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Ich bin eh immer mal hier.Original von Jan Frederik Frohn
Das tue ich hiermit. Ich bitte zudem Herrn Montary zur Stellungnahme einzuladen.
[b]Professor Dr. Dr. Fabian von Montary[/b]
[b][size=85]OEL MP HCR RM[/size][/b]
[size=85]Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte
Dekan des Roldemian Institute for History an der Montary University
Staatsarchivar der Republik Roldem und Honorarkonsul im Dominion Cranberra
Sprecher des Parlaments von Roldem und Abgeordneter für den Wahlkreis W. City of Montary[/size]
[size=85]
[/size]
[size=85][img]http://img.roldem.ro/wappen_montary.png[/img][/size]
[b][size=85]OEL MP HCR RM[/size][/b]
[size=85]Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte
Dekan des Roldemian Institute for History an der Montary University
Staatsarchivar der Republik Roldem und Honorarkonsul im Dominion Cranberra
Sprecher des Parlaments von Roldem und Abgeordneter für den Wahlkreis W. City of Montary[/size]
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[size=85][img]http://img.roldem.ro/wappen_montary.png[/img][/size]
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Registriert: Do 15. Mär 2007, 11:41
Hiermit stelle ich den Antrag für folgende Fragen an die Unionsregierung:
Nach der Entlassung von Herrn Prof. von Löwenherz aus dem Amt des Obersten Unionsananwalts frage ich hiermit die Unionsregierung:
1. Gibt es einen geeigneten Nachfolger für das Amt das Obersten Unionsanwalts?
2. Ist sich der der Herr Justizminister Grimm bewußt, dass er rechtlich streng genommen die Unionsanwaltschaft nicht führen kann, und was gedenkt der Herr Justizminister dahingehend zu unternehmen?
Ferner an Herrn Unionskanzler:
3. Die Abwesenheit des Herrn Poppinga sollte Oktober enden. Der oben genannte hat als stellv. Unionskanzler bis zum heutigen Tag sein Eid nicht abgelegt. Wann wird das erfolgen?
4. Was macht die Unionsregierung, wenn Herr Poppinga sein Amt nicht Antritt und wie lange wird der Unionskanzler noch warten?
5. Was wurde im Bereich des Unionsministers des Inneren (Hajo Poppinge, designiert) vereinbart und was bisher umgesetzt?
Weiterhin gehen meine Fragen an die Unionsaußenministerin Bont:
6. Wann werden neue Delegierte für den Rat der Nationen ernannt, und wann treten diese endlich ihren Dienst an?
7. In ihrem Koalitionsvertrag wurde folgendes vereinbart: "Besonderes Augenmerk legen wir auf die Intensivierung der Beziehungen zu unseren Nachbarstaaten, sowie zu jenen Ländern, mit denen wir traditionell ein enges Verhältnis pflegen. Hierauf soll ein Fokus liegen. Es gilt vorrangig der Grundsatz: Qualität kommt vor Quantität der Beziehungen nach Außen. Nichts desto trotz sollen auch neue Beziehungen geknüpft werden."
Meine Frage dazu lautet: Zu welchen Ländern bestand, oder besteht ein enges Verhältnis, und wie gedenkt das Unionsaußenministerium dieses weiter auszubauen bei stagnierenden Personalressort?
Eine weitere Frage geht an Unionsminister Schneider:
8. Wie bewerten Sie selber ihr Ministerium, welche bisher erarbeiteten Erfolge und Fakten können sie für dieses Ressort vorlegen.
9. Gehört die Präsentation des Staates in ihren Geschäftsbereich, und wenn ja, was wurde bisher darin geleistet, und welche Überschneidungen gibt es mit dem Amt der Unionsaußenministerin Bont?
Meine letzte Frage geht allgemein an die Unionsregierung:
10. Wie steht die Unionsregierung zum aktuellen Antrag zur Änderung der Unionsverfassung?
Nach der Entlassung von Herrn Prof. von Löwenherz aus dem Amt des Obersten Unionsananwalts frage ich hiermit die Unionsregierung:
1. Gibt es einen geeigneten Nachfolger für das Amt das Obersten Unionsanwalts?
2. Ist sich der der Herr Justizminister Grimm bewußt, dass er rechtlich streng genommen die Unionsanwaltschaft nicht führen kann, und was gedenkt der Herr Justizminister dahingehend zu unternehmen?
