen, da er in eine parlamentarische Katastrophe münden wird.
Verfasst: So 5. Okt 2008, 16:20
von Fabian Montary
Original von SRM
Ich denke nicht, dass ich mir hier und jetzt die Pistole auf die Brust setzen lassen muss.
Ich wusste, dass das jetzt kommen müsste, die Länder sind natürlich immer für den Streit verantwortlich. :rolleyes: Ich meinte viel mehr, wenn Sie dieses Gesetz wegen diesem Passus ablehnen, dass lehnen Sie auch den Kompetenzzugewinn durch dieses Gesetz für die Union ab. Das ist Fakt, keine Pistole...
Original von SRM
Sollte der Antrag unverändert bleiben, werde ich ihm meine Zustimmung versagen müssen, da er in eine parlamentarische Katastrophe münden wird.
Der ist so beschlossen im Unionsrat, ich darf daran nichts verändern.
Verfasst: So 5. Okt 2008, 17:54
von Michael Schneider
Haben wir keinen Verhandlungsausschuß beider Kammern?
Denn so kann man dem einfach nicht zustimmen. Wir sind eine Union keine Konföderation. Und das soll und muss so bleiben. Die Mitglieder des Unionsparlamentes sind durch das ganze Volk gewählt worden, auch von dem Roldems. Das Unionsparlament spricht für alle Länder und steht über irgendwelchen Querelen zwischen Unionsländern oder dem Machtstreben latent separatistischer Politiker.
Ich rufe dazu auf nicht zu vergessen was wir erst erleben mussten in Imperia und Freistein. Separatismus darf nicht gefördert werden. Auch nicht durch ein Gesetz aus dem Unionsrat.
Edit: es ist geradezu höhnisch auf einen Kompetenzgewinn hinzuweisen, wenn man gleichzeitig den Ländern Macht zuschiebt, die sie nicht zu tragen in der Lage sind. Das ist ein Lockmittel und in meinen Augen ein ziemlich hinterhältiges.
Verfasst: So 5. Okt 2008, 19:35
von Konrad Grimm
Original von SRM
Wir lähmen uns hierdurch, das muss Ihnen klar sein. Diesen Passus werde ich definitiv nicht mittragen.
Jegliche Regierungsarbeit hinge dann am Tropf der Opposition, die es für eine verfassungsändernde Mehrheit bräuchte. Somit wären im Extremfall für jede Gesetzesinitiative eine Zweidrittelmehrheit nötig und das kann nicht im Sinne des Erfinders sein.
:klatsch:
Verfasst: Fr 10. Okt 2008, 15:39
von Montgomery Scott
Gibt es hierzu noch Wortmeldungen?
Verfasst: Mo 13. Okt 2008, 12:41
von Fabian Montary
Die gibt es, ich muss noch kurz die Protokolle konsultieren.