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Verfasst: Sa 6. Sep 2008, 13:55
von A. M. von Kurzschluss
Nein.
Verfasst: Sa 6. Sep 2008, 18:45
von Stanislav Goldmann
> Gibt es Tacitus eigentlich noch?
Zumindest nicht als MN Spieler. Aber bei WoW o.ä. wäre ich mir da nicht so sicher ...
Und zu Palm:
> Jetzt hat man halt simularatorisch die eigene Verfassung gebrochen durch den Anschluss an Nöresund.
Die Bürger Freilands haben sich mit überwältigender Mehrheit dazu entschlossen. Und Freiland als ein Staat der Bürger ist dem Votum gefolgt. Denn das ist mehr wert als Papier.
Denn wenn jemand die Verfassung brechen/ändern/ergänzen darf, dann ja wohl die versammelte Bürgerschaft!
Verfasst: Sa 6. Sep 2008, 19:51
von Oliver von Palm
Nach dieser Logik dürfte das Volk auch Andersdenkende für vogelfrei erklären :rolleyes:.
Freiland ist übrigens nicht Teil Nöresunds, wie
diese Seite beweist.
Verfasst: Sa 6. Sep 2008, 20:00
von Montgomery Scott
Original von Oliver von Palm
Nach dieser Logik dürfte das Volk auch Andersdenkende für vogelfrei erklären :rolleyes:.
Nein, das ist ein Unterschied. Die eigene politische Ordnung geht nur das Volk selbst etwas an, hier werden keine Rechte anderer verletzt. Die Grundrechte jedoch haben ihrer Definition nach universellen Charakter und verletzen daher bei ihrem Bruch Rechte anderer, es sei denn, die Menschheit als Ganzes würde sich geschlossen dazu entschließen, auf die Grundrechte zu verzichten.
Verfasst: Sa 6. Sep 2008, 20:07
von Oliver von Palm
Die Grundrechte sind letztlich Teil der Verfassung. Wenn ein Volk seine Verfassung brechen darf, dann dürfte es sich in dieser Logik auch an den Grundrechten vergreifen. Ich sehe das natürlich anders.
Verfasst: Sa 6. Sep 2008, 20:08
von Montgomery Scott
Original von Oliver von Palm
Die Grundrechte sind letztlich Teil der Verfassung. Wenn ein Volk seine Verfassung brechen darf, dann dürfte es sich in dieser Logik auch an den Grundrechten vergreifen. Ich sehe das natürlich anders.
Sie sind unter anderem Teil der Verfassung aber sie treten nicht außer Kraft, weil eine Verfassung Gültigkeit verliert.
Verfasst: Sa 6. Sep 2008, 20:10
von Oliver von Palm
Das stimmt an sich. Ich rede hier aber davon, dass nach Herrn Goldmanns Meinung ein Volk seine Verfassung brechen darf.
Verfasst: Sa 6. Sep 2008, 20:11
von Oliver von Palm
Übrigens ist deine Sig falsch. Die BRD ist nicht das Dritte Reich, sondern nur das Deutsche Reich. Ein kleiner aber feiner Unterschied.
Verfasst: Sa 6. Sep 2008, 20:27
von Montgomery Scott
Original von Oliver von Palm
Übrigens ist deine Sig falsch. Die BRD ist nicht das Dritte Reich, sondern nur das Deutsche Reich. Ein kleiner aber feiner Unterschied.
Warum?
Verfasst: Sa 6. Sep 2008, 20:28
von Montgomery Scott
Original von Oliver von Palm
Das stimmt an sich. Ich rede hier aber davon, dass nach Herrn Goldmanns Meinung ein Volk seine Verfassung brechen darf.
Sie ist in manchen Punkten eben gegenstandslos, sobald sie vom Volk als gegenstandslos angesehen wird.