Seite 2 von 2

Verfasst: Di 16. Sep 2008, 22:13
von Beatrice Maier
Und in Art. 16 (2) wird definiert, was der Landtag in dieser Beziehung ist. Nämlich die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Herr Grimm, machen Sie doch Ihren Abgang nicht peinlicher, als er bereits vonstatten geht! Haben Sie es wahrlich nötig, ihr Amt als Landtagspräsident derart zu missbrauchen?

Verfasst: Di 16. Sep 2008, 22:42
von Konrad Grimm
Frau Maier, ich rufe sie zur Ordnung.

Es steht ihnen der Rechtsweg offen, wenn sie mit der präsidialen Entscheidung nicht einverstanden sind.

Verfasst: So 21. Sep 2008, 10:57
von Helmut Hennrich
Der Herr Ministerpräsident hat die Verfassung absolut korrekt ausgelegt: Artikel 27 Absatz 2 verdrängt in Fällen von Verfassungsänderungen Artikel 16 Absatz 2 Landesverfasung. Er hat folgerichtig festgestellt, dass der Antrag auf Verfassungsänderung gescheitert ist.

Verfasst: Mi 22. Okt 2008, 18:04
von Franz Sendlhofer
Ich stelle hiermit fest, dass nach UVerwG 06/08 der Antrag angenommen ist.