Ferner an Herrn Unionskanzler:
3. Die Abwesenheit des Herrn Poppinga sollte Oktober enden. Der oben genannte hat als stellv. Unionskanzler bis zum heutigen Tag sein Eid nicht abgelegt. Wann wird das erfolgen?
4. Was macht die Unionsregierung, wenn Herr Poppinga sein Amt nicht Antritt und wie lange wird der Unionskanzler noch warten?
5. Was wurde im Bereich des Unionsministers des Inneren (Hajo Poppinge, designiert) vereinbart und was bisher umgesetzt?
Weiterhin gehen meine Fragen an die Unionsaußenministerin Bont:
6. Wann werden neue Delegierte für den Rat der Nationen ernannt, und wann treten diese endlich ihren Dienst an?
7. In ihrem Koalitionsvertrag wurde folgendes vereinbart: "Besonderes Augenmerk legen wir auf die Intensivierung der Beziehungen zu unseren Nachbarstaaten, sowie zu jenen Ländern, mit denen wir traditionell ein enges Verhältnis pflegen. Hierauf soll ein Fokus liegen. Es gilt vorrangig der Grundsatz: Qualität kommt vor Quantität der Beziehungen nach Außen. Nichts desto trotz sollen auch neue Beziehungen geknüpft werden."
Meine Frage dazu lautet: Zu welchen Ländern bestand, oder besteht ein enges Verhältnis, und wie gedenkt das Unionsaußenministerium dieses weiter auszubauen bei stagnierenden Personalressort?
Eine weitere Frage geht an Unionsminister Schneider:
8. Wie bewerten Sie selber ihr Ministerium, welche bisher erarbeiteten Erfolge und Fakten können sie für dieses Ressort vorlegen.
9. Gehört die Präsentation des Staates in ihren Geschäftsbereich, und wenn ja, was wurde bisher darin geleistet, und welche Überschneidungen gibt es mit dem Amt der Unionsaußenministerin Bont?
Meine letzte Frage geht allgemein an die Unionsregierung:
10. Wie steht die Unionsregierung zum aktuellen Antrag zur Änderung der Unionsverfassung?
The sweetest spirit in the whole country
Denise M. Connor geb. Heidenberg
Unionskanzlerin a.D.
Verstorben am 14.05.2009
Denise M. Connor geb. Heidenberg
Unionskanzlerin a.D.
Verstorben am 14.05.2009
Beiträge: 211
Registriert: Fr 18. Apr 2008, 01:28
Ich stelle folgende Anfrage an die Unionsregierung:
Am 28.03.2007 wurde das Gesetz über die Ratelonische Nationalbibliothek im Gesetzesarchiv archiviert.
Ich frage:
1. Ist dieses Gesetz noch gültig oder wurde es zwischenzeitlich aufgehoben?
2. Wie steht es um die Ausführung dieses Gesetzes?
Vielen Dank.
Am 28.03.2007 wurde das Gesetz über die Ratelonische Nationalbibliothek im Gesetzesarchiv archiviert.
Ich frage:
1. Ist dieses Gesetz noch gültig oder wurde es zwischenzeitlich aufgehoben?
2. Wie steht es um die Ausführung dieses Gesetzes?
Vielen Dank.
Jan Frederik Frohn
Beiträge: 11945
Registriert: So 25. Mär 2007, 10:50
Das Unionsministerium für Wirtschaft und Finanzen stellt abermals folgenden Antrag:
U N I O N S G E S E T Z
zur Anpassung der Steuersätze der Demokratischen Union
Artikel 1. Präambel
Dieses Gesetz fasst das gültige Unionssteuergesetz in seiner aktuellen Fassung neu. Es hat zum Ziel einerseits die Zahlungsfähigkeit der Union zu sichern und andererseits Anreize für die Aktivierung eines Wirtschaftskreislaufs zu bieten
Artikel 2. Änderungen des § 3 des Unionssteuergesetzes
Der § 3 des Unionssteuergesetzes in seiner aktuellen Fassung wird wie folgt geändert:
§ 3 Sätze der Einkommenssteuer
Jeder Bürger verfügt über ein steuerfreies Einkommen in Höhe von 250 B. Ab einer Einkommenshöhe von 250,01 B wird die Einkommenssteuer auf 15 v.H. festgelegt.
Artikel 3. Änderungen des § 4 des Unionssteuergesetzes
Der § 4 des Unionssteuergesetzes in seiner aktuellen Fassung wird wie folgt geändert:
§ 4 Kapitalbesteuerung
(1) Auf Geldvermögen wird eine Vermögenssteuer erhoben.
(2) Jede natürliche Person verfügt über einen steuerfreien Freibetrag in Höhe von 20.000,- B.
(2a) Auf Geldvermögen, wird für den Teil ab 20.000,01 B eine Vermögenssteuer in Höhe von 15 v.H. erhoben.
(3) Jede juristische Person verfügt über einen steuerfreien Freibetrag in Höhe von 40.000,- B.
(3a) Auf Geldvermögen, wird für den Teil ab 40.000,01 B eine Vermögenssteuer in Höhe von 15 v.H. erhoben.
Artikel 5. Schlussbestimmung
(1)Das Gesetz tritt mit Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft.
(2)Der Unionsminister der Finanzen ist verpflichtet spätestens einen Monat nach dem Start der WarenSim das Gesetz zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen.
TRÄGER DES WALRITTERORDEN
KOMMANDEUR - EHRENLEGION
VORSTANDSVORSITZ - SPE HOLDING


KOMMANDEUR - EHRENLEGION
VORSTANDSVORSITZ - SPE HOLDING


Beiträge: 3559
Registriert: Do 15. Mär 2007, 11:41
Beiträge: 211
Registriert: Fr 18. Apr 2008, 01:28
Ich beantrage folgendes Gesetz und dazu die Aussprache.
Gesetz über die Nationalbibliothek
§1 – Grundlegendes
(1) Die Nationalbibliothek ist die zentrale Archivbibliothek und das nationalbibliografische Zentrum der Demokratischen Union. Sie besteht aus der Bibliothek in Mixoxa und dem Medienarchiv in Salbor City. Sie hat ihren Sitz in Mixoxa.
(2) Die Nationalbibliothek ist eine unmittelbar dem Unionsministerium des Inneren zugeordnete Anstalt.
§2 – Aufgaben
(1) Die Nationalbibliothek hat die Aufgabe,
1. alle in der Demokratischen Union verabschiedeten Gesetze und Verordnungen sowie Erlässe zu archivieren und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen,
2. alle von Gerichten getätigten Urteile zu archivieren und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen,
3. alle von der Demokratischen Union ratifizierten internationale Verträge zu archivieren und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen,
4. Dokumente öffentlichen Interesses, wie bedeutende Reden usw., zu archivieren und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
(2) Das Einverständnis des Urhebers vorausgesetzt, hat die Nationalbibliothek auch die Aufgabe schriftliches Kulturgut und graphisches der Demokratischen Union zu archivieren. Es ist der Nationalbibliothek freigestellt, weitere Schwerpunkte in Eigenverantwortung zu setzen.
(3) Ferner arbeitet die Nationalbibliothek mit den Facheinrichtungen im Ausland und der Demokratischen Union zusammen.
§3 – Leitung der Nationalbibliothek
(1) Der Unionsminister des Inneren bestellt einen Generaldirektor für die Nationalbibliothek.
(2) Der Generaldirektor ist verantwortlich für die Repräsentation und Führung der Nationalbibliothek sowie die Umsetzung der Bestimmungen dieses Gesetzes.
(3) Der Generaldirektor arbeitet unabhängig und politisch neutral. Er ist nicht weisungsgebunden, sofern er die Bestimmungen dieses Gesetzes einhält.
§4 – Schlussbestimmungen
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft. Das Unionsarchivgesetz und das Gesetz über die Ratelonische Nationalbibliothek treten gleichzeitig außer Kraft.
Jan Frederik Frohn
Beiträge: 11945
Registriert: So 25. Mär 2007, 10:50
Ich ziehe diesen Antrag zurück und bitte darum, zeitnah über den Entwurf des Kollegen Frohn abzustimmen.Original von SRM
Das Unionsministerium für Wirtschaft und Finanzen stellt abermals folgenden Antrag:
TRÄGER DES WALRITTERORDEN
KOMMANDEUR - EHRENLEGION
VORSTANDSVORSITZ - SPE HOLDING


KOMMANDEUR - EHRENLEGION
VORSTANDSVORSITZ - SPE HOLDING


Beiträge: 10113
Registriert: Mi 14. Mär 2007, 16:56
Ich beantrage das Wort für die Abgabe einer Regierungserklärung mit anschliessender Debatte zur Aussen- und Sicherheitspolitik der Demokratischen Union. Die Regierungserklärung werde ich in meiner Eigenschaft als Unionsministerin des Äusseren und der Verteidigung abgeben.
[b]Dr. h.c. Helen Bont, KEL[/b]
[b]Unionskanzlerin[/b]
[size=85][b] Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University[/b]
[b]Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele[/b]
[b]Mitglied des Unionsparlaments[/b][/size]
[b]KOMMANDEUR der EHRENLEGION[/b]
[size=85][b]Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION[/b][/size]
Ehemalige [size=85]Trägerin des astorischen White House Ribbon[/size] (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)
[b]Unionskanzlerin[/b]
[size=85][b] Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University[/b]
[b]Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele[/b]
[b]Mitglied des Unionsparlaments[/b][/size]
[b]KOMMANDEUR der EHRENLEGION[/b]
[size=85][b]Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION[/b][/size]
Ehemalige [size=85]Trägerin des astorischen White House Ribbon[/size] (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)
Beiträge: 11945
Registriert: So 25. Mär 2007, 10:50
Das Unionsministerium für Wirtschaft und Finanzen stellt abermals folgenden Antrag:
U N I O N S G E S E T Z
zur Anpassung der Steuersätze der Demokratischen Union
Artikel 1. Präambel
Dieses Gesetz fasst das gültige Unionssteuergesetz in seiner aktuellen Fassung neu. Es hat zum Ziel einerseits die Zahlungsfähigkeit der Union zu sichern und andererseits Anreize für die Aktivierung eines Wirtschaftskreislaufs zu bieten
Artikel 2. Änderungen des § 3 des Unionssteuergesetzes
Der § 3 des Unionssteuergesetzes in seiner aktuellen Fassung wird wie folgt geändert:
§ 3 Sätze der Einkommenssteuer
Jeder Bürger verfügt über ein steuerfreies Einkommen in Höhe von 250 B. Ab einer Einkommenshöhe von 250,01 B wird die Einkommenssteuer auf 15 v.H. festgelegt.
Artikel 3. Änderungen des § 4 des Unionssteuergesetzes
Der § 4 des Unionssteuergesetzes in seiner aktuellen Fassung wird wie folgt geändert:
§ 4 Kapitalbesteuerung
(1) Auf Geldvermögen wird eine Vermögenssteuer erhoben.
(2) Jede natürliche Person verfügt über einen steuerfreien Freibetrag in Höhe von 20.000,- B.
(2a) Auf Geldvermögen, wird für den Teil ab 20.000,01 B eine Vermögenssteuer in Höhe von 15 v.H. erhoben.
(3) Jede juristische Person verfügt über einen steuerfreien Freibetrag in Höhe von 40.000,- B.
(3a) Auf Geldvermögen, wird für den Teil ab 40.000,01 B eine Vermögenssteuer in Höhe von 15 v.H. erhoben.
Artikel 5. Schlussbestimmung
(1)Das Gesetz tritt mit Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft.
(2)Der Unionsminister der Finanzen ist verpflichtet spätestens einen Monat nach dem Start der WarenSim das Gesetz zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen.
TRÄGER DES WALRITTERORDEN
KOMMANDEUR - EHRENLEGION
VORSTANDSVORSITZ - SPE HOLDING


KOMMANDEUR - EHRENLEGION
VORSTANDSVORSITZ - SPE HOLDING

